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Wohnen
15Jan

Lahmender Wohnungsbau

In Deutschland fehlen derzeit 700.000 Wohnungen, soviel wie seit 30 Jahren nicht. In 75 von 79 untersuchten Städten stiegen die Mieten bis zu 13%. Wohnraum in den Großstädten liegt beim Kauf bei rund 4900 Euro pro Quadratmeter. Wir haben 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung, die auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind.

Hinzu kommt, dass im Gebäudesektor 4,3 Millionen Wohnungen als nicht mehr wirtschaftlich sanierter gelten, um die Energieverbrauchsvorgaben erfüllen zu können.

Das Ziel der Ampelregierung, pro Jahr 400.000 Wohnungen zu bauen, wurde im vergangenen Jahr bereits um mehr als 100.000 Wohneinheiten verfehlt. I.Ü. würde es die zusätzlichen Defizite bis 2026 gerade mal decken. Statt der von der Regierung avisierten 100.000 Sozialwohnungen wurden in 2022 nur 20.000 neu gebaut. Denen steht aber eine hohe Zahl von Wohnungen gegenüber die jährlich aus der Sozialbindung fallen.

Auch der Fachkräftemangel wird so zu einem immer größeren Problem werden. Standortattraktivität ist ein wichtiger Standortfaktor für Experten aus dem Ausland. Wohnen und arbeiten gehören zusammen und hohe Mieten sowie der Angebotsmangel an bezahlbarem, gutem Wohnraum machen Deutschland nicht gerade attraktiv im Wettbewerb um die klügsten Köpfe.

Gefordert wird jetzt ein Bundes-Sondervermögen von 50 Milliarden Euro für den sozialen Sektor und eine Absenkung der Mehrwertsteuer für den sozialen Wohnungsbau von 19 auf 7 Prozent, um das Ruder noch herumzureißen. 3/4 der Summe solle der Bund aufbringen, den Rest die Länder. Derzeit will der Bund den Bau von Sozialwohnungen nur mit 14,5 Milliarden fördern.

24Jan

Was Hamburg im Wohnungsbau tun muss

Der #Sozialverband Deutschland hat die Wohnungsbaupolitik des Hamburger Senats scharf kritisiert. Während der Bestand an #Sozialwohnungen binnen der letzten 10 Jahre von 250.000 auf gerade mal 80.000 heruntergegangen ist, rühmt man sich im Senat für die 3717 fertiggestellten Sozialwohnungen. 
#Hamburg braucht dringend eine Diskussion über die #Fehlbelegungsabgabe, damit sozialer Wohnraum auch wieder den Menschen zur Verfügung steht, die ihn dringend benötigen. Zumindest sollte damit ein fairer finanzieller Ausgleich geschaffen werden, der wiederum in den sozialen Wohnungsbau zurückfließen kann. Laut einer Studie des IW Köln sind derzeit fast 50% der Sozialwohnungen in Hamburg mit Mietern belegt, die aktuell keinen Anspruch mehr auf geförderte Miete hätten, weil sich ihr Einkommen seit ihrem Einzug in die Wohnungen positiv entwickelte. Dadurch wird niemand aus seiner Wohnung vertrieben, er zahlt nur einen fairen Preis und ermöglicht damit mehr #Wohnungsbau für die Menschen, die sich eine Wohnung auf dem freien Markt mittlerweile nicht mehr leisten können.
Außerdem muss das System der #Konzeptvergaben überarbeitet werden, damit in Zukunft regelmäßig das beste Konzept über die Anhandgabe entscheidet und nicht überwiegend der gebotene Preis. #Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Bauherren sollten beim Verkauf der stadteigenen Grundstücke bevorzugt werden. Die Stadt könnte #Anteilseigner von Grundstücken nach dem Vorbild von Helsinki bleiben und sich damit den Einfluss auf die gewünschte Realisierung sichern.
Noch ein wichtiger Punkt: #Mikroappartements sind zwar Wohneinheiten im geförderten Segment, aber zumeist keine Sozialwohnungen, die sich für Paare oder gar Familien eignen. Sie sollten daher separat ausgewiesen werden, insbesondere, da sie zwar öffentlich gefördert sind, aber weder der #Mietpreisbremseunterliegen, noch im #Mietenspiegel abgebildet werden. 
Wir müssen auch die Praxis der #Share_Deals angehen. Es kann nicht sein, dass Investoren die #Grunderwerbssteuer regelmäßig umgehen können, während sie für Privatleute bei 6,5% des Kaufpreises liegt. Dem Staat entgehen dadurch Milliarden an #Steuern, die besser in sozialen #Wohnungsbau investiert wären. Um die #Eigentumsquote, auch im Hinblick auf die Alterssicherung vernünftig zu steigern, sollten alternative #Finanzierungsmodelle erprobt werden und die Grunderwerbssteuer für die erste selbstgenutzte #Immobilie entfallen. 
Darüber hinaus sind die Laufzeiten der #Sozialbindung auf mindestens 30 Jahre anzuheben, damit die Wohnungen so lange wie möglich ihren Zweck erfüllen, Berechtigten bezahlbaren Wohnraum zu bieten.

13Feb

Vorgehensweise und Systematik bei Grundstücksveräußerungen im Wege der Konzeptvergaben vorstellen

Sachverhalt:

Das Hamburger Abendblatt berichtete am 28.01. diesen Jahres über vermeintliche Schwächen des Systems der #Konzeptvergabe beim Verkauf städtischer #Grundstücke. Das zugrunde gelegte Bewertungsschema ließ es angeblich zu, dass der gebotene Preis im Jahr 2017 bei den 22 im Wege der #Konzeptausschreibung veräußerten #Grundstücke, in jedem vierten Fall den Ausschlag über die Vergabe gab und nicht das beste Konzept.

Bei einem erheblichen Anteil städtischer Grundstücksverkäufe wird demnach nicht das beste Konzept belohnt, sondern maßgeblich über den Preis geregelt. Dieses Vorgehen läuft den beabsichtigten Bestrebungen entgegen, u.a. den Bau bezahlbaren Wohnraums über die Konzeptvergaben zu sichern.

wir wollen, dass Das System genauer erläutert wird und haben daher folgenden Antrag formuliert.


Petitum/Beschlussvorschlag:

Vertreter der Harburger Verwaltung und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werden gebeten, über das Vorgehen bei Ausschreibungen im Wege der Konzeptvergabe umfassend im Stadtplanungsausschuss zu berichten.

Der Bericht soll dabei insbesondere Auskunft darüber geben, welche Kriterien es insgesamt gibt, wie sie einzeln bepunktet werden (Bewertungsschema), welche Konzeptvergaben es in Harburg bereits gab oder gibt, welche Gewichtung der gebotene Preis dabei hatte, und inwieweit grundsätzlich wohnungspolitische Kriterien im Rahmen des Verfahrens stärker als bisher zu gewichten sein können.

Ebenso soll geklärt werden, ob langfristige grundbuchrechtliche Eintragungen einer Nichtveräußerungs- und/oder Nichtumwandlungsgarantie eingesetzt werden oder bei geeigneten Grundstücksvergaben als verbindlich vorgegeben werden können und ob das bereits irgendwo geschehen ist.

28Jan

Hamburger Bodenpolitik: Werden Projektplanern Vorkaufsrechte für die Projektierung auf Grundstücken der LIG eingeräumt? Was ist mit der angekündigten Vergaben im Wege des Erbbaurechts?

Im Harburger Stadtplanungsausschuss äußerte ein Projektplaner, der auf einem Harburger Grundstück der Stadt für die LIG die Bebaubarkeit prüfen soll, dass seine Firma ein Vorkaufsrecht an dem Grundstück eingeräumt worden sei. Auf Nachfrage, ob das denn üblich sei, antwortete er mit Ja. Angeblich sei dies bei allen städtischen Grundstücken, die sich derzeit in der Projektierung befänden der Fall, da die Verträge mit der LIG das Vorkaufsrecht bereits beinhalten würden. 

Diese Praxis verwundert vor folgendem Hintergrund: Um möglichst viel Einfluss auf die Mieten, Bodenspekulation und die Bebauung nehmen zu können, war die öffentliche Diskussion kürzlich entbrannt, man wolle in Hamburg zukünftig städtische Grundstücke fast nur noch über das Erbbaurecht vergeben. Das sei angeblich Teil der neuen Hamburger Bodenpolitik um den Ausverkauf städtischer Grundstücke zu bremsen.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die Fachbehörde gerichtet: 

  1. Ist es richtig, dass Projektplanern im Gegenzug für die Projektierung von Objekten auf städtischen Grundstücken Vorkaufsrechte eingeräumt werden?
  2. Ist es richtig, dass Verträge zwischen Projektplanern und der LIG auf städtischen Grundstücken dieses Vorkaufsrecht beinhalten?
  3. Wie lange wird man an dieser Praxis festhalten? 
  4. Wieviele städtische Grundstücke projektieren Planer derzeit für die LIG? Wie viele davon liegen in Harburg? Für wieviele dieser Grundstücke sind den Planern Vorkaufsrechte eingeräumt worden? Bitte die Fragen für die Jahre 2016 – 2018 beantworten.
  5. Sind diese Vorkaufsrechte im Grundbuch gesichert?
  6. Welchen Vertrauensschutz entfaltet diese Besicherung des Vorkaufsrechts? in welcher Höhe bezogen auf den Objektwert lässt er sich prozentual beziffern?
  7. Verzichten die Projektierer im Gegenzug auf einen Teil bzw. ganz auf die Kosten für die Projektierung? Wie sieht die Regelung aus?
  8. Sind bereits Grundstücke im Weg des Erbbaurechts an Projektplaner oder Investoren vergeben worden, ohne das bestehende Erbpachten verlängert oder in diese eingetreten wurde? Wieviele sind das Hamburgweit, wie viele davon in Harburg? Bitte die Fragen für die Jahre 2016 – 2018 beantworten.
  9. Wieviele städtische Grundstücke, auf denen Erbpachtverträge liefen wurden im Gegenzug in Eigentum der Bauherren umgewandelt? Bitte Hamburgweit und für Harburg angeben. Bitte die Fragen für die Jahre 2016 – 2018 beantworten.

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest