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13Sep

Hallo Harburg! Hier könnt Ihr uns unterstützen!

Liebe Harburgerinnen und Harburger,

wir treten für Euch bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen im kommenden Frühjahr an. 11 tolle und hoch engagierte Kandidaten sind auf unserer Liste versammelt.

Dafür brauchen wir allerdings 200 Unterstützer-Unterschriften von Harburger Bürgern, die im Bezirk gemeldet und wahlberechtigt sind.

Das Formblatt findet Ihr –> hier. Bitte druckt es beidseitig aus, füllt es vollständig aus, unterschreibt es von Hand und sendet es an unser Fraktionsbüro.

Fraktion der Neue Liberale, Schwarzenbergstraße 81, 21073 Harburg

Damit Harburg eine kluge, schlagkräftige und bürgernahe Opposition behält.

Wir danken Euch herzlich!

12Sep

Wann kommt das stadtweite kostenlose WLAN nach Harburg?

Vor über zwei Jahren begann der Anbieter Willy.tel in Hamburg mit dem Ausbau eines kostenlosen öffentlichen WLANs.

Der Ausbau dieses WLAN-Netzes für Internetsurfer in Hamburg kommt im Bezirk Harburg allerdings nicht recht voran. 

Der Vertrag des Anbieters Willy.tel GmbH mit der BWVI kann im Transparenzportal unter folgendem Link eingesehen werden: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/vertrag-zwischen-der-freien-und-hansestadt-hamburg-und-der-willy-tel-gmbh-ueber-die-nutzun-2017.

Der Ausbau sollte innerhalb eines Jahres erfolgen. Der Telekommunikationsanbieter war vor zwei  Jahren mit einem Pilotprojekt an der Binnenalster gestartet. Gemäß Vertrag muss das Unternehmen 150 Zugangspunkte im inneren und weitere 750 Stellen im gesamten Stadtgebiet einrichten. Dafür dürfen Straßenlaternen und Anzeigetafeln von Parkleitsystemen genutzt werden.

Anders als bei Hotspots sollen alle Willy.tel-Access Points „homogen“ miteinander verbunden werden, so dass Nutzer sich hierfür nur einmal anmelden müssten. Um sich anzumelden, wählen Nutzer das WLAN „MobyKlick“ aus. Sie erhalten per SMS einen vierstelligen Code, mit dem sie sich einloggen und 24 Stunden angemeldet bleiben können.

Neben Willy.tel bieten andere Telekommunikationsanbieter in Hamburg ebenfalls Hotspots an. Deren Nutzung ist zum Teil nur zeitlich begrenzt gratis, anschließend fallen Gebühren an. Eine kostenlose Internet-Verbindung per WLAN gibt es aber etwa auch über Hamburgs Freifunk-Initiative.

Wir möchten gerne die Zahl, die Standorte, sowie die von ihnen abgedeckten Gebiete der stadtweit 750 Zugangspunkte für den Bezirk Harburg erfahren. Ebenso, wie und nach welchen Kriterien die Auswahl der Standorte erfolgt oder erfolgen soll, wer an der Entscheidung im Bezirk beteiligt ist, und wie eine frühzeitige Beteiligung der Bürger, der lokalen Wirtschaft und der Politik gewährleistet wird. 

Ebenso möchten wir wissen, welche Zeitschiene für die Errichtung und Bereitstellung vorgesehen ist. Dargelegt werden soll auch, wie sich die Verteilung der Zugangspunkte prozentual auf die Bezirke und Stadtteile verteilt, und in wiefern soziale Faktoren in Harburg bei der Standortauswahl berücksichtigt werden. 

Aus diesen Gründen beantragen wir:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der BWVI, sowie der Firma Willy.tel zeitnah in den Wirtschaftsausschuss einzuladen, um über die oben genannten Fragestellungen und Entwicklungen zu berichten.

 

07Sep

Harburger Lesesaal

Harburg auf dem Weg zu einer bürgernahen und bürgerfreundlichen Verwaltung
Harburger Leseraum für kommunale Angelegenheiten und Druckerzeugnisse

Der Bezirk Harburg und die Stadt Hamburg veröffentlichen eine Reihe interessanter Publikationen, ob Flyer oder ganze Broschüren, ob Werbung für Veranstaltungen oder spezielle Beratungsliteratur, ob Hilfen für Frauen und Kinder in Not, ob Angebote gegen Extremismus u.v.m..

Diese vielfältigen, wichtigen und aufwändig erstellten Druckerzeugnisse fristen leider ein eher undankbares und häufig unbeachtetes Dasein auf Tischen in den Gängen der Harburger Verwaltung oder in Displayständern vor irgendwelchen Behörden.

Einen zentralen Ort, an dem sich die Menschen umfassend und zentral über alle Angebote im Bezirk, über Wohnungsbauprogramme, Kulturevents, RISE Projekte, Gewerbeflächenkonzepte, über frühe Hilfen, VHS, Hospize, Angebote für Senioren und vieles mehr informieren können, gibt es nicht.

Wir möchten gerne prüfen lassen, ob sich nicht irgendwo in den vielen Verwaltungsgebäuden ein Raum als kommunaler Lesesaal eignen würde, an dem alle Druckerzeugnisse des Bezirksamts noch einmal zentral ausgelegt werden könnten, an dem man eventuell auch in Ruhe Pläne begutachten oder an einem öffentlichen PC im allris recherchieren oder online Eingaben verfassen könnte.

In diesem Lesesaal könnte man auch die Sitzungspläne der Bezirksversammlung (BV) und die Tagesordnungen der Ausschüsse auslegen, ebenso Hamburger Gesetzessammlungen oder einzelne kommunale Fachzeitschriften, die aktuelle Themen aus der Kommunalpolitik thematisieren.

Es wäre zu begrüßen, wenn der Harburger Leseraum allen interessierten Menschen zur Verfügung stehen würde. Besonders ehrenamtlich tätigen Menschen und Auszubildenden der Harburger Verwaltung könnte ein solcher Saal zu Lern- und Informationszwecken und zum Austausch guter Ideen dienlich sein.

Die vielfältigen Arbeitsfelder der Hamburger Verwaltung, der BV und ihrer Ausschüsse sowie der vielen weiteren Akteure im Bezirk würden damit mehr Öffentlichkeit, Publikum und Wertschätzung erfahren.


Petitum/Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, nach geeigneten Räumlichkeiten für einen zentralen, kommunalen Lesesaal zu suchen und abzuklären, wie eine schlanke und zweckmäßige Realisierung möglich wäre und welche (finanziellen) Mittel für die Umsetzung und den Betrieb in Frage kommen könnten.

Über die Ergebnisse ist im Ausschuss Inneres, Bürgerservice und Verkehr zu berichten.

27Jun

Parkchaos und Falschparker im Umfeld der TUHH

Anwohner im Bereich der Meyerstraße/Ecke Gazertstraße beklagen zunehmend erhebliche Behinderungen, die durch Falschparker verursacht werden. Diese parken unter anderem im Bereich des absoluten Halteverbots. Dadurch entstehen Behinderungen im Bereich abgesenkter Gehwege und auch auf den Gehwegen selbst. Zudem beklagen Anwohner, dass im Bereich der Gazertstraße 4 teilweise bis zu zwölf Fahrzeuge eines dort ansässigen Pflegedienstes abgestellt werden.

Vor diesem Hintergrund fragten wir die zuständige Behörde:

1. Wie oft und wann fanden in 2017 und 2018 Kontrollen des ruhenden Verkehrs in diesem Bereich statt? Bitte mit Datum angeben !

In den benannten Straßen finden keine Kontrollen durch das LBV Parkraum-Management statt. Diese liegen außerhalb des mit der Polizei abgestimmten Kontrollbereichs. Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist dort das PK 46 zuständig. Die Polizei führt jedoch keine Statistik über allgemeine und gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.

2. Wie viele Parkvergehen/Ordnungswidrigkeiten wurde dabei festgestellt?

3. Wie viele Bußgeldbescheide wurden in Folge der Kontrollen erlassen?

Zu Frage 2 und 3:

Die Statistik der zuständigen Behörde lässt keine Differenzierung im Sinne der Frage-

stellungen zur Auswertung nach einzelnen Straßenzügen zu. Für die Beantwortung der Frage-stellungen wäre eine Auswertung sämtlicher Verfahren mit einem Tatvorwurf des falschen Parkens aus dem erfragten Zeitraum erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hinzu kommt, dass aufgrund kurzer Speicherfristen nur ein sehr kleiner Teil der Verfahren nachvollzogen werden könnte.

4. Gibt es Regelungen für Gewerbetreibende in Wohngebieten, die die Anzahl der nachzuweisenden Gewerbeparkplätze für Fuhrparks regeln? Wenn ja, wie lauten diese und wer ist für ihre Kontrolle zuständig?

Die Beantwortung der Fragen liegt im Zuständigkeitsbereich des Bezirks Harburg.

5. Sind die Parkplätze der Technischen Universität (TUHH) zwischenzeitlich kostenpflichtig? Wenn ja, wie sieht die genaue Gebührengestaltung und die bisherige Auslastung aus?

Die Beantwortung der Frage liegt im Zuständigkeitsbereich der Technischen Universität Hamburg (TUHH).

6. Hat die zuständige Behörde seit Einführung der Gebührenpflicht seitens der TUHH  eine Verschlechterung der Parksituation im öffentlichen Raum festgestellt und wenn ja, in welchem Umfang??

Ja. Seit Einführung der Gebührenpflicht stellten die für den Bereich Heimfeld zuständigen Stadtteilpolizisten (BFS) in der unmittelbaren Umgebung der TUHH eine deutliche Erhöhung des Parkdrucks fest. Die Polizei führt jedoch keine Statistik über Umfang und Anzahl der Verstöße.

7. Gab es seit Bestehen obig genannter Gebührenpflicht Anwohnerbeschwerden bei der Polizei über Falschparker und wie wurde seitens der zuständigen Behörde ggf. auf diese Beschwerden reagiert?

Beschwerden liegen am örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 46 nicht vor. Lediglich ggü. den BFS bei ihren fast täglichen Streifengängen äußern einige Anwohner ihren Unmut über die Verschärfung der Parksituation. Diesen Hinweisen wird dann entsprechend nachgegangen und festgestellte Verstöße geahndet.

Offensichtlich beschweren sich mehr Anwohner bei unserer Fraktion als bei der Polizei….

Insgesamt ist die Beantwortung der Anfrage mal wieder mehr als unzufriedenstellend.

 

27Jun

Was ist da im Amt für Ausländerangelegenheiten los?

Personalsituation im Bezirksamt Harburg

Das Hamburger Abendblatt berichtete am 12.01.2018 über lange Warteschlangen vor dem Fachamt für Ausländerangelegenheiten im Kundenzentrum des Rathausforums.

Täglich werden laut Aussage des Bezirksamtes vom Januar diesen Jahres zwischen 60 bis 100 Wartenummern an Wartende ausgegeben, die zwischen Erhalt der Wartenummer und Bearbeitung ihres Anliegens mitunter eine Wartezeit von bis zu 7 Stunden hinnehmen müssen. Der Vorraum bietet nicht genug Platz; Sitzplätze sind weder im Außenbereich noch im Vorraum in ausreichender Anzahl vorhanden, sodass die Wartenden draußen in einer Warteschlange ohne Überdachung stehen müssen.

Das Bezirksamt teilte im Januar außerdem mit, dass seit Anfang Dezember 2017 drei weitere Mitarbeiter dort tätig seien und ab Ende Januar/Anfang Februar 2018 drei zusätzliche Unterstützungskräfte für einfache Tätigkeiten zur Verfügung stünden. Die Abgeordneten erreichte nun im Juni die Eingabe 03/2018, Drs. 20-3926 in der die Situation in der Ausländerbehörde erneut kritisiert wird.

Vor diesem Hintergrund stellten wir vor einer Woche eine Anfrage an die Verwaltung, deren Antwort nun vorliegt:

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der Neue Liberale Fraktion (Drs. 20-3927) wie folgt Stellung:

1. Stehen die zusätzlichen drei Mitarbeiter sowie die drei zusätzlichen Unterstützungskräfte der Ausländerabteilung wie geplant zu Verfügung?

Aktuell stehen drei zusätzliche Mitarbeiter zur Verfügung. Hiervon ist ein Mitarbeiter nicht im direkten Kundenverkehr, sondern als Hauptsachbearbeiter für Hintergrundtätigkeiten eingesetzt.

Darüber hinaus sind zwei Unterstützungskräfte eingesetzt. Einer dritten Unterstützungskraft wurde während der Probezeit gekündigt. Die hierdurch fehlenden Einsatzzeiten wurden durch eine der beiden anderen Kräfte übernommen.

Die Arbeitsvertäge der Unterstützungskräfte enden am 30.6.2018. Aus Sicht des Bezirksamts ist eine Verlängerung der Unterstützungstätigkeit bis zum 31.12.2018 erforderlich. Das Bezirksamt ist daher aktuell auf der Suche nach anderen geieigneten Kräften, da die bisher eingesetzten Kräfte über den 30.6.2018 hinaus nicht mehr zur Verfügung stehen. 

2. Gibt es krankheitsbedingte bzw. ruhestandsbedingte oder andere Personalausfälle im Amt für Ausländerangelegenheiten? Wenn ja, wann, wie viele und wie lange?

Siehe Anlage

3. Wie viele Mitarbeiter hat das Amt für Ausländerangelegenheiten derzeit?

Die Abteilung für Ausländerangelegenheiten beschäftigt 12 Sachbearbeiter im Umfang von 11,62 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Hinzu kommen zwei Unterstützungskräfte im Umfang von 0,72 VZÄ.

Zum 1.9.2018 und  zum 1.10.2018 werden zwei zusätzliche Mitarbeiter die Dienststelle verstärken. Das Beschäftigungsvolumen der beiden Kräfte liegt bei 1,0 und 0,6 VZÄ.

4. Wie viele Fälle werden täglich bearbeitet?

Die Frage wird so interprätiert, das mit „Fällen“ die Anzahl der bedienten Kunden gemeint ist.

Die Anzahl der während der Öffnungszeiten zu vergebenden Servicenummern ist abhängig von der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter.

Die Spanne der an spontan vorsprechende Kunden vergebenen Servicenummern liegt in  den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 zwischen 77 und 107 je Sprechtag. Im Mittel werden derzeit 88 Servicenummern an den Sprechtagen vergeben.

Darüber hinaus werden wöchentlich 30-40 Terminkunden Kunden innerhalb und außerhalb der Öffnungszeiten bedient. Kunden, welche lediglich Informationsbedarf haben, werden statistisch nicht erfasst.

5. Hat sich die Situation der wartenden Kunden durch die avisierte Personalaufstockung bereits verbessert? Wenn ja, inwiefern haben sich die Wartezeiten verkürzt?

Die Situation hat sich bisher kaum verbessert, da die neuen Kräfte zunächst eine mindestens sechs Monate andauernde Einarbeitungszeit durchlaufen. Während dieser Zeit binden sie zusätzliche Ressourcen bei den mit der Einarbeitung befassten Mitarbeitern.

6. Welche Möglichkeit sieht das Bezirksamt den Wartenden ausreichend dimensionierte Wartebereiche im Innenraum anzubieten?

Die räumlichen Ressourcen des Gebäudes Harburger Rathausforum 3 lassen keine Ausweitung des vorhandenen Wartebereichs zu. Ziel ist es, durch Anpassung der Personalkapazitäten die Bildung langer Warteschlangen vor dem Gebäude zu vermeiden.  

 

14Jun

Newsletter der Fraktion / Frühjahr 2018

Für alle, die ihn nochmal nachlesen wollen, gibt es unter dem Link unseren letzten Newsletter als PDF. Wir wünschen gute Information!

201804_Newsletter_Web

13Jun

Digitalisierung der Schulen in Hamburg Harburg

Tablet Computer für Harburger Schülerinnen und Schüler an Grund- und weiterführenden Schulen. 

Realisierungs- und Fördermöglichkeiten sowie Pilotprojekte und Firmenkooperationen prüfen. 

Sachverhalt:

Um die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz umzusetzen, die Schulen verstärkt zu digitalisieren und mit modernen IT-Systemen auszustatten, werden Tablet-Computer bundesweit in vielen Schulen im Unterricht eingesetzt.

So lernen beispielsweise Kinder der Wiesbachschule Grundschule im Hochtaunuskreis im Rahmen eines beispielhaften Pilotprojekts, mit Tablets. 

Auch in der Ludwig-Uhland-Schule in Wendlingen wird das Arbeiten mit Tablet Computern bereits seit 2014 umgesetzt. Zunächst im Rahmen des zweijährigen Projekts „Ideen bewegen“. Sechs weiterführende Schulen, zwei davon in Niedersachsen und vier in Baden-Württemberg, wurden für das Pilotprojekt seinerzeit ausgewählt. Die Tablets kamen von einem großen Elektronikkonzern.

Das Gymnasium München Grünwald ist eine von bayernweit inzwischen 4300 Schulen, an denen die digitale Lernplattform „Mebis“ auf Tablet Computern eingesetzt wird. Das Kultusministerium spricht von 750 000 Nutzern.

Auch in Hamburg gibt/gab es 2014 ein auf zwei Jahre angelegtes Pilotmodell („Start in die nächste Generation“), das durch den Erziehungswissenschaftler der UNI Hamburg Prof. Rudolf Kammerl evaluiert wurde und bei dem an den sechs teilnehmenden Schulen eigene Tabletcomputer oder Smartphones genutzt werden konnten.

Die Kinder erweitern durch die Nutzung von Tablet Computern frühzeitig ihre digitalen Kompetenzen über alle Schulfächer hinweg. 

Sie erwerben eine digitale Mündigkeit, lernen, die Gefahren von Internet und digitaler Welt zu erkennen und trotzdem die Chancen moderner Medien verantwortungsvoll zu nutzen.

Kinder auf die digitale Zukunft vorzubereiten, ist gesellschaftlicher Konsens. In der schulischen Realität fehlt aber oft der digitale Standard.

Das digitale Arbeiten hat viele Vorteile. In der Regel haben schon Erstklässler Erfahrungen im Umgang mit dem Tablet, dem Bedienen von Apps und dem Surfen im Internet. Dass die Kinder sehr technikaffin sind, zeigt sich bereits nach den ersten acht Monaten der Pilotprojekte. 

Übungen am Tablet, die dem Automatisieren von Lerninhalten dienen – wie zum Beispiel das Trainieren des Einmaleins oder das Erweitern des Wortschatzes bei Flüchtlingskindern – erweisen sich als besonders geeignet und effektiv. 

Das differenzierende Unterrichten ist leichter möglich, die Technik unterstützt die Inklusion und das Lernen in heterogenen Gruppen. 

Union und SPD versprechen in ihrem Koalitionsvertrag, dass die Schüler in allen Fächern künftig eine digitale Lernumgebung nutzen können. Der Bund stellt 5 Milliarden Euro in fünf Jahren bereit, davon 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode.

Gegenstand des Digitalpakts Schule, mit dem die Regierung Deutschlands Schulen internettauglich machen will, sei die Finanzierung von ad hoc nutzbaren Tablet-Endgeräten allerdings nicht. Die wichtiger werdende Funktion dieser Geräte für den Unterricht habe lediglich beim Regelbedarf „bereits zu einer Veränderung der rechtlichen Bewertung“ geführt. Das Sozialressort stellte fest: „Sofern Schüler-Endgeräte als Lernmittel eingestuft werden, liege die Regelungshoheit bei den Ländern.

Der Verweis auf den Regelbedarf des Arbeitslosengelds II hilft den Schülern aber nicht weiter. Der Zugang zu digitaler Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

Gerade der Bezirk Harburg leistet in seinen Schulen eine beispielhafte Integrations- und Inklusionsleistung bei einer teilweise herausfordernden Sozialstruktur. Der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund und der Anteil von Schülern Alleinerziehender und derer, deren Eltern Transferleistungen empfangen ist hoch. 

Gleichzeitig ist Harburg Standort der wachsenden Technischen Universität Hamburg Harburg, seiner angegliederten Institute und Start Ups, des HIT Technoparks, des Innovation Ports, sowie großer Unternehmen wie Asklepios, Helios, Daimler und Airbus.

All diese Gegebenheiten prädestinieren die Schulen im Bezirk Harburg, sich um Pilotprojekte, Patenschaften und Kooperationen im Bereich der digitalen Lernumgebung und damit den Einsatz von Tablet Computern im Unterricht an Grund- und weiterführenden Schulen ernsthaft zu bemühen.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir:

1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Schulbehörde in den zuständigen Fachausschuss einzuladen, um über Pilotprojekte an Hamburger Schulen, Antrags-, Förder-, Kooperation- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie die exemplarische Evaluationen vorhandener Pilotprojekte in Hamburg zu berichten. 

Explizit erläutert werden soll auch das Projekt der TU Harburg und der Joachim Herz Stiftung für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht und wie und ob seine geplante Finanzierung u.a. über Mittel des Bundes gesichert ist, dabei soll auch das Internetportal „digital.lerning.lab“ vorgestellt werden.

Sofern es bereits Erfahrungen an Harburger Schulen (bspw. Maretstraße) mit dem Einsatz von Tablet Computern gibt, sind Vertreter der Schulen, die diesen Einsatz maßgeblich begleiten und initiieren bzw. dies getan haben, ebenfalls in den Ausschuss zu laden. 

2. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten die Verwaltung darstellen zu lassen, ob, und welche bezirklichen Mittel für die Unterstützung derartiger Projekte in Frage kämen, insbesondere, wenn diese inklusive und integrative pädagogische Arbeit insbesondere den Spracherwerb und die Binnendifferenzierung wertvoll unterstützen können. Ebenso wird die Verwaltung gebeten, mögliche Firmenkooperationen auszuloten und über die Ergebnisse im Fachausschuss zu berichten.  

08Jun

Verkehrssicherheit in Harburg – mehr Unfälle im Bezirk

Die Unfallzahlen in Harburg entwickeln sich bedenklich gegen den Hamburg-Trend

Sachverhalt: 

Die Zahl der Verkehrsunfälle in Hamburg stagnierte in 2017 auf hohem Niveau. Dies ging aus der Senatsantwort zu den Unfallzahlen 2017 hervor (Drs. 21/12097). 

So ereigneten sich im vergangenen Jahr 67.881 Unfälle auf und an Hamburgs Straßen. Dies ist der zweithöchste Wert seit 2011. Die Zahl der bei Verkehrsunfällen schwer verletzten Personen ist im Jahresvergleich um 20 auf 850 gestiegen. Die Zahl der Verkehrstoten blieb nahezu unverändert bei 28 (2016: 29), darunter aber alleine 13 Fußgänger. 

Im ersten Quartal 2018 haben sich die Unfallzahlen in Gesamt Hamburg leicht positiv entwickelt. 

Mit Ausnahme von Harburg.

Besonders Unfälle, in die Fußgänger verwickelt waren, haben in den ersten drei Monaten von 17  Unfällen im Jahr 2017, auf 30 Unfälle im ersten Quartal 2018 und damit um 76,5 % zugenommen. Dagegen gab es zum Vergleich in Gesamt Hamburg im Schnitt 7,6% weniger Unfälle mit Unfallopfern, die Fußgänger waren. 

Harburg 1. Quartal 2017 : 17 

Harburg 1.Quartal 2018 : 30 

Zunahme absolut : 13 

Zunahme prozentual : 76,5%

zum Vergleich: Hamburg gesamt 369 I 341 I -28 I -7,6% 

Auch die Zahl der Verkehrsunfälle insgesamt entwickelte sich im ersten Quartal 2018 negativ in Harburg und damit gegen den Trend. Während sie in Gesamt Hamburg um 1,8% zurückging, nahm sie in Harburg um 5,4% zu. 

Alleine in den ersten drei Monaten des Jahres 2018 ereigneten sich 1.239 Unfälle in Harburg und damit noch einmal 64 mehr als im ersten Quartal 2017. 

Diese Zahlen sind alarmierend und zeigen, dass im Bezirk Harburg offensichtlich erheblicher Handlungsbedarf besteht, was Verkehrssicherheit, Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen und effektiven Fußgängerschutz anbelangt. 

Um zu klären, warum die Entwicklung so negativ ist und welche Maßnahmen nun ergriffen werden können, um dem Negativtrend entgegenzuwirken und insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen,

beantragen wir:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten Vertreter der unteren Straßenverkehrsbehörde in den Ausschuss für Inneres, Verkehr und Bürgerservice einzuladen, um über die Entwicklung und die, durch die Behörde ergriffenen bzw. gebotenen Maßnahmen zur aktiven Senkung der Unfallzahlen im Bezirk Harburg ausführlich zu berichten. 

Der Bericht soll dabei zusätzlich aufzeigen, an welchen Stellen Unfallschwerpunkte ausgemacht werden konnten, wie sich die Unfälle örtlich, von ihren Ursachen, sowie ihren Fallzahlen her entwickelt haben und wie sich der starke Anstieg der Unfallzahlen bei Fußgängern erklärt. 

08Jun

Verweigert Senat den Bezirken Erstattung zuwanderungsbedingter Kosten?

Zuwanderungsbedingte Verstärkungsmittel für den Bezirk Harburg klären 

Ablehnung durch den Senat nicht ohne Prüfung hinnehmen

Im vergangenen Haushaltsausschuss berichtete die Verwaltung über die erneute Ablehnung des jüngsten Antrags des Bezirks an den Senat, auf Übernahme der zuwanderungsbedingten Kosten.

Nach Aussage der Verwaltung hatte der Bezirk Harburg in 2016 1,1 Mio € und im Jahr 2017 2,1 Mio € zuwanderungsbedingte Kosten geltend gemacht. Insgesamt sind so 3,2 Mio € an Kosten entstanden, die zu einem großen Teil für die Einstellung von zusätzlichem Personal zur Bewältigung der Integrationsmaßnahmen genutzt wurden. Beide Anträge wurden abgelehnt mit dem Verweis auf bezirkliche Personalkostenreste, die zuvor aufgebraucht werden sollten.

Diese Personalkostenreste sind im Bezirk Harburg durch vorausschauende Planung mit Blick auf die Pensionierungswelle und die zum Teil unbeabsichtigte Nicht-Bewirtschaftung von Personalstellen entstanden, die sich auf Grund einer schlechten Bewerberlage ergaben. 

Die Bezirksämter haben dieses Personal in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf Zusagen über die Erstattung der Mehrkosten infolge der Flüchtlingskrise eingestellt und die Integrationsmaßnahmen finanziert. Nur damit konnte man das gestiegene Arbeitsaufkommen bewältigen. Die Finanzierung der zuwanderungsbedingten Mehrkosten im Rahmen der vorhandenen Kostenermächtigungen stellt diese Zielsetzung infrage.

Um die Ablehnung des Senats im Bezirk nachvollziehen zu können, die Kosten aufzuschlüsseln und die Auswirkungen auf die zukünftige Personalplanung im Bezirk Harburg abschätzen zu können, 

Beantragen wir:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten einen Vertreter der Harburger Verwaltung, der Personalstelle, des Senats bzw. der zuständigen Fachbehörde in den Haushaltsausschuss einzuladen und über die Situation umfassend zu berichten.

Der Bericht soll dabei Auskunft geben über die zuwanderungsbedingt ausgebrachten Stellen, die Kosten für Bewerbungsverfahren und Ausschreibungen, angefallene Arbeitskosten und die sonstigen inkludierten Integrationsmaßnahmen, die der Bezirk geleistet hat. Ebenso soll geklärt werden, welche Auswirkungen die Ablehnung und das Aufzehren der Personalkostenreste auf die zukünftige Personalplanung im Bezirksamt Harburg haben werden.

06Jun

Gelder für die quartiersbezogene Integrationsarbeit in Harburg nutzen!

Nutzt der Bezirk Harburg seine erheblichen finanziellen Mittel für die quartierbezogene Integrationsarbeit aus dem Aufstockungsbetrag des Quartierfonds nicht aus?
Zeit zu Handeln!

Sachverhalt:

Im April 2016 hatte die Bürgerschaft den Senat ersucht, anhand eines 25- Punkte-Planes Maßnahmen für eine gelingende Integration vor Ort in den Quartieren zu treffen (Drs. 21/2550).

In der entsprechenden Haushaltsdrucksache  zu den haushälterischen Einzelplänen (Drs. 21/6976) heißt es sodann:

„ (…) Eines der wesentlichen Elemente der quartiersbezogenen Integrationsarbeit sollte hierbei eine Aufstockung des bewährten Quartiersfonds bilden. Ein substanzielles Aufstocken ist vor allem vor dem Hintergrund geboten, dass flüchtlingsbezogene Integrationsarbeit nicht zulasten der bestehenden Stadtteilarbeit vor Ort entstehen soll.

Anderenfalls wären die Folgen für den sozialen Zusammenhalt, insbesondere in sozial schwächeren Stadtteilen, unabsehbar. Dem gilt es durch eine auskömmliche Finanzierung des Quartiersfonds frühzeitig entgegenzuwirken. Nur so kann gewährleistet werden, dass sowohl bestehende Stadtteilstrukturen als auch neue Integrationsangebote gut miteinander in Einklang gebracht werden können und sich im besten Sinne ergänzen können. Die Verantwortung hierfür an die Bezirksämter respektive die Bezirksversammlungen abzugeben, erscheint vor dem Hintergrund, direkt Hilfe vor Ort zu leisten, folgerichtig. Die Abgeordneten vor Ort sind ebenso wie die lokale Bezirksverwaltung deutlich enger mit den örtlichen Strukturen vernetzt, die profunde Ortskenntnis wird helfen, Integrations- und Quartiersarbeit in guter Nachbarschaft zu realisieren. Eine Stärkung des Quartierfonds ist vor diesem Hintergrund auch als Stärkung der Bezirkspolitik zu verstehen und folgt dem Prinzip, Probleme dort zu lösen, wo sie entstehen. Im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 hat der Senat der Bürgerschaft eine sachgerechte Umsetzung der Aufstockung des Quartiersfonds vorgeschlagen, die sowohl die bisherige Bewilligung (nach Einwohneranteil) als auch die gleichmäßige Verteilung für die Zukunft mit festem und projektbezogenem Anteil berücksichtigt. Mit diesem Antrag soll die Aufstockung klargestellt und planungssicher für die sieben Bezirke ausgestaltet werden.  (…) (Quelle: Drucksache 21/6976 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode)

Dies vorausgeschickt ergibt sich jahresbezogen folgende Verteilung für den Bezirk Harburg :

Sockelbetrag;:                                                             173.894 €

feste Aufstockung:                                                      285.714 €

Aufstockung auf Antrag projektbezogen                    428.571 €

Gesamtsumme:                                                           888.179 €

Die dem Bezirk Harburg hiermit für die quartierbezogene Integrationsarbeit zur Verfügung stehenden jährlichen Mittel aus dem Aufstockungsbetrag des Quartierfonds sind erheblich und würden zahlreiche gute und notwendige Projekte ermöglichen.

Wir haben bereits den Monat Juni und bald ist Sommerpause. Wir laufen Gefahr, eine wichtige Chance zur Verwirklichung notwendiger Projekte zu vertun.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Harburger Verwaltung:

1. Wieviele projektbezogene Anträge, für die der Aufstockungsbetrag gedacht ist, und die quartierbezogene Integrationsarbeit in Harburg ermöglichen sollen, wurden bisher bei der Verwaltung eingereicht? Wie viele wurden bearbeitet? Wie viele wurden positiv beschieden?

2. Was passiert mit den 428.572 € für Harburg bereitstehenden Mitteln am Ende eines Jahres, sofern sie nicht projektbezogen beantragt wurden?

3. Welche Antragsvoraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen? Bitte einzeln auflisten.

4. Welche Projekte wurden in 2017 und 2018 aus den Mitteln dieses Aufstockungsbetrags des Quartierfonds gefördert? In welcher Höhe wurden die einzelnen Projekte gefördert? Bitte mit Datum der Antragstellung auflisten.

5. Ergab sich im Jahr 2017 ein nicht abgerufener Betrag mangels entsprechender Antragstellungen? Wenn Ja, in welcher Höhe?

6. Unter welcher Maßgabe wäre es möglich die Arbeit des Kulturwohnzimmers aus diesen Mitteln zu unterstützen?

7. Wer berät hinsichtlich der projektbezogenen Integrationsarbeit und explizit im Hinblick auf die verfügbaren Mitte aus dem Aufstockungsbetrag des Quartierfonds im Bezirksamt Harburg?

8. Wieviele Antragsberatungen für Antragsteller hat es bezüglich dieses Aufstockungsbetrags des Quartierfonds in den Jahren 2017/2018 durch die Verwaltung gegeben?