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Demokratie
18Jun

Macht die Bürgerbegehren in den Bezirken endlich verbindlich!

15. Juni 2020

von Isabel Wiest

Mit­glied des Lan­des­vor­stands, ehem. Abge­ord­nete in der BV Harburg, Juristin

Immer wieder werden in Hamburg Bür­ger­be­gehren und Bür­ger­ent­scheide in den Bezirken aus­ge­he­belt, aus­ge­bremst oder sogar nach einem erfolg­rei­chen Bür­ger­ent­scheid auf­ge­hoben, also vom Ham­burger Senat evoziert.

Ob es der beliebte Veritas Beach­club in Hamburg Harburg war, das Bis­marckbad in Hamburg-Altona oder zahl­reiche andere Her­zens­an­liegen der Ham­bur­ge­rInnen, oft müssen diese Perlen großen Bau­vor­haben weichen. Und das all­zuoft gegen den breiten Willen der Men­schen vor Ort.

Seit 20 Jahren gibt es diese Betei­li­gungs­ver­fahren bereits, seit 1998 sind in Hamburg aller­dings mehr als 30 Bür­ger­be­gehren und Bür­ger­ent­scheide in den Bezirken gegen den Bür­ger­willen vom Senat evo­ziert worden.
Dieses Vor­gehen führt die eigent­lich gewollte Mit­be­stim­mung der Bür­ge­rInnen häufig ad absurdum, es fördert poli­ti­schen Frust, riecht nach Willkür und schreckt die Men­schen von wei­terer Betei­li­gung ab. Zivil­ge­sell­schaft­li­ches Enga­ge­ment in den Bezirken wird so jeden­falls nicht befördert.

Die Sozi­al­li­be­ralen wollen diese Formen der Bür­ger­be­tei­li­gung endlich ver­bind­lich machen und das Evo­ka­ti­ons­recht des Ham­burger Senats ein­schränken. Seit vielen Jahren haben wir eine klare Posi­tion dazu in unseren Ham­burger Pro­grammen ver­an­kert, damit Bür­ger­be­gehren und Bür­ger­ent­scheide bin­dende Wirkung ent­falten, sofern sie haus­halts­recht­lich machbar sind.

Ein Bündnis aus mehr als zwei Dutzend Orga­ni­sa­tionen hat nun sich in Hamburg zusam­men­getan, um ein ent­spre­chendes Volks­be­gehren auf den Weg zu bringen. Es soll zwi­schen dem 5. und 25. Oktober statt­finden — in dieser Zeit muss die Initia­tive dann 66.000 gültige Unter­schriften von Ham­bur­ge­rInnen sammeln.

Soll das Votum in den Bezirken aller­dings für den Senat tat­säch­lich bindend sein, muss auch die Ham­burger Ver­fas­sung geän­dert werden. Derzeit prüft der Senat dies­be­züg­lich gerade die Anru­fung des Verfassungsgerichts.

Die Sozi­al­li­be­ralen in Hamburg werden das Volks­be­gehren unter­stützen. Es greift unsere lang­jäh­rigen For­de­rungen im Bereich bes­serer Betei­li­gung sowie der Stär­kung der bezirk­li­chen Auto­nomie auf. Wir begrüßen aus­drück­lich das Enga­ge­ment der Initia­tive und wün­schen im Oktober viel Erfolg!

Dann werden wir sehen, wie ernst es den Par­teien tat­säch­lich mit ihren Wahl­ver­spre­chen ist.

Erin­nern wir uns:

Die SPD schreibt dazu in Ihrem Leit­an­trag von 2018 zu den Bezirks­ver­samm­lungs­wahlen 2019: „Was vor Ort besser ent­schieden und umge­setzt werden kann, soll auch vor Ort ent­schieden und umge­setzt werden”.

Die Grünen bezeichnen die Bürger*innenbeteiligung in ihrem Bür­ger­schafts­wahl­pro­gramm als ein zen­trales Element der Statdten­wick­lung. In ihren Bezirks­wahl­pro­grammen bezeichnen sie die Bürger*innen vor Ort als die eigent­li­chen Experten, wenn es um die Gestal­tung ihrer unmit­tel­baren Wohn­ge­gend geht.

Die CDU führt im Bür­ger­schafts­wahl­pro­gramm aus, dass lokale Ent­schei­dungen — welche Straße instand­ge­setzt, welche Jugend­ein­rich­tung oder welcher Senio­ren­treff geför­dert wird, wie die Nach­ver­dich­tung von Wohn­be­bauung gelingt – auch direkt in die Zustän­dig­keit der Bezirke und nicht in den Zugriff der Lan­des­be­hörden gehören.