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Hamburger Themen & Harburger Themen » Verweigert Senat den Bezirken Erstattung zuwanderungsbedingter Kosten?
08Jun

Verweigert Senat den Bezirken Erstattung zuwanderungsbedingter Kosten?

Zuwanderungsbedingte Verstärkungsmittel für den Bezirk Harburg klären 

Ablehnung durch den Senat nicht ohne Prüfung hinnehmen

Im vergangenen Haushaltsausschuss berichtete die Verwaltung über die erneute Ablehnung des jüngsten Antrags des Bezirks an den Senat, auf Übernahme der zuwanderungsbedingten Kosten.

Nach Aussage der Verwaltung hatte der Bezirk Harburg in 2016 1,1 Mio € und im Jahr 2017 2,1 Mio € zuwanderungsbedingte Kosten geltend gemacht. Insgesamt sind so 3,2 Mio € an Kosten entstanden, die zu einem großen Teil für die Einstellung von zusätzlichem Personal zur Bewältigung der Integrationsmaßnahmen genutzt wurden. Beide Anträge wurden abgelehnt mit dem Verweis auf bezirkliche Personalkostenreste, die zuvor aufgebraucht werden sollten.

Diese Personalkostenreste sind im Bezirk Harburg durch vorausschauende Planung mit Blick auf die Pensionierungswelle und die zum Teil unbeabsichtigte Nicht-Bewirtschaftung von Personalstellen entstanden, die sich auf Grund einer schlechten Bewerberlage ergaben. 

Die Bezirksämter haben dieses Personal in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf Zusagen über die Erstattung der Mehrkosten infolge der Flüchtlingskrise eingestellt und die Integrationsmaßnahmen finanziert. Nur damit konnte man das gestiegene Arbeitsaufkommen bewältigen. Die Finanzierung der zuwanderungsbedingten Mehrkosten im Rahmen der vorhandenen Kostenermächtigungen stellt diese Zielsetzung infrage.

Um die Ablehnung des Senats im Bezirk nachvollziehen zu können, die Kosten aufzuschlüsseln und die Auswirkungen auf die zukünftige Personalplanung im Bezirk Harburg abschätzen zu können, 

Beantragen wir:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten einen Vertreter der Harburger Verwaltung, der Personalstelle, des Senats bzw. der zuständigen Fachbehörde in den Haushaltsausschuss einzuladen und über die Situation umfassend zu berichten.

Der Bericht soll dabei Auskunft geben über die zuwanderungsbedingt ausgebrachten Stellen, die Kosten für Bewerbungsverfahren und Ausschreibungen, angefallene Arbeitskosten und die sonstigen inkludierten Integrationsmaßnahmen, die der Bezirk geleistet hat. Ebenso soll geklärt werden, welche Auswirkungen die Ablehnung und das Aufzehren der Personalkostenreste auf die zukünftige Personalplanung im Bezirksamt Harburg haben werden.

Verfasst am 08.06.2018 um 12:08 Uhr von .
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