Weiter zum Inhalt
Harburg
16Apr

Mehr Transparenz und Aktualität bei den Sozialdaten der Hamburger Schulen

Vor 8 Jahren wurde der sog. KESS Faktor zuletzt bestimmt, nun hat das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätssicherung (IfBQ) die Sozialdaten aller 311 staatlichen Schulen in Hamburg neu berechnet. 
Das Ergebnis: 139 (fast 45 Prozent) erhalten eine neue Einstufung.

Dabei auffällig: Mehr Schulen werden im Sozialindex herabgestuft als hinauf. 

Seit 1996 sind die Schulen nach einem sechsstufigen Sozialindex eingeteilt, der sich an der sozio-ökonomischen Zusammensetzung der jeweiligen Schülerschaft auf der Basis amtlicher und schulischer Daten orientiert. Um soziale Ungleichheiten in der Bildung abzumildern, bekommen Schulen in benachteiligten Lagen mehr Lehrkräfte. Das kann bis zu 50% an zusätzlichen Personalstellen ausmachen. 

Der KESS Faktor ist aber darüber hinaus für eine ganze Reihe von Ressourcenzuweisungen relevant. Sprachförderung, Sprachstands-feststellung, Ganztagsberechnung (auch hier u.U. Personalstärke), sonderpädagogische Förderbedarfe bei der Inklusion, Sekretariatskapazitäten etc.

An 64 Schulen wurde eine Verbesserung des Sozialindexes ermittelt, in 75 Fällen eine Verschlechterung. Der Sozialindex 1 bedeutet hierbei, dass „besonders schwierige Rahmenbedingungen“vorliegen, der Sozialindex 6 dass es „sehr günstige Rahmenbedingungen“ für alle gibt. 
Besonders besorgniserregend ist nun die Lage an den Gymnasien. Nur 6 Standorte stiegen um einen Punkt auf, 22 Schulen stiegen im Ranking ab.

Es ist bedauerlich, dass der Sozialindex nicht viel häufiger ermittelt wird, um schneller und lokaler agieren zu können, wenn sich die sozialen Gegebenheiten an Schulen negativ verändern. Er ist für die angemessene Ressourcenzuweisung absolut relevant und muss viel aktueller erhoben werden. Ebenso ist es mehr als wünschenswert, dass die Ergebnisse des Monitorings transparent kommuniziert werden. Es kann nicht sein, dass der Presse gegenüber nur die Schulen erwähnt werden, die positiver eingestuft werden, die überwiegende Zahl der Schulen, die vor größeren Herausforderungen stehen als bisher, verschwiegen werden.

Wenn Sie das Thema interessiert, behalten Sie gern die Anfrage dazu im Auge.

https://fragdenstaat.de/anfrage/ergebnis-des-sozialindex/?fbclid=IwAR3QBGOmODpiPZord55cgMaxFQPiAKW5fqHpmDvVWS6qUB0KpGNpCX2SdSs

23Jun

Naturschutz vs. öffentliches Interesse?

Begriff und Abwägung in der Debatte

von Isabel Wiest

In Hamburg und der Metropolregion werden immer mehr Infrastrukturprojekte, die mitunter stark in Naturschutzbelange, in Moorgürtel, Wasserschutzgebiete oder Feuchtbiotope eingreifen, u.a. mit dem „überwiegenden öffentlichen Interesse“begründet. Dabei klingt es fast so, als wolle man Naturschutzinteressen gegen andere öffentliche Interessen stellen, anstatt sie selbst als wichtigen Teil des öffentliches Interesse zu werten.

Was also mit diesem Rechtsbegriff in Zeiten des Klimawandels überhaupt gemeint ist, und warum er gerade in Naturschutzbelangen nicht unhinterfragt zum unbestimmten planerischen Totschlagargument werden darf, das wollen wir heute am Beispiel des geplanten Aldi-Lagers in Stellediskutieren.

Die Zustimmung des Landkreises Harburg zum Bau des großflächigen Logistiklagers in Stelle bedroht das geschützte Feuchtbiotop Pennekuhle. Die dortige Naturschutzbehörde begründete ihren positiven Bescheid mit der Notwendigkeit des Aldi-Lagers wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses.

Der Regionalverband des BUND hat dagegen jetzt Beschwerde bei der unteren Naturschutzbehörde in Winsen eingelegt und gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat eingereicht. Der BUND sieht hier, neben vielen anderen Kritikpunkten an dem Vorhaben, eine falsche Begründung vorgeschoben und untermauert seine Auffassung wie folgt:

Seit 2015 seien die Gewerbesteuerzahlungendes bereits in Ohlendorf ansässigen Unternehmens in der Gemeinde Seevetal von 1,65 Millionen in 2015, auf 600.000 in 2017 und auf Null seit seit dem Jahr 2018 gesunken.

Auch signifikant neue Arbeitsplätze seinen wohl nicht zu erwarten, da es sich wahrscheinlich nur um eine Verlagerung des Standorts handele.

Kurz: Ein überwiegendes öffentliches Interesse sieht der BUND hier nicht gegeben.

Grund genug für eine kurzen rechtlichen Exkurs:

Recht des Naturschutzes und der Landschaftsplanung findet sich auch in § 19 BNatschG, der Eingriffsregelung, implizit das „öffentliche Interesse“.

Danach müssen Eingriffe in Natur und Landschaft zunächst vermieden oder ausgeglichen werden. Wenn das nicht gelingt, dürfen sie nur zugelassen werden, wenn „die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.“ Die genannten „anderen Belange“ sind nicht nur, aber auch und vor allem öffentliche Interessen, denen regelmäßig ein höheres Gewicht eingeräumt wird als „nur“ privaten Interessen.

Schließlich findet man das „öffentliche Interesse“ an zentraler Stelle im Schutzregime der FFH-Richtlinie und folglich auch in den entsprechenden Vorschriften des BNatSchG also in Art. 6 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG. Die Vorschriften besagen, dass Projekte oder Vorhaben mit beeinträchtigenden Wirkungen in oder auf ein europäisches Schutzgebiet Natura 2000 nur dann genehmigt werden dürfen, wenn erstens Alternativlösungen nicht vorhanden sind und zweitens soweit es aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“ erforderlich ist.

Man kann nun aber eine regelrechte Inflation dieser „öffentlichen Interessen“ konstatieren, die es erforderlich macht, zu klären, was am Ende für den Naturschutz übrig bleibt, oder genauer: Wie das öffentliche Interesse in § 34 NatSchG zu verstehen ist. Und diese Frage stellt sich in Zeiten des Klimawandels umso dringender, weil das öffentliche Interesse in dieser Vorschrift ein unbestimmter Rechtsbegriff ist aber gleichzeitig Element einer voll kontrollierbaren Rechtsgüterabwägung sein muss und nicht nur Hohlfloskel einer planerischen Abwägung.

Selbstverständlich muss dabei auch immer die Frage mitbedacht werden, wie und von wem das öffentliche Interesse formuliert und kontrolliert wird. Hat man beispielsweise die Auseinandersetzungen um das Mühlenberger Loch vor Augen, wurde ein ausschließlich privat genutzter Flughafen einer privaten Firma unter Berufung auf zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses genehmigt.

Die Diskussion um das geplante Logistiklager, das den gesamten Landkreis auch in Sachen Verkehr und Entwicklungsmöglichkeiten in Atem hält, bleibt also spannend.

Wenn Sie mit uns über aktuelle Themen diskutieren wollen, interessante Informationen haben oder an unserer aktuellen Stunde teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an lavo@liberale.hamburg.

Isabel Wiest ist Mitglied des Landesvorstands, ehem. Abgeordnete der BV Harburg, Juristin

15Mrz

Kriminalitätsstatistik Harburg

Die neuen Stadtteildaten der Kriminalitätsstatistik wurden gerade veröffentlicht. Als Wahlkreisabgeordnete in Wilstorf freue ich mich, dass dieser Stadtteil, als einer der ganz wenigen in Harburg, in allen genannten Deliktsbereichen rückläufige Zahlen präsentieren kann. Und das, obwohl der Stadtteil durch zahlreiche große Wohnprojekte einwohnermäßig gewachsen ist und keine ganz unproblematischen Sozialdaten aufweist. Darauf können die Wilstorfer stolz sein.

Quelle: Hamburger Abendblatt v. 13.3.2019
13Feb

Vorgehensweise und Systematik bei Grundstücksveräußerungen im Wege der Konzeptvergaben vorstellen

Sachverhalt:

Das Hamburger Abendblatt berichtete am 28.01. diesen Jahres über vermeintliche Schwächen des Systems der #Konzeptvergabe beim Verkauf städtischer #Grundstücke. Das zugrunde gelegte Bewertungsschema ließ es angeblich zu, dass der gebotene Preis im Jahr 2017 bei den 22 im Wege der #Konzeptausschreibung veräußerten #Grundstücke, in jedem vierten Fall den Ausschlag über die Vergabe gab und nicht das beste Konzept.

Bei einem erheblichen Anteil städtischer Grundstücksverkäufe wird demnach nicht das beste Konzept belohnt, sondern maßgeblich über den Preis geregelt. Dieses Vorgehen läuft den beabsichtigten Bestrebungen entgegen, u.a. den Bau bezahlbaren Wohnraums über die Konzeptvergaben zu sichern.

wir wollen, dass Das System genauer erläutert wird und haben daher folgenden Antrag formuliert.


Petitum/Beschlussvorschlag:

Vertreter der Harburger Verwaltung und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werden gebeten, über das Vorgehen bei Ausschreibungen im Wege der Konzeptvergabe umfassend im Stadtplanungsausschuss zu berichten.

Der Bericht soll dabei insbesondere Auskunft darüber geben, welche Kriterien es insgesamt gibt, wie sie einzeln bepunktet werden (Bewertungsschema), welche Konzeptvergaben es in Harburg bereits gab oder gibt, welche Gewichtung der gebotene Preis dabei hatte, und inwieweit grundsätzlich wohnungspolitische Kriterien im Rahmen des Verfahrens stärker als bisher zu gewichten sein können.

Ebenso soll geklärt werden, ob langfristige grundbuchrechtliche Eintragungen einer Nichtveräußerungs- und/oder Nichtumwandlungsgarantie eingesetzt werden oder bei geeigneten Grundstücksvergaben als verbindlich vorgegeben werden können und ob das bereits irgendwo geschehen ist.

28Jan

Wann kommt Tempo 30 in der Heimfelder Straße?

Verzögerte Stellungnahme, unklare Zuständigkeiten, massive Verschleppung der Umsetzung eines politischen Antrags.

Sachverhalt: am 27.06.2017 hat die Bezirksversammlung Harburg beschlossen, dass sie die Einführung von Tempo 30 auf der Heimfelder Straße befürwortet und sich bei den zuständigen Fachbehörden für die Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Heimfelder Straße einsetzt (Drucksache 20-2987).

Diesbezüglich wurde die Polizei Hamburg seitens der Bezirksversammlung um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.

Im April 2018 lieferte die Polizei eine Stellungnahme ab, ging dabei jedoch thematisch nicht auf den Antrag der Bezirksversammlung ein. 

Im Juni 2018 beschwerte sich die Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg darüber schriftlich bei der Behörde für Inneres und Sport und schrieb:

„Der erstgenannte Antrag bezieht sich aber auf die Einrichtung einer Tempo 30-Zone für die gesamte Heimfelder Straße. Die Fraktionen erbitten dazu eine umfassende Antwort.“

Bislang liegt uns keine entsprechende Stellungnahme der zuständigen Behörde auf die Drucksache 20-2987 der Bezirksversammlung Harburg, wie im Juni 2017 erbeten und im Juni 2018 konkretisiert vor.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die zuständige(n) Fachbehörde(n) gerichtet: 

  1. Wann wird diese Stellungnahme erfolgen, wer ist zuständig? 
  2. Die Polizei antwortete zuletzt am 22.1.2019 auf eine entsprechende Anfrage im Transparentportal nun nicht mehr zuständig zu sein. Warum ist die Nachfrage an die Innenbehörde jetzt plötzlich an die BWVI zu richten nachdem die bemängelte Stellungnahme doch von der Polizei beantwortet wurde? Die Polizei schreibt, für Verkehrskonzeptionelle Fragen sei nun die BWVI zuständig. Ist das richtig?
  3. Was versteht man bei der Polizei unter verkehrskonzeptionellen Fragen? Bitte abschließend ausführen. Kan man bei diesen Fragen davon ausgehen, dass eine Zuständigkeit der Polizei und der Innenbehörde nicht mehr gegeben ist? Bitte Zuständigkeitsbereiche abgrenzen.
  4. War die Polizei zu der Stellungnahme nicht befugt und gab es seit April 2018 eine Änderung der Zuständigkeiten? Wenn ja welche? Wann wurden die BV Harburg darüber in Kenntnis gesetzt?
  5. Warum kam es bei der Stellungnahme zu den massiven Verzögerungen (von bisher schon 19 Monaten) seit der politischen Antragstellung? Bitte begründen. 
  6. Die vielfältigen Zuständigkeiten gerade in Hamburger Verkehrsfragen führen oft zu Verwirrungen. Wie ist üblicherweise die Verfahrensweise bei Anfragen nach dem HmbUlG, dem VIG und dem HmbTG wenn der Anfragende seine Anfrage an eine Stelle richtet, die nicht zuständig ist? Erfolgt dann nicht automatisch eine Zuleitung der Anfrage an die zuständige Behörde/Stelle? Falls ja, wie lange dauert es durchschnittlich, bis diese Anfragen dann an die zuständige Stelle weitergeleitet werden und wie lange dauert die Durchschnittliche Bearbeitungszeit insgesamt bis zur Beantwortung? Bitte das Verfahren vom Eingang bis zur Beantwortung darstellen, samt den Zwischeninformationen die an den Anfragenden gehen und seinen Mitwirkungspflichten im Bearbeitungsverlauf. 
  7. Wieviele Anfragen wurden automatisch an die zuständigen Stellen zur Beantwortung weitergeleitet? Wie hoch ist damit ihr Anteil an den gesamt gestellten Anfragen?
15Jan

Unabhängigkeit wissenschaftlicher Gutachten im Bereich Stadtplanung

Wie unabhängig sind Gutachten und Arbeiten von Universitäten, die Grundlage politischer Entscheidungen in der Hansestadt Hamburg werden, tatsächlich? Wie stark ist dir HCU mit der Baubranche, Investoren, ihren eigenen Stiftungen und baufinanzierenden Banken verknüpft und wer betreut eigentlich die wissenschaftlichen Arbeiten? Das wollten wir einmal hinterfragen und haben folgende Anfrage an die Fachbehörde gestellt.

Anfrage an die Fachbehörde:

Im Bereich der Stadtplanung und Stadtentwicklung werden der Politik und anderen handelnden Akteuren in Hamburg und speziell auch in Harburg, oft Gutachten und Arbeiten externer Stellen zur Entscheidungsfindung und Information vorgelegt. 

Hierbei handelt es sich beispielsweise um Studien zu Aufstockungspotentialen, zu Potentialen einzelner Stadtteile oder zu möglichen Bedarfen im Segment Mikrowohnen und Wohnformen im Alter.

Viele dieser Arbeiten stammen von der Hafen City Universität, der HCU. 

Für uns ist die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Arbeiten, die wir für die politische Arbeit nutzen, oberstes Gebot. 

Ist diese nicht vollständig gegeben, sind Transparenz über die Auftraggeber, sämtliche Förderer und die Akteure der wissenschaftlichen Betreuung dieser Arbeiten für die Berücksichtigung der vorgestellten Ergebnisse unerlässlich. 

Uns ist bewusst, dass Universitäten zunehmend unter dem Druck stehen, Drittmittel einwerben zu müssen. Wirtschafts- und stiftungfinanzierte Forschungsprojekte, Stiftungsprofessuren, Wirtschaftspromotionen, sog. „preferred partnerships“ und Arbeiten, die einen gewünschten Anwendungsbezug liefern sollen, gehören an vielen Hochschulen zum Alltag und gefährden die Freiheit und Unabhängigkeit der Wissenschaft und Forschung. 

Die Hafen City Universität betreibt mit waterfront e.V. den Förderverein der HafenCity Universität in Wissenschaft, Lehre und Forschung. Dabei bringt der Verein laut seiner eigenen Webpage, 

Menschen aus den Bereichen Bauen, Immobilien und Metropolenentwicklung in den Dialog. Die Mitglieder ermöglichen der HCU durch persönliches Engagement und materielle Förderung wichtige und innovative Projekte umzusetzten. Im Gegenzug erhalten waterfront-Mitglieder Kontakt zu einer Hochschule, die mit ihrem Fokus auf Baukunst und Metropolenentwicklung in Europa einzigartig ist.“ 

Der Verein fördert also die Zusammenarbeit und den Finanz- und Informationsaustausch zwischen der HCU und Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen. Auf der Internetpräsenz des Vereins finden sich mindestens folgende 28 fördernde Firmen (siehe: http://waterfront-hcu.de/wer-wir-sind-2/

so auf der Website von Waterfront e.V. 2018 veröffentlicht


Bei der Durchsicht der Abschlussarbeiten und ihrer Betreuer fällt auf, dass wissenschaftliche Betreuer von  Abschlussarbeiten geschäftsführende Positionen bei selbst gegründeten Instituten privater Stiftungen innehaben, welche wesentliche Anteilseigner großer Hotelbauer sind. Diese Arbeiten befassen sich mit der Untersuchung von Wohnraum, den diese Stiftung und der Hotelbauer im Bereich Mikrowohnen selber auf dem Markt anbietet. 

Auch fällt auf, dass Betreuer von Masterarbeiteten aus der BSW kommen oder Betreuer von Studienarbeiten beim Förderverein waterfront e.V. zentrale Positionen bekleiden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde: 

1. Wie viele Gutachten bzw. Arbeiten oder Studien der HCU oder anderer Hochschulen/Universitäten wurden in den Bereichen Bauen, Wohnen, Stadtplanung in der laufenden Legislatur im Bezirk Harburg oder mit Wirkung für den Bezirk Harburg für die Arbeit der Verwaltung als Grundlage für deren Planung, Arbeit und Argumentation genutzt?

2. Um welche Gutachten/Arbeiten handelt es sich? Von welchen Stellen kommen sie?Wer sind ihre Verfasser und wer die wissenschaftlichen Betreuer? Welche Studien wurden der Politik in Harburg im Rahmen der Arbeit in den Fachausschüssen vorgestellt? 

3. Für die Betrachtung welcher städtebaulichen Fragen wurden bzw. werden die Erkenntnisse dieser Arbeiten genutzt? Von welchen Stellen in Fach- und Bezirksbehörden wurden/werden die Arbeiten genutzt?

4. Sind die verwendeten Gutachten/Studien/Arbeiten etc. von Firmen, Verbänden, Stiftungen, der Verwaltung, Förderern von Waterfront o.a. in Auftrag gegeben worden? a) Wenn ja, um welche der Arbeiten handelt es sich und wer sind die Auftraggeber? b) Wie lauteten die jeweiligen Forschungsaufträge? 

5. Werden wissenschaftlichen Arbeiten der HCU durch Mitarbeiter derjenigen Firmen betreut, die über den Förderverein waterfront mit der Uni verbunden sind? Welche Arbeiten sind das? Welche Mitarbeiter welcher Firmen haben die jeweiligen Arbeiten betreut? Wie stellt sich diese wissenschaftliche Betreuung dar?

6. Wie beurteilt die Fachbehörde die wissenschaftliche Unabhängigkeit der verwendeten Arbeiten?

7. Sind in der Vergangenheit schon Arbeiten nicht verwendet worden, weil sie möglicherweise zu erkennbar interessengeleitet waren? Wenn ja, um welche Arbeiten zu welchen Themen handelte es sich? 

8. Bemüht man sich in Hamburg um die Errichtung eines wissenschaftlichen Transparentregisters, welches beispielsweise die Auftraggeber und die Arbeitgeber der Betreuer wissenschaftlicher Arbeiten, ihre Förderer, finanzielle Volumina, die Anteile drittmittelfinanzierter Mitarbeiter in einzelnen Instituten usw. offenlegt? Wenn ja, wie sehen die derzeitigen Bemühungen aus? 

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy 

29Dez

Wohnungsbau in Harburg 2019

Freigabe der neuen Flächen zur Behördenabstimmung

Ausgangslage/ Anlass

Das bezirkliche Wohnungsbauprogramm von Harburg wird jährlich aktualisiert. Aus dem Wohnungsbauprogramm 2018 werden drei Flächen mit insgesamt 284 Wohneinheiten entfallen, weil der Bau begonnen oder fertiggestellt wurde. 

Für die verbleibenden Flächen werden vereinzelt redaktionelle Änderungen vorgenommen, sofern sich im Rahmen der Konzeptentwicklung zwischenzeitlich neue Sachstände ergeben haben.

Ergänzend zu den fortgeschriebenen Flächen des Wohnungsbauprogramms 2018 werden sechs neue Potenzialflächen mit insgesamt ca. 1.000 Wohneinheiten zur Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm vorgeschlagen, vgl. Liste oben.

Beschlusslage

Wohnungsbauprogramm 2018

Fazit

Zur Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2019 sollen die neuen Flächenvorschläge zur Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden freigegeben werden. Das Ergebnis der Behördenabstimmung wird dem Ausschuss dann zusammen mit der Fortschreibung der verbliebenen Flächen vorgelegt.

Petitum

Der Stadtplanungsausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am 7.1.2019 um Zustimmung zu den neuen Flächenvorschlägen und Freigabe zur Behördenabstimmung gebeten.

29Dez

Verbindungskurve Harburg? Was soll das sein?

Aktueller Presseberichterstattung des NDR zufolge plant das Bundesverkehrsministerium eine neue Schienenführung im Bereich des Harburger Bahnhofs.  Das Projekt mit dem Namen „Verbindungskurve Harburg“ sei ein Punkt im Bundesverkehrswegeplan 2030, der in der vergangenen Woche in Berlin vorgestellt wurde und dort als „vordringlicher Bedarf“ bezeichnet werde. 

Es gehe dabei um die Züge, die von Cuxhaven kommend in den Bahnhof Harburg einfahren. Weil sie später wieder in die entgegengesetzte Richtung zurück müssen, müsse eine Lok umgekoppelt werden. Dieser Vorgang solle künftig eingespart werden und das Gleis dafür in einer Kurve in den Bahnhof führen, damit der Zug ohne Umstände wieder zurück nach Cuxhaven fahren könne. 

Von diesen Plänen habe man noch nie etwas gehört, so Harburgs Baudezernent im Gespräch mit NDR 90,3. Auch der Pressestelle der Deutschen Bahn in Hamburg ist die „Verbindungskurve Harburg“ angeblich neu. Dennoch wolle man nun in die gemeinsamen Planungen einsteigen.

Unverständlicherweise wurde jedenfalls die Harburger Bezirkspolitik über dieses Projekt bisher in keiner Weise informiert. Denn die räumlichen Gegebenheiten im Bereich des Harburger Bahnhofs sind äußerst begrenzt und lassen für eine Realisierung wenig Raum. 


Petitum/Beschlussvorschlag:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Deutschen Bahn, der zuständigen Fachbehörden sowie der Harburger Verwaltung in den zuständigen Fachausschusses einzuladen, um über das geplante Projekt „Verbindungskurve Harburg“ zu berichten. Der Bericht soll auch Auskunft geben, welche Stellen dieses Vorhaben beim Bund für den vordringlichen Bedarf angemeldet haben und wie die zugrundeliegenden Planungen dafür aussahen/aussehen. Ebenfalls soll der Bericht Auskunft darüber geben, warum in Harburg offensichtlich weder Politik noch Verwaltung über dieses Vorhaben ausreichend informiert wurden und wie diese Informationspolitik in Zukunft verbessert werden kann.

Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss angenommen. Wir sind gespannt auf die Informationen.

28Nov

Warum wir einen Durchstich an der Gordonstraße ablehnen

Liebe Leserinnen und Leser,

wie immer, stelle ich am Tag nach der Sitzung der Bezirksversammlung Harburg einige meiner Redebeiträge hier online zum Nachlesen. Gestern bestritt ich die Debatte zum Thema Schließung des mittleren Harburger Verkehrsrings/Durchstich Gordonstraße – Rönneburger Straße und die beabsichtigte B-Plan Änderung.

Ein Antrag der Grünen, dem sich nach dem Ende der GroKo auch SPD und Linke angeschlossen hatten, um den Durchstich tatsächlich zu verwirklichen. CDU, FDP, AfD und Neue Liberale sprachen sich gemeinsam gegen diese Maßnahme aus.

Sehr verehrtes Präsidium, Werte Kollegen, Liebe Gäste,

als mir vor 8 Jahren eine kleine ältere Dame einen schweren Wäschekorb voller Leitz Ordner vor die Tür stellte, mit den eindringlichen Worten, mich der Sache anzunehmen, „sobald es mal wieder soweit wäre“, da wusste ich im ersten Moment gar nicht, um was es da eigentlich ging.

Langenbeker Feld, Schließung des mittleren Harburger Verkehrsrings, Bürgerinitiative… Hunderte Unterschriften fein säuberlich abgeheftet, eine Petition, zig Ordner voller Korrespondenz und Sitzungsunterlagen, in denen sicherlich der eine oder andere hier noch Vertretende namentlich auftaucht.

Am 29.01.2004 erst war der Bebauungsplan Wilstorf 35 / Langenbek 7 geändert worden. Das ist gerade mal 14 Jahre her. Keine Zeit, die einen Bebauungsplan eigentlich irgendwie funktionslos werden lässt, haben wir doch in Harburg B-Pläne, die um ein Vielfaches älter sind. 

Soviel zu Planungssicherheit und Verbindlichkeit einer kommunalen Politik, gegenüber ihren Bürgern. Einer Politik, die sich ihre Jonglierbälle immer hübsch in der Luft hält um sie alle Nase lang die Richtung wechseln zu lassen. Das mag ich kaum glauben. 

Auf den Seiten 6 und 7 und dem Punkt „Planinhalt und Abwägung“ wird in diesem Bebauungsplan seitenlang sehr dezidiert ausgeführt, warum man die Radickestraße und die Gordonstraße sehr bewusst als Stichstraßen mit einer Kehre hergestellt hat, warum man das entstandene Wohngebiet im Langenbeker Feld und die umliegenden allesamt verkehrsberuhigten Wohngebiete vor Durchgangsverkehren schützen will, und wie die verkehrliche Erschließung durchaus gewährleistet ist. 

Der gesamte Sachverhalt wird darin beleuchtet. Von den Rettungswegen und der gesicherten Erschließung durch den HVV bis hin zu den genauen Einzugsradien der Haltestellen, der Einrichtung der Bustrasse für den 143 er auf der Winsener Straße und der Erschließung für Rad und Fußgängerverkehr. 

Wir befinden uns hier an einer neuralgischen Stelle, die uns infrastrukturelle Fehlentscheidungen nicht verzeihen wird und an der man die Büchse der Pandora öffnet. Sehenden Auges.

Der kleine, ein paar Meter lange Korken Grünfläche auf der Flasche, der die Schließung des mittleren Harburger Verkehrsrings noch verhindert. Ein eigentlich längst aufgegebenes Verkehrskonzept mitten hindurch durch verkehrsberuhigte Wohngebiete und die Straßen von 5 Harburger Stadtteilen, wird unter dem Deckmäntelchen des HVV im Langenbeker Feld und ausgerechnet durch die Grünen höchstselbst wiederbelebt, zumindest seine Begehrlichkeiten für den Verkehr. Was für ein unfassbares Paradox Herr Penner. Und die SPD sekundiert das auch noch artig. 

Aber welch Wunder, erinnere ich doch die Worte Herrn Penners, der die Aufgabe dieses Verkehrsrings wortwörtlich als „Fehler“ bezeichnete, schon als er bei der Konzeption des letzten Wahlprogramms der Grünen diese Passagen streitig stellte um sie herauszubekommen. 

Und als dann irgendwann alle verkehrspolitischen Sprecher weg waren, die die Idee suboptimal fanden, da war der Weg endlich frei, für die wunderbare Bustrasse. 

Man wird sich da oben, zwischen den ebenerdigen Terrassen und Wohnzimmern der Leute, einen verkehrlichen Druck einfangen, den man schwer bis gar nicht in den Griff bekommen wird. 

Echt zeit-navigierende LKW der Winsener Bundesstrasse, werden bei jedem Stau auf der Winsener von beiden Seiten in der Buskehre festhängen. 

Glauben Sie denn ernsthaft, sie könnten mit ein paar Vorwegweisern, die man ja im übrigen in Hamburg in 30 er Zonen gar nicht aufstellt, irgendeinen Hafenzubringer aus Bratislava mit 40 Tonnen davon abhalten, die von seinem Navi als schnellste Verbindung berechnete Strecke mal eben zu probieren? 

Von den Massen genervter Pendler ganz zu schweigen. Sie schaffen einen weiteren Bypass für eine hochfrequentierte und ständig gestaute Bundesstraße mitten durch flächendeckend  verkehrsberuhigte Wohngebiete, vorbei an Schulen und Kindergärten und reden sich das mit lächerlichen 200 Metern weniger Fußweg, und ein paar Pollen schön, von denen immer noch niemand weiß, wer ihre Funktionstüchtigkeit erhält u. dauerhaft finanziert. 

Die Dimension dieser Maßnahme mit ihrer gesamten Tragweite, die kann man Teenagern im Vorbeigehen doch nicht im Geringsten vermitteln, und das ist auch überhaupt nicht geschehen. Das war natürlich bequem und man hat sie ja auch überproportional dafür hergenommen als man merkte, dass die älteren Bewohner der Maßnahme mehrheitlich ablehnend gegenüberstanden. 

Aber wir als Abgeordnete, wir sehen diese Dimension genau und es ist unsere Pflicht, hier eine kluge und vorausschauende Abwägung zu treffen, wie zum Beispiel einen Verschwenk anderer Linien über die Rönneburger Straße zu betrachten, der ebenfalls zielführend wäre, aber weit weniger Ausweich- und Durchgangsverkehre anziehen würde. 

Hier geht es nicht darum, einzelne Straßen von Busverkehren völlig frei zu halten, hier geht es darum, überholte Verkehrskonzepte nicht unter dem Deckmäntelchen eines nicht wesentlich verbesserten ÖPNV wieder zu beleben. Hier geht es darum, die einzige Maßnahme zu erhalten, die dies wirklich zuverlässig verhindert. 

13Nov

Umgestaltung Marktplatz Sand – In Harburg alles Klinker?

IMG_7810

Verwaltung und Politik planen in Harburg viele weitere 1000 m² Marktfläche und Fußgängerbereiche in der Hölertwiete, dem Sand und der Straße Sand, mit rotbraunem Buntklinker kleinteilig zu pflastern.

Auf einer so großen Fläche, umgeben von sehr uneinheitlicher Architektur verschiedenster Baustile, erscheint das manchem als optische Herausforderung, zumal das Pflaster im Fischgrät Verbund verlegt werden soll. Auch müssen die Steine besonders belastbar sein, da sie auf dem Sand regelmäßig befahren werden. Es ist also auf deren Qualität, Dicke, Länge und eine geeignete Bettung besonders Augenmerk zu richten.
Aber auch mit dem großen Baukörper der geplanten Westrandbebauung sollte die weitläufige Fläche harmonieren, denn für den teilweisen 8-Geschosser ist ebenfalls eine Klinkerfassade geplant.
Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten, dennoch hätten wir uns bei einer so zentralen Freiraumgestaltung mehr Bürgerbeteiligung gewünscht und hatten sie auch beantragt.
Leider wollte man lieber die von Anfang an planerisch vorgestellte Idee übernehmen und über derart präsente Pflasterungen keine Diskussion anstoßen.
Dabei hätte es durchaus Grund für einen Dialog gegeben. Seit vielen Jahren bemängelt beispielsweise das BID LÜ das Pflaster in der Lüneburger Straße als zu dunkel, aufgrund der vielen Ritzen als schmutzanfällig und zu uneben und wünscht sich mehr Hellig- und weniger Kleinteiligkeit beim Bodenbelag.
Auch in der Fußgängerzone der Stadt Meppen, einem der Referenzprojekte der Freiraumgestalter, gab es Probleme mit der Klinkerdecke, die im selben Verbund verlegt worden war, wie er für Harburg geplant ist. Die Stadtverwaltung schaltete einen Gutachter ein, weil Abplatzungen und Brüche an den relativ langen Steinen festgestellt wurden und sich das Klinkerwerk auf den Standpunkt stellte, der Klinker weise gleichwohl die geforderte Qualität auf. Diese Erfahrungen sollte man erfragen, werten und aus ihnen Handlungsempfehlungen für Harburg ableiten, um vorausschauend zu planen.
Einen entsprechenden Antrag haben wir in die Novembersitzung der Bezirksversammlung eingebracht.