Vor 8 Jahren wurde der sog. KESS Faktor zuletzt bestimmt, nun hat das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätssicherung (IfBQ) die Sozialdaten aller 311 staatlichen Schulen in Hamburg neu berechnet. Das Ergebnis: 139 (fast 45 Prozent) erhalten eine neue Einstufung.
Dabei auffällig: Mehr Schulen werden im Sozialindex herabgestuft als hinauf.
Seit 1996 sind die Schulen nach einem sechsstufigen Sozialindex eingeteilt, der sich an der sozio-ökonomischen Zusammensetzung der jeweiligen Schülerschaft auf der Basis amtlicher und schulischer Daten orientiert. Um soziale Ungleichheiten in der Bildung abzumildern, bekommen Schulen in benachteiligten Lagen mehr Lehrkräfte. Das kann bis zu 50% an zusätzlichen Personalstellen ausmachen.
Der KESS Faktor ist aber darüber hinaus für eine ganze Reihe von Ressourcenzuweisungen relevant. Sprachförderung, Sprachstands-feststellung, Ganztagsberechnung (auch hier u.U. Personalstärke), sonderpädagogische Förderbedarfe bei der Inklusion, Sekretariatskapazitäten etc.
An 64 Schulen wurde eine Verbesserung des Sozialindexes ermittelt, in 75 Fällen eine Verschlechterung. Der Sozialindex 1 bedeutet hierbei, dass „besonders schwierige Rahmenbedingungen“vorliegen, der Sozialindex 6 dass es „sehr günstige Rahmenbedingungen“ für alle gibt. Besonders besorgniserregend ist nun die Lage an den Gymnasien. Nur 6 Standorte stiegen um einen Punkt auf, 22 Schulen stiegen im Ranking ab.
Es ist bedauerlich, dass der Sozialindex nicht viel häufiger ermittelt wird, um schneller und lokaler agieren zu können, wenn sich die sozialen Gegebenheiten an Schulen negativ verändern. Er ist für die angemessene Ressourcenzuweisung absolut relevant und muss viel aktueller erhoben werden. Ebenso ist es mehr als wünschenswert, dass die Ergebnisse des Monitorings transparent kommuniziert werden. Es kann nicht sein, dass der Presse gegenüber nur die Schulen erwähnt werden, die positiver eingestuft werden, die überwiegende Zahl der Schulen, die vor größeren Herausforderungen stehen als bisher, verschwiegen werden.
Wenn Sie das Thema interessiert, behalten Sie gern die Anfrage dazu im Auge.
Entsetzen über 5. verstorbenen Obdachlosen in Hamburg in diesem Winter
von Isabel Wiest, MdLaVo HH
Seit vielen Jahren setzen sich „Die Sozialliberalen“ aktiv für die Verbesserung der Lebenssituation von Wohnungs- und Obdachlosen in Hamburg ein. Umso erschreckender ist es für uns, dass auch in diesem Winter schon fünf Obdachlose in Hamburg den Tod finden mussten.
Obdachlosigkeit ist gerade in Metropolregionen ein ungelöstestes Problem. Die Corona-Pandemie verschärft diese Situation, denn durch Verdienstausfälle geraten immer mehr Menschen in finanzielle Bedrängnis und sind vom Verlust ihrer Wohnung bedroht oder bereits betroffen.
Allein der politische Wille fehlt, die im rot-grünen Koalitionsvertrag festgeschriebenen Housing FirstBestrebungen auch tatsächlich umzusetzen. Wir müssen in dieser Stadt mehr zu tun als obdachlose Menschen nur irgendwie am Leben zu halten. Es ist nicht hinnehmbar, dass gerade eine der bedürftigsten Gruppen der Stadtgesellschaft einer Politik von Gängelung, Bevormundung und Verweigerung unterworfen wird, die auch den Anforderungen einer Pandemie nicht genügt. Das Winternotprogramm hat seine Schwächen. Es ist mehr als verständlich, dass die Menschen derzeit die Unterbringung in Mehrbettzimmern, die sie zudem tagsüber wieder verlassen müssen, meiden, um sich nicht anzustecken. Die Unterbringung in solchen Sammelunterkünften ist derzeit einfach nicht zumutbar. Hamburg hat mehr als 2000 Obdachlose, denen nicht ausreichend geholfen wird. Das ist einer reichen Wirtschaftsmetropole unwürdig. Derzeit stehen unzählige Hotelzimmer in dieser Stadt leer. Wir können es Menschen ermöglichen, würdevoll und sicher über den Winter zu kommen, wenn wir Zimmer für Obdachlose freigeben, die sie auch tagsüber nutzen können.
Es ist Aufgabe der Politik, die jahrelang mit schönen Worten konservierte Situation obdachloser Menschen endlich zu beenden und ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Das Recht auf Wohnen sehen wir als ein Menschenrecht an. Die Stadt steht in der Pflicht es umzusetzen und seine Verantwortlichkeiten nicht mehr an private oder kirchliche Initiativen zu delegieren.
Zu den verletzlichsten Gruppen in der Hamburger Stadtgesellschaft gehören Wohnungslose und insbesondere auf der Straße lebende Obdachlose. Zentral sind hierbei für uns die Prävention von Wohnungsverlust und die Wohnraumvermittlung.
Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit werden die Fachstellen für Wohnungsnotfälle personell verstärkt. Sie sollen sich auch stärker um von Obdachlosigkeit gefährdete, vor allem junge Frauen und Männer, in schwierigen Wohnkonstellationen kümmern (u. a. sogenannte Couchschläfer) um noch früher unterstützen zu können.
Auch zukünftig sollen spezielle Angebote, z. B. für Frauen, psychisch kranke Menschen oder Menschen, die nach einer erfolgreichen Langzeittherapie keinen eigenen Wohnraum gefunden haben und ein suchtmittelfreies Umfeld benötigen, vorgehalten werden. Bei Fördern und Wohnen wird ein Beschwerdemanagement eingeführt, das bei Bedarf vertrauliche Beratung ermöglicht. Wohnungslose Menschen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden durch die Ausweitung von besonderen Betreuungsangeboten bei der Anmietung von eigenem Wohnraum gezielt unterstützt. Um ehemals obdach- oder wohnungslose Menschen mit Pflegebedarf gut betreuen zu können, schaffen wir zusätzliche Plätze in einer besonderen Pflegeunterkunft.
Um noch mehr Menschen gezielt beim stufenweisen Übergang in eigenen Wohnraum begleiten zu können, werden wir Unterstützungsangebote wie Wohnen Plus ausbauen. Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass es hierfür zwingend erforderlich ist, den Wohnungsbau für besondere Zielgruppen (WA-gebunden) weiter zu forcieren. Wir werden deshalb im Rahmen der in der Bürgerschaft schon beschlossenen Verdoppelung der Hilfen für Wohnungslose der sog. Stufe 3 ergänzend zu den bestehenden Hilfen ein Housing-First Modellprojekt für wohnungslose Haushalte auflegen.
Nach mehr als 100 Jahren ihres Bestehens werden wir für die Unterkunfts- und Unterstützungseinrichtung PIK As einen Neubau errichten. Dort werden auf einer Fläche von mehr als 1.700 m² barrierefrei bis zu 330 Betten, Räume für medizinische Anwendungen, eine ehrenamtliche Küche und eine Schwerpunktpraxis mit sieben Krankenzimmern entstehen. In Kooperation mit dem LEB (Landesbetrieb Erziehung und Beratung) wird es dann auch einen eigenständigen Betrieb für die Notübernachtung für jungerwachsene Obdachlose geben. Für die Zeit bis zur Fertigstellung des Neubaus werden wir ein Angebot für die Zielgruppe bereitstellen und die damit gemachten Erfahrungen in die Konzeption für das spätere Angebot im PikAs einfließen lassen.
Die Angebote, die Gesundheitshilfen- und Straßensozialarbeit verbinden und Menschen individuell ansprechen, werden verstärkt. Zusätzlich wird zunächst eine weitere Tagesaufenthaltsstätte in Altona geschaffen.
Besondere Unterstützung benötigen Obdachlose mit temporärem Pflegebedarf, wie er oft nach Krankenhausaufenthalten vorkommt. Die Koalitionspartner stimmen überein, dass Obdachlose aus dem Krankenhaus nicht direkt in ein Leben auf der Straße entlassen werden dürfen. Daher werden wir die Plätze der Krankenstube für Obdachlose ausweiten. In der Vergangenheit hat das Winternotprogramm dafür gesorgt, dass viele obdachlose Menschen in Hamburg im Winter nicht nur eine Unterkunft gefunden haben, sondern auch eine dauerhafte Perspektive für eine Zukunft jenseits der Straße gemeinsam mit den Sozialarbeiter*innen entwickeln konnten. Weiterhin soll bei Ausweitung des Beratungsangebots eine ausreichende Anzahl an Übernachtungsplätzen im Winter für alle Menschen in Hamburg, unabhängig von ihrem Rechtsstatus bereitgestellt werden.
Die Koalitionspartner wollen die Integration in den Arbeitsmarkt und die Prävention von Wohnungslosigkeit von EU-Zuwander*innen stärken und daher eine Pension für arbeitssuchende Zugewanderte aus der EU in Kooperation mit den Sozialpartner*innen und Wohlfahrtsverbänden auf den Weg bringen. Ein tragfähiges Konzept hierfür wird mit den Beteiligten gemeinsam entwickelt.
Wohnungs- und obdachlose Menschen mit psychischen Erkrankungen und vielfach ohne Bereitschaft externe Hilfe anzunehmen sind in regulären Wohnunterkünften schwer adäquat zu versorgen und häufig bereits „auf der Straße“ schwer zu erreichen. Für Menschen, die unter psychischen Erkrankungen leiden und obdachlos sind, werden daher zusätzliche besondere Sprechstundenangebote in den Tagesaufenthaltsstätten vorgesehen. Darüber hinaus wird eine öffentlich-rechtliche Unterkunft speziell auf die Bedürfnisse ehemals Obdachloser mit psychischen Erkrankungen ausgerichtet.
Sozialliberale kritisieren Versäumnisse bei Kindern und Jugendlichen
von Isabel Wiest, Mitglied des Landesvorstands Hamburg
Vier von fünf Hamburgerinnen und Hamburgern leben in Gebieten mit einem durchschnittlichen oder sogar hohen sozialen Status. Aber rund 20 Prozent wohnen in Gebieten mit einem niedrigen oder sehr niedrigen Status: Das ist das Ergebnis der jährlichen Studie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Der Sozialmonitoring-Bericht, den Hamburg jetzt für das Jahr 2020 veröffentlicht hat, definiert den sozialen Status der Bereiche innerhalb der Stadt nach 7 Kriterien: Die Erhebung mit 850 Einzelbereichenbezieht sich dabei auf Daten von Ende 2019, also noch vor den, auch im sozialen Bereich spürbaren Auswirkungen, von Corona. 4 der 7 Kriterien betreffen unmittelbar die Kinder dieser Stadt.
Es geht um die Kinder Alleinerziehender, die erreichten Schulabschlüsse, die Zahl der Kinder in Mindestsicherung und die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund.
Wenn sich in einer Stadt an den Sozialräumen und ihrer sozialen Segregation so wenig bewegt, wie in Hamburg, dann sollte man also ganz entschieden an diesen Punkten ansetzen und die sozialen Bedingungen für die Kinder und Jugendlichen verbessern.
In unseren Augen hat sich eine Angleichung der Sozialräume nahezu nicht ergeben. Die marginalen Veränderungen betreffen eher wohlhabende Gegenden, deren Status sich nach unten verändert hat. Soziale Unterschiede wurden in der Realität nicht ernsthaft ausgeglichen, so Die Sozialliberalen Hamburg.
Nach wie vor gibt es 72 Gebiete mit niedrigem bis sehr niedrigen Status
Einen niedrigen bis sehr niedrigen Status haben 72 Gebiete in Hamburg. Dort gibt es etwa einen überdurchschnittlichen Anteil von Menschen, die Transferleistungen beziehen.
Es geht um rund 343.100 Menschen — das entspricht ganzen 18,2 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Hamburgs.
Unserer Meinung nach reichen die Rahmenbedingungen, die die Stadt schafft nicht aus, um gerade die Faktoren ausreichend zu beeinflussen, die die Bildungskarrieren der Kinder und Jugendlichen in Hamburg nachhaltig verbessern. Auch müssen die Angebote und die Hilfen für Alleinerziehende, die gesellschaftliche Gruppe mit dem nach wie vor größten Armutsrisiko in Deutschland, dringend verbessert werden, damit die Chancen der nächsten Generation steigen. Über den Zubau besser sozial gemischter Stadtviertel werden sich deren Probleme nämlich nicht lösen lassen.
Fazit: Der Sozialmonitoring Bericht 2020 ist absolut kein Ruhmesblatt der Rot-Grünen Regierung in Hamburg. Er zeigt eher die langjährigen Versäumnisse in der sozialen Kinder– und Jugendarbeit auf, die zu wenig gegen Kinderarmut und Bildungsarmut tut. Er belegt leider maximal eine homöopathische Angleichung der Sozialstandards, die aber die Probleme in den tatsächlichen Brennpunkten kaum verbessert.
Bildquelle: Sozialmonitoring-Bericht der Stadtentwicklungsbehörde Hamburg
In Hamburg und der Metropolregion werden immer mehr Infrastrukturprojekte, die mitunter stark in Naturschutzbelange, in Moorgürtel, Wasserschutzgebiete oder Feuchtbiotope eingreifen, u.a. mit dem „überwiegenden öffentlichen Interesse“begründet. Dabei klingt es fast so, als wolle man Naturschutzinteressen gegen andere öffentliche Interessen stellen, anstatt sie selbst als wichtigen Teil des öffentliches Interesse zu werten.
Was also mit diesem Rechtsbegriff in Zeiten des Klimawandels überhaupt gemeint ist, und warum er gerade in Naturschutzbelangen nicht unhinterfragt zum unbestimmten planerischen Totschlagargument werden darf, das wollen wir heute am Beispiel des geplanten Aldi-Lagers in Stellediskutieren.
Die Zustimmung des Landkreises Harburg zum Bau des großflächigen Logistiklagers in Stelle bedroht das geschützte Feuchtbiotop Pennekuhle. Die dortige Naturschutzbehörde begründete ihren positiven Bescheid mit der Notwendigkeit des Aldi-Lagers wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses.
Der Regionalverband des BUND hat dagegen jetzt Beschwerde bei der unteren Naturschutzbehörde in Winsen eingelegt und gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat eingereicht. Der BUND sieht hier, neben vielen anderen Kritikpunkten an dem Vorhaben, eine falsche Begründung vorgeschoben und untermauert seine Auffassung wie folgt:
Seit 2015 seien die Gewerbesteuerzahlungendes bereits in Ohlendorf ansässigen Unternehmens in der Gemeinde Seevetal von 1,65 Millionen in 2015, auf 600.000 in 2017 und auf Null seit seit dem Jahr 2018 gesunken.
Auch signifikant neue Arbeitsplätze seinen wohl nicht zu erwarten, da es sich wahrscheinlich nur um eine Verlagerung des Standorts handele.
Kurz: Ein überwiegendes öffentliches Interesse sieht der BUND hier nicht gegeben.
Grund genug für eine kurzen rechtlichen Exkurs:
Recht des Naturschutzes und der Landschaftsplanung findet sich auch in § 19 BNatschG, der Eingriffsregelung, implizit das „öffentliche Interesse“.
Danach müssen Eingriffe in Natur und Landschaft zunächst vermieden oder ausgeglichen werden. Wenn das nicht gelingt, dürfen sie nur zugelassen werden, wenn „die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.“ Die genannten „anderen Belange“ sind nicht nur, aber auch und vor allem öffentliche Interessen, denen regelmäßig ein höheres Gewicht eingeräumt wird als „nur“ privaten Interessen.
Schließlich findet man das „öffentliche Interesse“ an zentraler Stelle im Schutzregime der FFH-Richtlinie und folglich auch in den entsprechenden Vorschriften des BNatSchG also in Art. 6 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG. Die Vorschriften besagen, dass Projekte oder Vorhaben mit beeinträchtigenden Wirkungen in oder auf ein europäisches Schutzgebiet Natura 2000 nur dann genehmigt werden dürfen, wenn erstens Alternativlösungen nicht vorhanden sind und zweitens soweit es aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“ erforderlich ist.
Man kann nun aber eine regelrechte Inflation dieser „öffentlichen Interessen“ konstatieren, die es erforderlich macht, zu klären, was am Ende für den Naturschutz übrig bleibt, oder genauer: Wie das öffentliche Interesse in § 34 NatSchG zu verstehen ist. Und diese Frage stellt sich in Zeiten des Klimawandels umso dringender, weil das öffentliche Interesse in dieser Vorschrift ein unbestimmter Rechtsbegriff ist aber gleichzeitig Element einer voll kontrollierbaren Rechtsgüterabwägung sein muss und nicht nur Hohlfloskel einer planerischen Abwägung.
Selbstverständlich muss dabei auch immer die Frage mitbedacht werden, wie und von wem das öffentliche Interesse formuliert und kontrolliert wird. Hat man beispielsweise die Auseinandersetzungen um das Mühlenberger Loch vor Augen, wurde ein ausschließlich privat genutzter Flughafen einer privaten Firma unter Berufung auf zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses genehmigt.
Die Diskussion um das geplante Logistiklager, das den gesamten Landkreis auch in Sachen Verkehr und Entwicklungsmöglichkeiten in Atem hält, bleibt also spannend.
Wenn Sie mit uns über aktuelle Themen diskutieren wollen, interessante Informationen haben oder an unserer aktuellen Stunde teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an lavo@liberale.hamburg.
Isabel Wiest ist Mitglied des Landesvorstands, ehem. Abgeordnete der BV Harburg, Juristin
Sie kam wie ein Donnerschlag und erfasst angesichts der Corona Krise bei Weitem noch nicht die tatsächliche Tragweite der aktuellen und der zu erwartenden Situation im Hamburger Hafen.
Es geht um die neueste Hafenentwicklungsprognose, die die HPA 2018 beim Forschungsunternehmen ETR (Economic Trend Research) bei dem ehemaligen HWWI Prof. M. Bräuninger und der CPL in Auftrag gegeben hatte. Ihr ernüchterndes Ergebnis liegt jetzt vor.
Und was Die Sozialliberalen Hamburg schon lange kritisiert hatten, scheint sich auf fast tragische Weise zu bewahrheiten. Die Prognosen des letzten Hafenentwicklungsplans von 2010 sind (auch ohne die Coronakrise zu berücksichtigen) maßlos überzogen gewesen. Eine wilde Phantasie, an der man sich festhielt, obwohl sich schon all die Jahre abzeichnete, dass da wohl irgendetwas nicht stimmen könne.
Dieser veraltete Plan, der als Entscheidungsgrundlage für viele einschneidende und umweltbedenkliche Infrastrukturprojekte diente, prognostizierte die Entwicklung der Umschlagszahlen bis 2025 nämlich doppelt so hoch, wie der aktualisierte Plan es jetzt bis ins Jahr 2035 tut.
Kurz: die Studie hat ganze 10 Jahre mehr im Blick, die coronabedingte weltweite Wirtschaftskrise noch nicht einmal mitberücksichtigt und prognostiziert mit 13,2 Mio. TEU gerade mal die Hälfte der Umschlagszahlen, die der alte Plan sich ausmalte.
Und noch eine Ohrfeige verpasst die Studie der Wirtschaftsbehörde: Auch die Prognosen zu den Wirkungen der Elbvertiefung, die wohl ab 2022 eintreten sollen, sieht sie pro Schiffsanlandung 1/5 niedriger, als erhofft.
Die Korrektur ist derart dramatisch, dass jetzt eigentlich Infrastrukturprojekte wie die A26, denen offensichtlich völlig falsche Verkehrsprognosen zu Grunde liegen, oder die unsinnige Fehl-Belegung der Hafenerweiterungsflächen in Moorburg und Altenwerder unverzüglich auf den Prüfstand gehören.
Gleichzeitig wird unter diesem Brennglas auch überdeutlich, dass man in Hamburg viel zu lange an einem wankenden Riesen geglaubt hat. Wichtige Entwicklungen, wie bspw. die Gründung eines großen Wissenschafts– und Forschungsparks mit Wohnungsbau in Moorburg, sind schlicht verschlafen worden.
Ein schnelles Umdenken ist jetzt wichtiger denn je, wenn die Stadt neben dem Hafen eine zukunftsfähige urbane Wirtschaft und tausende von Arbeitsplätzen sichern will.
Das Hamburger Abendblatt berichtete am 28.01. diesen Jahres über vermeintliche Schwächen des Systems der #Konzeptvergabe beim Verkauf städtischer #Grundstücke. Das zugrunde gelegte Bewertungsschema ließ es angeblich zu, dass der gebotene Preis im Jahr 2017 bei den 22 im Wege der #Konzeptausschreibung veräußerten #Grundstücke, in jedem vierten Fall den Ausschlag über die Vergabe gab und nicht das beste Konzept.
Bei einem erheblichen Anteil städtischer Grundstücksverkäufe wird demnach nicht das beste Konzept belohnt, sondern maßgeblich über den Preis geregelt. Dieses Vorgehen läuft den beabsichtigten Bestrebungen entgegen, u.a. den Bau bezahlbaren Wohnraums über die Konzeptvergaben zu sichern.
wir wollen, dass Das System genauer erläutert wird und haben daher folgenden Antrag formuliert.
Petitum/Beschlussvorschlag:
Vertreter der Harburger Verwaltung und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werden gebeten, über das Vorgehen bei Ausschreibungen im Wege der Konzeptvergabe umfassend im Stadtplanungsausschuss zu berichten.
Der Bericht soll dabei insbesondere Auskunft darüber geben, welche Kriterien es insgesamt gibt, wie sie einzeln bepunktet werden (Bewertungsschema), welche Konzeptvergaben es in Harburg bereits gab oder gibt, welche Gewichtung der gebotene Preis dabei hatte, und inwieweit grundsätzlich wohnungspolitische Kriterien im Rahmen des Verfahrens stärker als bisher zu gewichten sein können.
Ebenso soll geklärt werden, ob langfristige grundbuchrechtliche Eintragungen einer Nichtveräußerungs- und/oder Nichtumwandlungsgarantie eingesetzt werden oder bei geeigneten Grundstücksvergaben als verbindlich vorgegeben werden können und ob das bereits irgendwo geschehen ist.
Im Harburger Stadtplanungsausschuss äußerte ein Projektplaner, der auf einem Harburger Grundstück der Stadt für die LIG die Bebaubarkeit prüfen soll, dass seine Firma ein Vorkaufsrecht an dem Grundstück eingeräumt worden sei. Auf Nachfrage, ob das denn üblich sei, antwortete er mit Ja. Angeblich sei dies bei allen städtischen Grundstücken, die sich derzeit in der Projektierung befänden der Fall, da die Verträge mit der LIG das Vorkaufsrecht bereits beinhalten würden.
Diese Praxis verwundert vor folgendem Hintergrund: Um möglichst viel Einfluss auf die Mieten, Bodenspekulation und die Bebauung nehmen zu können, war die öffentliche Diskussion kürzlich entbrannt, man wolle in Hamburg zukünftig städtische Grundstücke fast nur noch über das Erbbaurecht vergeben. Das sei angeblich Teil der neuen Hamburger Bodenpolitik um den Ausverkauf städtischer Grundstücke zu bremsen.
Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die Fachbehörde gerichtet:
Ist es richtig, dass Projektplanern im Gegenzug für die Projektierung von Objekten auf städtischen Grundstücken Vorkaufsrechte eingeräumt werden?
Ist es richtig, dass Verträge zwischen Projektplanern und der LIG auf städtischen Grundstücken dieses Vorkaufsrecht beinhalten?
Wie lange wird man an dieser Praxis festhalten?
Wieviele städtische Grundstücke projektieren Planer derzeit für die LIG? Wie viele davon liegen in Harburg? Für wieviele dieser Grundstücke sind den Planern Vorkaufsrechte eingeräumt worden? Bitte die Fragen für die Jahre 2016 – 2018 beantworten.
Sind diese Vorkaufsrechte im Grundbuch gesichert?
Welchen Vertrauensschutz entfaltet diese Besicherung des Vorkaufsrechts? in welcher Höhe bezogen auf den Objektwert lässt er sich prozentual beziffern?
Verzichten die Projektierer im Gegenzug auf einen Teil bzw. ganz auf die Kosten für die Projektierung? Wie sieht die Regelung aus?
Sind bereits Grundstücke im Weg des Erbbaurechts an Projektplaner oder Investoren vergeben worden, ohne das bestehende Erbpachten verlängert oder in diese eingetreten wurde? Wieviele sind das Hamburgweit, wie viele davon in Harburg? Bitte die Fragen für die Jahre 2016 – 2018 beantworten.
Wieviele städtische Grundstücke, auf denen Erbpachtverträge liefen wurden im Gegenzug in Eigentum der Bauherren umgewandelt? Bitte Hamburgweit und für Harburg angeben. Bitte die Fragen für die Jahre 2016 – 2018 beantworten.
Verzögerte Stellungnahme, unklare Zuständigkeiten, massive Verschleppung der Umsetzung eines politischen Antrags.
Sachverhalt: am 27.06.2017 hat die Bezirksversammlung Harburg beschlossen, dass sie die Einführung von Tempo 30 auf der Heimfelder Straße befürwortet und sich bei den zuständigen Fachbehörden für die Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Heimfelder Straße einsetzt (Drucksache 20-2987).
Diesbezüglich wurde die Polizei Hamburg seitens der Bezirksversammlung um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.
Im April 2018 lieferte die Polizei eine Stellungnahme ab, ging dabei jedoch thematisch nicht auf den Antrag der Bezirksversammlung ein.
Im Juni 2018 beschwerte sich die Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg darüber schriftlich bei der Behörde für Inneres und Sport und schrieb:
„Der erstgenannte Antrag bezieht sich aber auf die Einrichtung einer Tempo 30-Zone für die gesamte Heimfelder Straße. Die Fraktionen erbitten dazu eine umfassende Antwort.“
Bislang liegt uns keine entsprechende Stellungnahme der zuständigen Behörde auf die Drucksache 20-2987 der Bezirksversammlung Harburg, wie im Juni 2017 erbeten und im Juni 2018 konkretisiert vor.
Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die zuständige(n) Fachbehörde(n) gerichtet:
Wann wird diese Stellungnahme erfolgen, wer ist zuständig?
Die Polizei antwortete zuletzt am 22.1.2019 auf eine entsprechende Anfrage im Transparentportal nun nicht mehr zuständig zu sein. Warum ist die Nachfrage an die Innenbehörde jetzt plötzlich an die BWVI zu richten nachdem die bemängelte Stellungnahme doch von der Polizei beantwortet wurde? Die Polizei schreibt, für Verkehrskonzeptionelle Fragen sei nun die BWVI zuständig. Ist das richtig?
Was versteht man bei der Polizei unter verkehrskonzeptionellen Fragen? Bitte abschließend ausführen. Kan man bei diesen Fragen davon ausgehen, dass eine Zuständigkeit der Polizei und der Innenbehörde nicht mehr gegeben ist? Bitte Zuständigkeitsbereiche abgrenzen.
War die Polizei zu der Stellungnahme nicht befugt und gab es seit April 2018 eine Änderung der Zuständigkeiten? Wenn ja welche? Wann wurden die BV Harburg darüber in Kenntnis gesetzt?
Warum kam es bei der Stellungnahme zu den massiven Verzögerungen (von bisher schon 19 Monaten) seit der politischen Antragstellung? Bitte begründen.
Die vielfältigen Zuständigkeiten gerade in Hamburger Verkehrsfragen führen oft zu Verwirrungen. Wie ist üblicherweise die Verfahrensweise bei Anfragen nach dem HmbUlG, dem VIG und dem HmbTG wenn der Anfragende seine Anfrage an eine Stelle richtet, die nicht zuständig ist? Erfolgt dann nicht automatisch eine Zuleitung der Anfrage an die zuständige Behörde/Stelle? Falls ja, wie lange dauert es durchschnittlich, bis diese Anfragen dann an die zuständige Stelle weitergeleitet werden und wie lange dauert die Durchschnittliche Bearbeitungszeit insgesamt bis zur Beantwortung? Bitte das Verfahren vom Eingang bis zur Beantwortung darstellen, samt den Zwischeninformationen die an den Anfragenden gehen und seinen Mitwirkungspflichten im Bearbeitungsverlauf.
Wieviele Anfragen wurden automatisch an die zuständigen Stellen zur Beantwortung weitergeleitet? Wie hoch ist damit ihr Anteil an den gesamt gestellten Anfragen?
Wie unabhängig sind Gutachten und Arbeiten von Universitäten, die Grundlage politischer Entscheidungen in der Hansestadt Hamburg werden, tatsächlich? Wie stark ist dir HCU mit der Baubranche, Investoren, ihren eigenen Stiftungen und baufinanzierenden Banken verknüpft und wer betreut eigentlich die wissenschaftlichen Arbeiten? Das wollten wir einmal hinterfragen und haben folgende Anfrage an die Fachbehörde gestellt.
Anfrage an die Fachbehörde:
Im Bereich der Stadtplanung und Stadtentwicklung werden der Politik und anderen handelnden Akteuren in Hamburg und speziell auch in Harburg, oft Gutachten und Arbeiten externer Stellen zur Entscheidungsfindung und Information vorgelegt.
Hierbei handelt es sich beispielsweise um Studien zu Aufstockungspotentialen, zu Potentialen einzelner Stadtteile oder zu möglichen Bedarfen im Segment Mikrowohnen und Wohnformen im Alter.
Viele dieser Arbeiten stammen von der Hafen City Universität, der HCU.
Für uns ist die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Arbeiten, die wir für die politische Arbeit nutzen, oberstes Gebot.
Ist diese nicht vollständig gegeben, sind Transparenz über die Auftraggeber, sämtliche Förderer und die Akteure der wissenschaftlichen Betreuung dieser Arbeiten für die Berücksichtigung der vorgestellten Ergebnisse unerlässlich.
Uns ist bewusst, dass Universitäten zunehmend unter dem Druck stehen, Drittmittel einwerben zu müssen. Wirtschafts- und stiftungfinanzierte Forschungsprojekte, Stiftungsprofessuren, Wirtschaftspromotionen, sog. „preferred partnerships“ und Arbeiten, die einen gewünschten Anwendungsbezug liefern sollen, gehören an vielen Hochschulen zum Alltag und gefährden die Freiheit und Unabhängigkeit der Wissenschaft und Forschung.
Die Hafen City Universität betreibt mit waterfront e.V. den Förderverein der HafenCity Universität in Wissenschaft, Lehre und Forschung. Dabei bringt der Verein laut seiner eigenen Webpage,
„Menschen aus den Bereichen Bauen, Immobilien und Metropolenentwicklung in den Dialog. Die Mitglieder ermöglichen der HCU durch persönliches Engagement und materielle Förderung wichtige und innovative Projekte umzusetzten. Im Gegenzug erhalten waterfront-Mitglieder Kontakt zu einer Hochschule, die mit ihrem Fokus auf Baukunst und Metropolenentwicklung in Europa einzigartig ist.“
Der Verein fördert also die Zusammenarbeit und den Finanz- und Informationsaustausch zwischen der HCU und Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen. Auf der Internetpräsenz des Vereins finden sich mindestens folgende 28 fördernde Firmen (siehe: http://waterfront-hcu.de/wer-wir-sind-2/)
so auf der Website von Waterfront e.V. 2018 veröffentlicht
Bei der Durchsicht der Abschlussarbeiten und ihrer Betreuer fällt auf, dass wissenschaftliche Betreuer von Abschlussarbeiten geschäftsführende Positionen bei selbst gegründeten Instituten privater Stiftungen innehaben, welche wesentliche Anteilseigner großer Hotelbauer sind. Diese Arbeiten befassen sich mit der Untersuchung von Wohnraum, den diese Stiftung und der Hotelbauer im Bereich Mikrowohnen selber auf dem Markt anbietet.
Auch fällt auf, dass Betreuer von Masterarbeiteten aus der BSW kommen oder Betreuer von Studienarbeiten beim Förderverein waterfront e.V. zentrale Positionen bekleiden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. Wie viele Gutachten bzw. Arbeiten oder Studien der HCU oder anderer Hochschulen/Universitäten wurden in den Bereichen Bauen, Wohnen, Stadtplanung in der laufenden Legislatur im Bezirk Harburg oder mit Wirkung für den Bezirk Harburg für die Arbeit der Verwaltung als Grundlage für deren Planung, Arbeit und Argumentation genutzt?
2. Um welche Gutachten/Arbeiten handelt es sich? Von welchen Stellen kommen sie?Wer sind ihre Verfasser und wer die wissenschaftlichen Betreuer? Welche Studien wurden der Politik in Harburg im Rahmen der Arbeit in den Fachausschüssen vorgestellt?
3. Für die Betrachtung welcher städtebaulichen Fragen wurden bzw. werden die Erkenntnisse dieser Arbeiten genutzt? Von welchen Stellen in Fach- und Bezirksbehörden wurden/werden die Arbeiten genutzt?
4. Sind die verwendeten Gutachten/Studien/Arbeiten etc. von Firmen, Verbänden, Stiftungen, der Verwaltung, Förderern von Waterfront o.a. in Auftrag gegeben worden? a) Wenn ja, um welche der Arbeiten handelt es sich und wer sind die Auftraggeber? b) Wie lauteten die jeweiligen Forschungsaufträge?
5. Werden wissenschaftlichen Arbeiten der HCU durch Mitarbeiter derjenigen Firmen betreut, die über den Förderverein waterfront mit der Uni verbunden sind? Welche Arbeiten sind das? Welche Mitarbeiter welcher Firmen haben die jeweiligen Arbeiten betreut? Wie stellt sich diese wissenschaftliche Betreuung dar?
6. Wie beurteilt die Fachbehörde die wissenschaftliche Unabhängigkeit der verwendeten Arbeiten?
7. Sind in der Vergangenheit schon Arbeiten nicht verwendet worden, weil sie möglicherweise zu erkennbar interessengeleitet waren? Wenn ja, um welche Arbeiten zu welchen Themen handelte es sich?
8. Bemüht man sich in Hamburg um die Errichtung eines wissenschaftlichen Transparentregisters, welches beispielsweise die Auftraggeber und die Arbeitgeber der Betreuer wissenschaftlicher Arbeiten, ihre Förderer, finanzielle Volumina, die Anteile drittmittelfinanzierter Mitarbeiter in einzelnen Instituten usw. offenlegt? Wenn ja, wie sehen die derzeitigen Bemühungen aus?
Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy
Das bezirkliche Wohnungsbauprogramm von Harburg wird jährlich aktualisiert. Aus dem Wohnungsbauprogramm 2018 werden drei Flächen mit insgesamt 284 Wohneinheiten entfallen, weil der Bau begonnen oder fertiggestellt wurde.
Für die verbleibenden Flächen werden vereinzelt redaktionelle Änderungen vorgenommen, sofern sich im Rahmen der Konzeptentwicklung zwischenzeitlich neue Sachstände ergeben haben.
Ergänzend zu den fortgeschriebenen Flächen des Wohnungsbauprogramms 2018 werden sechs neue Potenzialflächen mit insgesamt ca. 1.000 Wohneinheiten zur Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm vorgeschlagen, vgl. Liste oben.
Beschlusslage
Wohnungsbauprogramm 2018
Fazit
Zur Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2019 sollen die neuen Flächenvorschläge zur Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden freigegeben werden. Das Ergebnis der Behördenabstimmung wird dem Ausschuss dann zusammen mit der Fortschreibung der verbliebenen Flächen vorgelegt.
Petitum
Der Stadtplanungsausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am 7.1.2019 um Zustimmung zu den neuen Flächenvorschlägen und Freigabe zur Behördenabstimmung gebeten.