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Immobilientransaktionen
14Nov

Meine Anträge zum BPTNL17

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Antrag 1 zum BPT 2017 der
Neue Liberale – Die Sozialliberalen

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Lobbyismus transparent und fair gestalten –
Demokratische Defizite verhindern und Interessenkonflikte offenlegen

1. Die Herausforderung

Der Austausch zwischen Politik und Interessenvertretern ist legitimer Bestandteil unseres politischen Systems.
Es liegt allerdings in der Natur der Sache, dass aus der Nähe von Einflussnehmern und dem politischen Prozess auch Interessenkonflikte entstehen können.
Wir Neue Liberale wollen Sorge dafür tragen, dass diese potentiellen Interessenkonflikte im politischen Prozess klug geregelt werden und dass eine mögliche Interessenvertretung generell fair und ausgewogen erfolgt.
Wir wollen, dass diese Prozesse stets von außen überprüfbar und für alle transparent gestaltet sind.

Die Politische Willensbildung findet in Deutschland in einem formalen Gesetzgebungsprozess statt, der durch die im Grundgesetz festgelegten Rollen der beteiligten Institutionen und durch die Bestimmungen der Geschäftsordnungen geregelt ist.
Daneben wird die politische Willensbildung aber auch durch informelle Netzwerke befördert, deren Merkmal oft eine geringe Transparenz ist. Was für sich betrachtet legale Einflussnahme sein kann, wie zum Beispiel die Übersendung von einzelnen Positionspapieren, kann in der Summe ein komplexes Netzwerk entwickeln. Dabei besteht die Gefahr, dass Partikularinteressen im politischen Prozess der Willensbildung unverhältnismäßig stark und nicht dem Willen der Wähler entsprechend abgebildet werden.
Bei der Regulierung von Lobbyismus und Interessenwahrnehmung müssen daher klare Regeln gelten für alle und Transparenz auf beiden Seiten befördert werden. Sowohl bei denen, die Einfluss geltend machen, als auch bei denen, die beeinflusst werden sollen.
Die Regeln, die wir auf den Weg bringen wollen, sollen daher nach Möglichkeit auf beiden Seiten ansetzen – beim Verhalten der politischen Akteure, aber auch auf Seiten der Lobbyisten.

2. Herangehensweise und Lösungen:

2.1. Wir Neue Liberale wünschen die sofortige Offenlegung bei möglichen Interessenkonflikten

Für das Vertrauen in die Unabhängigkeit von Politik und die Überprüfungsfunktion des Parlaments ist die Unabhängigkeit der Abgeordneten von Partikularinteressen unabdingbar.
Durch nebenberufliche Tätigkeiten können aber Interessenkonflikte entstehen, die vorsorglich geregelt werden sollen. Die aktuellen Regelungen schaffen derzeit weder ein ausreichendes Maß an Transparenz, noch ermöglichen sie einen wirksamen Umgang mit Interessenkonflikten. Das Abgeordnetengesetz und die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete sollten daher in folgender Weise ergänzt werden:

  • Anwälte und Berater sollten zumindest die Branche ihrer Mandanten anzeigen müssen und keine unmittelbaren Beratungsgegenstände und Mandantenverhältnisse aus ihrer Abgeordnetentätigkeit und ihrem politischen Wirken generieren.
  • Die Regelungen zu Interessenkonflikten sollten in logischer Konsequenz entsprechend präzisiert und ggf. erweitert werden.
  • Nebeneinkünfte sollten nach Art, Auftraggeber/Arbeitgeber, Tätigkeit und Höhe angegeben und veröffentlicht werden.
  • Eine bezahlte Lobbytätigkeit neben dem Mandat sollte ausgeschlossen sein.

2.2. Wir Neue Liberale wünschen die Einsetzung einer Beauftragten/ eines Beauftragten für Transparenz bei politischen Interessenvertretungen

Die Neue Liberale wünscht die Einsetzung einer unabhängigen Stelle in Form einer Beauftragten/ eines Beauftragten für die politische Interessenvertretung.
Aufgabe dieses Amtes soll die Führung des Lobbyregisters sein und die Kontrolle der Einhaltung von Regeln.
Das Amt ist zur Wahrnehmung dieser Aufgaben finanziell und personell entsprechend auszustatten. Die Stelle kann beispielsweise auch Aufgaben bei der Kontrolle und Durchsetzung des Parteiengesetzes übernehmen, die derzeit beim Präsidenten des Deutschen Bundestags angesiedelt sind.

2.3. Wir Neue Liberale setzen uns für die Einführung eines sog. legislativen Fußabdrucks für alle Gesetzentwürfe ein.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichen seit Mitte des Jahres 2016 schriftliche Stellungnahmen, die im Zuge eines Konsultationsprozesses abgegeben werden, auf ihrer Webseite.

Diese Stellungnahmen sollen helfen, die Kräfteverhältnisse der Initiativen besser beurteilen zu können, die in die finalen Fassungen der verabschiedeten Gesetzentwürfe Eingang gefunden haben.
Diesem guten Beispiel sollten alle Bundesressorts folgen.

Darüber hinaus sollte die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien verbindlich regeln, dass alle Gesetzesentwürfe mit einem sog. legislativen Fußabdruck versehen werden.

Die Begründungen der Gesetze sollen dabei umfassend die Interessen all derer dokumentieren, die bei der Erstellung der Gesetzesentwürfe beteiligt sind und waren.
Die 1. Lesung im Bundestag kann für die Diskussion darüber genutzt werden.
Auch der Bundesrat sollte seine Stellungnahmen in gleicher Weise wie die Bundesregierung mit einer Begründung und Darstellung der beteiligten Interessen versehen. Sofern Gesetze aus dem Bundestag heraus initiiert werden, soll Vergleichbares gelten.

2.4. Wir Neue Liberale setzen uns für mehr Transparenz im Bereich der Parteispenden und des Parteisponsorings ein.

Der Einfluss finanzieller oder geldwerter Zuwendungen auf Parteien wird seit langem kritisch diskutiert. Durch im Parteiengesetz festgeschriebene Regeln der Transparenz und das Verbot von sog. Einflussspenden wird ein gewisses Maß öffentlicher Kontrolle gewährleistet.
Die geltenden Regeln sind unserer Meinung nach aber nicht ausreichend.

Wir wünschen daher die Umsetzung folgender Punkte:

  • Transparenz soll dabei auch für alle Formen der mittelbaren oder unmittelbaren Dritt-Kampagnen z.B. in parteinahen Zeitungen etc. gelten, insofern sie in irgendeiner Form zur Wahl oder Nichtwahl einer Partei aufrufen.
  • Mehr Transparenz bei Parteispenden durch die Absenkung der finanziellen Schwellen für die Veröffentlichungspflicht.
  • Das Sponsoring von Parteien soll nach den gleichen Regeln, wie sie für Parteispenden gelten, transparent gemacht werden.
    Zuwendungen an Parteien sollen in ihrer Höhe angemessen begrenzt werden.

2.5. Wir Neue Liberale wollen ein verpflichtendes Lobbyregister auf einer vernünftigen gesetzlichen Grundlage voranbringen.

Im internationalen Vergleich ist die politische Interessenvertretung in Deutschland sehr wenig reguliert. Die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters auf gesetzlicher Grundlage, würde zwei wichtigen Zielen dienen:

a) Ein verbindlicher Regelungsrahmen für alle Akteure würde gleichermaßen gelten für alle Verbände, Unternehmen, Agenturen, Kanzleien, Nichtregierungsorganisationen oder auch Stiftungen.

b) Transparenz würde herstellt werden über die Auftragsverhältnisse, die Themen und die Budgethöhen mit denen auf die Entscheidungen der Politik versucht wird, Einfluss zu nehmen.

Die Regelungen sollten für Lobbyarbeit gegenüber Regierung und Parlament gelten und, um ernst genommen und ggf. justiziabel zu sein, auch Sanktionsmöglichkeiten vorsehen.
Der Weg einer freiwilligen Selbstverpflichtung, über die wesentlichen hier genannten Punkte auf allen Seiten, ist für uns ebenfalls vorstellbar.

Anmerkung: Der derzeit lediglich pauschale Verweis auf die Verbändeliste des Deutschen Bundestags ist hierbei kein geeignetes Mittel, um tatsächlich Transparenz über die Strukturen der politischen Interessenvertretungen und den Umfang der Einflussnahmen in tatsächlicher und finanzieller Weise herzustellen.

2.6. Öffentlichkeit, Transparenz und Veröffentlichungsregeln für Ausschusssitzungen

Die Ausschusssitzungen des Bundestags sollten alle öffentlich tagen. Dies ist bereits heute in neun Bundesländern sowie in der Europäischen Union der Fall, wo die Ausschüsse des Europäischen Parlamentes beispielsweise öffentlich tagen. Die Protokolle der Ausschusssitzungen sind anschließend im Rahmen des Informations- und Dokumentationssystems des Bundestages zeitnah, spätestens jedoch zwei Wochen nach den Sitzungen zu veröffentlichen.

2.7. Mitwirkung von Beratungsunternehmen und Kanzleien bei der Gesetzgebung regeln

Wie Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen zeigen, wirken private Beratungsunternehmen und Kanzleien auch an der Erstellung von Gesetzesentwürfen mit. Diese Privaten Akteure vertreten in der Regel die Interessen privatwirtschaftlicher Kunden diverser Branchen.
Die Erarbeitung von Gesetzen ist aber die originäre Aufgabe des Parlaments und der Ministerien. Diese dürfen zwar externen Sachverstand hinzuziehen, dies soll allerdings in möglichst transparenter und ausgewogener Weise geschehen.
Die Erstellung kompletter Gesetzesentwürfe oder von Teilen dieser, an private Dienstleister auszulagern, überschreitet die Grenze, der in demokratischen Verfahren legitimen Mitwirkung.

Wir Neue Liberale setzen uns daher für folgende Regelungen ein:

  • Bundesministerien sollten grundsätzlich keine Aufträge an Anwaltskanzleien, Interessenvereine/-Vertretungen oder Beratungsunternehmen zur Erstellung von Gesetzentwürfen und/oder Teilen davon vergeben dürfen;
  • Wenn Beratung eingeholt wird, sollte dies offengelegt werden und im Rahmen des legislativen Fußabdrucks gekennzeichnet werden.

2.8. Wir Neue Liberale bewerten den Einsatz externer Interessenvertreter in den Bundesministerien kritisch.

Die Beschäftigung von Unternehmens- oder Verbandsvertretern in Bundesministerien sowie Bundesbehörden sollte kritischer bewertet werden.
Durch den Einblick in interne Abläufe, Kenntnisse vertraulicher Tatbestände und das Knüpfen persönlicher Kontakte, entstehen einigen Unternehmen und Verbänden Vorteile, die weit über die konkrete Tätigkeit und den Zeitraum der Mitarbeit im Ministerium hinaus reichen.
Die entsprechende Verwaltungsvorschrift erklärt zwar den Einsatz externer Personen „im Rahmen eines transparenten Personalaustausches“ grundsätzlich für zulässig. Interessenkonflikten wird allerdings nicht ausreichend vorgebeugt. Um Einflussnahmen zu minimieren, sollten externe Mitarbeiter von Interessenvertretungen daher nicht in bundesnahen Körperschaften beschäftigt werden.

2.9. Wir Neue Liberale wollen mehr Transparenz bei der Besetzung von Beratungsgremien und ein Interessenregister der Gremienmitglieder.

Ministerien, nachgeordnete Behörden und auch der Deutsche Bundestag können Beiräte, Kommissionen und andere Sachverständigengremien zur Beratung einsetzen.
In den Geschäftsordnungen von Bundesregierung und Bundestag sollte zumindest geregelt werden, dass in den Beschlüssen zu deren Einsetzung eine Verpflichtung zur Veröffentlichung der personellen Zusammensetzung dieser Gremien verankert wird.
Gleiches soll gelten für die Einführung einer obligatorischen Interessenerklärung der Mitglieder der Gremien. Die Mitglieder der Gremien sollen darin Auskunft geben über den Interessenhintergrund gegenwärtig ausgeübter Tätigkeiten ebenso wie für jene, die bis zu fünf Jahren zurückliegen.

Cluster Transparenz und Beteiligung

Antragstellerin Isabel Wiest


 

Antrag 2 zum BPTNL 2017 der
Neue Liberale – Die Sozialliberalen

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Steuerpraxis bei sog. Share-Deals überarbeiten

1. Die Herausforderung:

Die Grunderwerbsteuern steigen für Normalverbraucher stetig, während Großinvestoren mit sog. „Share Deals“ die Abgabe aushebeln können.
Durch diese Praxis entgehen der Allgemeinheit über die Jahre geschätzt Milliarden-einnahmen, die an anderer Stelle fehlen.
Es wäre sinnvoller Anreize für Private zu setzen, um die Eigentumsquote bei Immobilien zu erhöhen und damit einen weiteren Baustein gegen potentielle Altersarmut zu legen.
Die Grunderwerbsteuer könnte geringer sein, wenn sie gerechter zwischen Großinvestoren und Bürgern verteilt würde.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags unterstützen einen derartigen Vorstoß. In einem Gutachten machen sie klar, dass der Gesetzgeber die „Share Deals“ zur „Verhinderung von Steuerumgehungen“ erschweren kann.
Danach sollten Immobilien-Deals ihrer Meinung auch dann steuerpflichtig werden, wenn ihrer Meinung nach mehr als drei Viertel der Anteile an der Gesellschaft verkauft werden. Bei reinen Wohnungsgesellschaften halten sie eine noch niedrigere Grenze für vertretbar.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erfasst in der Datenbank Wohnungstransaktionen seit 1999, Transaktionen von großen Wohnungsportfolios ab 800 Wohnungen und seit dem zweiten Halbjahr 2006 zusätzlich Transaktionen kleinerer Wohnungsportfolios zwischen 100 und 800 Wohnungen.
Die Datenbank basiert auf systematischen Recherchen unterschiedlicher Print- und Internetquellen.

Allein das grunderwerbssteuerpflichtige Transaktionsvolumen am Immobilienmarkt erreichte dabei im Jahr 2016 240,5 Milliarden Euro. Immobilien zirkulieren dabei zunehmend zwischen wenigen großen Marktteilnehmern.
Bei 35 Prozent der gehandelten Wohnungen habe der Käufer weniger als 95 Prozent der Anteile erworben, bei 36 Prozent mehr als 95 Prozent, führt die Bundesregierung aus.
Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Kenntnisse über das Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Grunderwerbsteuer auf Grund von Share Deals vor (s.Fn1).
Der Anteil von Wiederverkäufen an den gesamten Transaktionen großer Wohnungsbestände erreichte laut dem BBSR den Spitzenwert von 94 Prozent.

Immobilientransaktionen unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer, wobei die Einnahmen an die Länder gehen. Dies gilt vor allem dann, wenn das Grundstück selbst direkt vom Käufer erworben wird (Asset Deal).
Um Grunderwerbsteuer zu vermeiden, werden daher oftmals nicht die Grundstücke selbst, sondern Anteile an grundbesitzenden Unternehmen (sog. Shares) verkauft.
Für diesen Fall fällt keine Grunderwerbsteuer an – jedenfalls dann nicht, wenn weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile erworben werden (Share Deal).
Grunderwerbsteuer fällt erst an, wenn mindestens 95 Prozent dieser Unternehmensanteile (zum Beispiel Aktien) auf den Käufer übergehen.
Von dieser Gestaltungsmöglichkeit profitieren insbesondere große Marktteilnehmer.

Um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, führen sie oftmals solche Share Deals durch und bleiben mit maximal 94,9 Prozent gekauften Anteilen knapp unter der Grenze der Steuerpflicht.

Die Situation auf dem Markt der landwirtschaftlichen Flächen ist ebenfalls gekennzeichnet von einer strak preisgetriebenen Entwicklung der Boden- und der Pachtpreise und dem zunehmenden Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und landwirtschaftlichen Unternehmen durch Investoren. Die Folge davon sind die zunehmende Bildung von Holdingstrukturen und eine starke Konzentration. Dies gefährdet den Erhalt einer ausgewogenen Agrarstruktur.
Mit dafür verantwortlich sind u. a. die fehlende Erfassung und die steuerliche Privilegierung von Anteilsverkäufen an landwirtschaftlichen Unternehmen.

Die steuerliche Privilegierung von Share Deals in ihrer bisherigen Form ist dringend zu überarbeiten.
Bei einer gerechten Besteuerung von Share Deals würden sich der Handel mit großen Immobilienbeständen und die Fusion großer Wohnungsunternehmen weniger lohnen.
Im Ergebnis würde die, aus Verbrauchersicht problematische Konzentration von Wohnungsbeständen in immer größeren Immobilienunternehmen, eingeschränkt.
Die Konzentration von Wohnungsbeständen in Händen großer Marktteilnehmer birgt die einerseits die Gefahr steigender Mietpreise in Ballungszentren und schwächt andererseits die Position der Mieterinnen und Mieter gegenüber ihrem Vermieter.
Da durch Share Deals viele Immobilientransaktionen am Staat vorbei vollzogen werden, ist eine genaue Berechnung, wie viele Einnahmen der Gesellschaft dadurch entgehen, kaum möglich. Schätzungen des hessischen Finanzministeriums gehen allerdings im Zusammenhang mit der Praxis der Share Deals von Einnahmeverlusten in einer Größenordnung von bis zu 1 Mrd. Euro jährlich aus.

2. Herangehensweise und Lösungen:

Wir Neue Liberale wollen die Praxis der Share Deals überarbeit sehen, um Steuermindereinnahmen durch entgangene Grunderwerbsteuern zu minimieren und steigenden Mieten und Bodenpreisen entgegenzuwirken.

Die Einführung des neuen, eigenständigen Tatbestandes des § 1 Absatz 3a GrEStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz 2013 hat immerhin schon einmal die Gestaltungslücke beseitigt, nach der durch die Zwischenschaltung einer Gesellschaft das Entstehen von Grunderwerbsteuer vermieden werden konnte.
In der Finanzministerkonferenz am 8. September 2016 haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hessen mit dem Auftrag der Prüfung und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu den sogenannten Share Deals beschlossen.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder baten um Vorlage des Schlussberichts möglichst zur Finanzministerkonferenz am 19. Oktober 2017.

Das Ergebnis der von den Ländern eingerichteten Arbeitsgruppe soll kritisch geprüft und ggf. bei der Neuregelung der derzeitigen Praxis berücksichtigt werden.

folgende Maßnahmen sollten daher in die Neuregelung eingehen:

die Befreiung von der Grunderwerbssteuer bei der anteiligen Übernahme von Unternehmen bis 95 Prozent soll abgeschafft werden.

Die betreffenden Vorschriften im Grunderwerbsteuergesetz (§ 1 Abs. 2a, 3 und 3a GrEStG) sollen dahingehend geändert werden, dass auch anteilige Unternehmenskäufe grundsätzlich steuerbar und steuerpflichtig sind.

Wesentliche Transaktionen von bis zu 50 Prozent der Unternehmensanteile sind weiterhin nicht steuerbar, werden es aber, wenn diese Grenze durch nachfolgende mittelbare oder unmittelbare Erwerbe überschritten wird, als Bemessungsgrundlage sind die Grundstückswerte nach den §§ 151, 157 BewG entsprechend der prozentualen Höhe des Anteilserwerbs (50 bis 100 Prozent) zugrunde zu legen.

Alle Flächenverkäufe und Anteilsverkäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen sollen erfasst und reguliert werden.
Cluster Wirtschaft / Steuern

Antragstellerin Isabel Wiest


 

Antrag 3 zum BPTNL 2017 der
Neue Liberale – Die Sozialliberalen

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Rechte und Chancen Alleinerziehender stärken,
Armutsrisiken aktiv entgegenwirken

1. Die Herausforderung:

20 Prozent der Eltern in Deutschland sind alleinerziehend, eine Zahl mit steigender Tendenz. Genauer ausgedrückt sind demnach 1.500.000 Frauen (91%) und 157.000 Männer alleinerziehend. Die Hälfte dieser alleinerziehenden Mütter (von Kindern unter 3 Jahren) müssen mit weniger als 1.100 Euro im Monat auskommen. 5 Prozent aller Alleinerziehenden, die in Vollzeit arbeiten, sind ebenfalls von Armut betroffen. Unter den Arbeitslosen sind es sogar rund 55 Prozent. Ein-Eltern-Familien haben in Deutschland mit rund 42 Prozent das größte Armutsrisiko aller Familienformen und das, obwohl die Erwerbstätigkeit allein erziehender Frauen ansteigt.
Arbeit allein schützt sie und ihre Kinder aber nicht vor Armut. Wir NEUE LIBERALE sehen daher politischen Handlungsbedarf auf vielen Ebenen.

2. Herangehensweise und Lösungen:

Vorbemerkung: Die hier genannten Lösungsansätze sind Bausteine, die dem gesellschaftlichen und gesetzlichen Wandel unterliegen und programmatisch regelmäßig erweitert und aktualisiert werden.

2.1. Kinderbetreuung

Neben bundeseinheitlichen Qualitätsstandards in Kitas zur Absicherung von Bildungs- und Entwicklungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen wollen wir NEUE LIBERALE den Ausbau wohnortnaher Plätze in Kindergärten und Tagespflege, Kinderhorten, in Betrieben oder in staatlichen oder anderen Einrichtungen voranbringen, wo die Kinder zeitlich flexibler betreut werden können.

Benötigt wird zudem ein flächendeckender, wohnortnaher Ausbau von pädagogisch geschulten Kinderpflegediensten, die in Krankheits- oder anderen wichtigen Verhinderungsfällen der allein betreuenden Elternteile kurzfristig, unbürokratisch und zu Lasten der Krankenversicherung des Elternteils abrufbar sind und sich den individuellen Erfordernissen der Familie anpassen.

Wir NEUE LIBERALE setzen uns dafür ein, dass Tagesmütter bundesweit eine angemessene Vergütung erhalten.

2.2. Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht

Wir NEUE LIBERALE wollen gleiche Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern, die aktiv Fürsorgeaufgaben ausüben. Familienbedingte Nachteile sind durch staatliches Handeln auszugleichen.
Familiengerechte Arbeitszeitmodelle, beruflicher Wiedereinstieg und die Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben sind weiter zu entwickeln und den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen.

Teilzeitarbeit ist in Deutschland oft Frauensache: Fast jede zweite Frau hierzulande, also 47 Prozent der erwerbstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit.
Als Grund dafür geben die meisten Frauen familiäre Verpflichtungen wie die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an.
Aber nicht alle, die in Teilzeit arbeiten, tun dies freiwillig. 1,1 Millionen teilzeitbeschäftigte Frauen und 419.000 teilzeitbeschäftigte Männer im Alter zwischen 20 und 64 Jahren würden gerne Vollzeit arbeiten. Sie finden aber keine entsprechende Stelle. Dabei sind vor allem kurze Arbeitszeiten mit gravierenden Nachteilen verbunden: beim Einkommen, bei der Karriere und bei der sozialen Sicherung. Gerade für viele alleinerziehende Frauen ist Altersarmut damit vorprogrammiert.

Wir NEUE LIBERALE wollen das Teilzeitrecht weiterentwickeln, ein Anspruch auf Aufstockung der Teilzeit sowie auf befristete Teilzeitarbeit muss geschaffen werden – nicht zuletzt damit es auch Männern künftig leichter fällt, ihre Arbeitszeit für familiäre Aufgaben zu reduzieren.

2.3. Teilzeitausbildung

Ausbildungs- und Studienzeiten müssen so flexibel gestaltet sein, dass alleinerziehende Eltern ohne Benachteiligung ihre Ausbildung absolvieren können.
Wir NEUE LIBERALE sehen einen grundlegenden Reformbedarf bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Die Ausbildungsförderung für Berufsausbildung und Studium muss die individuelle Lebenssituation von Alleinerziehenden besser berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf den Betreuungsbedarf der Kinder. Daher setzen wir uns für aufstockende Leistungen nach dem SGB II für Alleinerziehende in einer (Teilzeit-) Ausbildung ein.

2.4. Familienarmut in Ein-Elternfamilien wirksam bekämpfen

Alleinerziehende und ihre Kinder haben das höchste Armutsrisiko von allen Familienformen. Das ist eine der Folgen ihrer vielschichtigen gesellschaftlichen Benachteiligung.
Die NEUE LIBERALE fordert daher eine wirksame Anti-Armutspolitik und eine Grundsicherung, die tatsächlich das soziokulturelle Existenzminimum abdeckt.

Wir wollen einen Staat in Verantwortung, der Armutspolitik als Querschnittspolitik umsetzt, um die Schere zwischen Arm und Reich zu verkleinern.
Wir wollen die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern in allen Lebensphasen durch eine gleichstellungsorientierte Familien- und Arbeitsmarktpolitik verhindern und Sozialleistungen existenzsichernd und teilhabeorientiert anheben (SGB II, XII).
Wir setzen uns für die Einführung einer Kindergrundsicherung und eine Anhebung des Entlastungsbetrag in Steuerklasse II für Alleinerziehende ein.
Daneben wollen wir in der gesetzlichen Rentenversicherung den Erwerb eigener Rentenansprüche von Frauen und Müttern stärken. Wir befürworten daher die Anerkennung von 3 Jahren als Kinder-Erziehungs-Zeiten in der Rente auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden.

2.5. Sozialleistungen

Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht sichern können, haben Anspruch auf eine staatlich finanzierte Grundsicherung, die dem soziokulturellen Existenzminimum tatsächlich entspricht.
Wir NEUE LIBERALE setzen uns für die Abschaffung des bürokratischen Bildungs- und Teilhabepaketes ein und fordern stattdessen eine vernünftige Erhöhung des Regelsatzes für Kinder.
Kinder getrennter Eltern, die Umgang mit Mutter und Vater pflegen, dürfen nicht im SGB-II-Bezug benachteiligt werden. Überlegungen zur tageweisen Kürzung des Sozialgeldes im Haushalt von Alleinerziehenden lehnen wir daher auch zukünftig entschieden ab.
Stattdessen wollen wir die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfes in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils auf den Weg bringen.

2.6. Unterhaltsrecht

Die letzte Reform des Unterhaltsvorschusses war ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings haben Kinder in der Altersstufe ab 12 Jahren nach dem vorliegenden Gesetz nur einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten oder ihre betreuenden Elternteile über ein Erwerbseinkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügen.

Wir NEUE LIBERALE bemängeln diesen Systembruch für Kinder über zwölf Jahren: Obwohl Alleinerziehende ihrer Betreuungspflicht nachkommen, soll künftig ihr Einkommen geprüft werden, dabei ist es der Unterhaltspflichtige, dem der Staat einen Vorschuss auf den zu leistenden Barunterhalt gewährt.
Das widerspricht der gesetzlichen Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungs-unterhalt im Unterhaltsrecht. Der Bruch dieses Prinzips lenkt den Blick weg von der Verantwortung des barunterhaltspflichtigen Elternteils und schwächt damit den

Prozess eines gesellschaftlichen Umdenkens. Zudem bleibt der Handlungsbedarf bestehen, das Kindergeld statt vollständig, lediglich hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen, wie dies auch vor 2008 der Fall war. Der Unterhaltsvorschuss ist derzeit systematisch zu niedrig.
Cluster Arbeit und Soziales