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08Mai

Wo findet Ihr Infos?

Unter http://www.du-bist-entscheidend.de  könnt Ihr Euch übrigens sehr gut über die Europawahl und die Bezirkswahl in Hamburg informieren. Meine beiden Kandidatenprofile sind dort online. Schaut doch mal bei mir vorbei 😉

27Mrz

Termine, Termine, Termine

Es ist Wahlkampfzeit und wir Kandidaten sind viel unterwegs. Wer uns in der kommenden Zeit live und in Farbe erleben möchte, hat dazu reichlich Gelegenheit. Hier die Veranstaltungen der kommenden Tage:

  • Donnerstag, 28.3. Bürgerinformationsveranstaltung Bustrasse Langenbeker Feld 18.30 Uhr Gemeindehaus Bugenhagen in der Rönneburger Straße in Harburg / Wilstorf.
  • Freitag, 29.3. Harburg Empfang, 19.00 Uhr, Helms Lounge
  • Samstag, 30.3. „Harburg hautnah -Schlaglöcher und mehr“ Radtour mit Kay Wolkau 15-17.00 Uhr, Start NL-Büro an der Schwarzenbergstraße 81 in Harburg / Heimfeld
  • Dienstag, 2.4. Wirtschaftsverein für den Hamburger Süden, Hotel Lindner, 8 -10.30 Uhr
  • Mittwoch, 3.4. Handwerkskammer Elbcampus, Podiumsdiskussion 18-21.00 Uhr
  • Freitag, 12.4. „Rede und Antwort“ – Infofrühstück zum Wahlprogramm, 10-12.00 Uhr Helms Lounge
27Mrz

Unser Wahlprogramm für Harburg

Es ist endlich online!!! Wir freuen uns sehr, Ihnen unser Wahlprogramm für den Hamburger Süden vorstellen zu dürfen. 36 Seiten klare Antworten auf viele Fragen und machbare Ideen für den Bezirk #Harburg
Ich wünsche gute Information bei der Lektüre unserer Pressemitteilung und des Programms und stehe mit dem Team für Ihre Fragen zur Verfügung.

Das aktu­elle Har­burger Bezirks­wahl­pro­gramm finden Sie hier: BezWP 2019 NL

Pressemitteilung: Neue Liberale — Die Sozialliberalen — stellen Wahlprogramm für den Bezirk Harburg vor.

Bereits im ver­gan­genen Jahr hatte der NL-Landesvorstand seinen Mit­glie­dern einen umfas­senden Entwurf für das Bezirks­wahl­pro­gramm vor­ge­legt. Vor­be­halt­lich einiger Ergän­zungen und redak­tio­neller Bear­bei­tungen haben die Mit­glieder ein­stimmig dem nun voll­ständig vor­lie­genden Wahl­pro­gramm zuge­stimmt. Zuvor hatten ver­schie­dene Arbeits­gruppen an den ein­zelnen The­men­kom­plexen gefeilt. Das Pro­gramm kann sich sehen lassen. Es ist mit seinen 36 Seiten umfang­rei­cher als die Pro­gramme anderer und es steckt voller guter Ideen für den Bezirk Harburg.

Dazu Spit­zen­kan­di­datin Isabel Wiest:

Ich finde es toll, dass unser Pro­gramm so umfang­reich ist und den Men­schen gescheite Ant­worten auf kon­krete Fragen liefert. Die Leute sind klug und anspruchs­voll. Sie suchen in den Pro­grammen der Par­teien gezielt nach den Themen, die sie bewegen. Da haben sie auch einen bunten Strauß an besten Ideen ver­dient, klare Worte und mehr als nur ein paar Seiten mit ideo­lo­gi­schen Flos­keln. Wir hatten ein Wahl­pro­gramm für 166.000 Men­schen zu beschließen und kein Pixi­buch.

Unser Pro­gramm ist strin­gent entlang unserer Agenda geschrieben. Wir müssen uns keinem poten­ti­ellen Koali­ti­ons­partner andienen. Das ist ein großer Luxus und genau die Frei­heit, die kreativ macht. Zu vielen der Posi­tionen haben wir in den letzten Jahren konkret mit unseren zahl­rei­chen poli­ti­schen Initia­tiven gear­beitet. Das macht die beson­dere Glaub­wür­dig­keit und Ehr­lich­keit unseres Pro­gramms aus. Wir liefern klare Aus­sagen für die Politik in Harburg, und dafür schätzt man uns.“

Spit­zen­kan­didat Kay Wolkau:

„Mit unseren Schwer­punkten für mehr Bür­ger­be­tei­li­gung und Trans­pa­renz, für eine moderne Ver­kehrs­po­litik, für ein viel­fäl­tiges und vitales Kul­tur­leben und für eine behut­same Stadt­pla­nung mit viel Frei­raum für alle sind wir nah an den Vor­stel­lungen und Bedürf­nissen der Men­schen dran. Seit über 4 Jahren machen wir enga­gierte und gute Politik für die Men­schen im Bezirk. Mehr als 400 poli­ti­sche Initia­tiven haben wir seitdem ins Kom­mu­nal­par­la­ment ein­ge­bracht, nicht wenige davon trotz Oppo­si­tion erfolg­reich: Diese Arbeit für Harburg wollen wir fortsetzen. 

Beim Pro­gramm war uns auch wichtig, dass alle unsere Kan­di­daten dahinter stehen. Auch deshalb haben wir unser Pro­gramm sehr früh­zeitig auf den Weg gebracht, damit alle bereits vor ihrer Kan­di­datur genau wussten, mit welchen Posi­tionen wir ins Rennen gehen. Wir alle werden für eine sozi­al­li­be­rale Kraft in der nächsten Bezirks­ver­samm­lung kämpfen.„

Das aktu­elle Har­burger Bezirks­wahl­pro­gramm finden Sie hier: BezWP 2019 NL

15Mrz

Kriminalitätsstatistik Harburg

Die neuen Stadtteildaten der Kriminalitätsstatistik wurden gerade veröffentlicht. Als Wahlkreisabgeordnete in Wilstorf freue ich mich, dass dieser Stadtteil, als einer der ganz wenigen in Harburg, in allen genannten Deliktsbereichen rückläufige Zahlen präsentieren kann. Und das, obwohl der Stadtteil durch zahlreiche große Wohnprojekte einwohnermäßig gewachsen ist und keine ganz unproblematischen Sozialdaten aufweist. Darauf können die Wilstorfer stolz sein.

Quelle: Hamburger Abendblatt v. 13.3.2019
13Feb

Vorgehensweise und Systematik bei Grundstücksveräußerungen im Wege der Konzeptvergaben vorstellen

Sachverhalt:

Das Hamburger Abendblatt berichtete am 28.01. diesen Jahres über vermeintliche Schwächen des Systems der #Konzeptvergabe beim Verkauf städtischer #Grundstücke. Das zugrunde gelegte Bewertungsschema ließ es angeblich zu, dass der gebotene Preis im Jahr 2017 bei den 22 im Wege der #Konzeptausschreibung veräußerten #Grundstücke, in jedem vierten Fall den Ausschlag über die Vergabe gab und nicht das beste Konzept.

Bei einem erheblichen Anteil städtischer Grundstücksverkäufe wird demnach nicht das beste Konzept belohnt, sondern maßgeblich über den Preis geregelt. Dieses Vorgehen läuft den beabsichtigten Bestrebungen entgegen, u.a. den Bau bezahlbaren Wohnraums über die Konzeptvergaben zu sichern.

wir wollen, dass Das System genauer erläutert wird und haben daher folgenden Antrag formuliert.


Petitum/Beschlussvorschlag:

Vertreter der Harburger Verwaltung und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werden gebeten, über das Vorgehen bei Ausschreibungen im Wege der Konzeptvergabe umfassend im Stadtplanungsausschuss zu berichten.

Der Bericht soll dabei insbesondere Auskunft darüber geben, welche Kriterien es insgesamt gibt, wie sie einzeln bepunktet werden (Bewertungsschema), welche Konzeptvergaben es in Harburg bereits gab oder gibt, welche Gewichtung der gebotene Preis dabei hatte, und inwieweit grundsätzlich wohnungspolitische Kriterien im Rahmen des Verfahrens stärker als bisher zu gewichten sein können.

Ebenso soll geklärt werden, ob langfristige grundbuchrechtliche Eintragungen einer Nichtveräußerungs- und/oder Nichtumwandlungsgarantie eingesetzt werden oder bei geeigneten Grundstücksvergaben als verbindlich vorgegeben werden können und ob das bereits irgendwo geschehen ist.

13Feb

Gespannt auf’s Wahlprogramm?

In Harburg werden ja gerade die Bezirkswahlprogramme gehäkelt. Das Programm der #Neue_Liberale steht weitestgehend bereits seit September 2018 – vorbehaltlich kleinerer Ergänzungen. Uns war wichtig, dass jeder unserer Kandidaten schon bei seiner Aufstellung genau wusste, für welche #Politik im #Bezirk er sich stark machen kann. 
Unser Programm ist entlang der Agenda verfasst, die wir als Bezirksfraktion in der scheidenden Legislaturperiode konsequent politisch verfolgt haben. Es ist also mehr als irgendwelche Absichtserklärungen, es ist bereits seit Jahren gelebtes Engagement für #Harburg.

28Jan

Hamburger Bodenpolitik: Werden Projektplanern Vorkaufsrechte für die Projektierung auf Grundstücken der LIG eingeräumt? Was ist mit der angekündigten Vergaben im Wege des Erbbaurechts?

Im Harburger Stadtplanungsausschuss äußerte ein Projektplaner, der auf einem Harburger Grundstück der Stadt für die LIG die Bebaubarkeit prüfen soll, dass seine Firma ein Vorkaufsrecht an dem Grundstück eingeräumt worden sei. Auf Nachfrage, ob das denn üblich sei, antwortete er mit Ja. Angeblich sei dies bei allen städtischen Grundstücken, die sich derzeit in der Projektierung befänden der Fall, da die Verträge mit der LIG das Vorkaufsrecht bereits beinhalten würden. 

Diese Praxis verwundert vor folgendem Hintergrund: Um möglichst viel Einfluss auf die Mieten, Bodenspekulation und die Bebauung nehmen zu können, war die öffentliche Diskussion kürzlich entbrannt, man wolle in Hamburg zukünftig städtische Grundstücke fast nur noch über das Erbbaurecht vergeben. Das sei angeblich Teil der neuen Hamburger Bodenpolitik um den Ausverkauf städtischer Grundstücke zu bremsen.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die Fachbehörde gerichtet: 

  1. Ist es richtig, dass Projektplanern im Gegenzug für die Projektierung von Objekten auf städtischen Grundstücken Vorkaufsrechte eingeräumt werden?
  2. Ist es richtig, dass Verträge zwischen Projektplanern und der LIG auf städtischen Grundstücken dieses Vorkaufsrecht beinhalten?
  3. Wie lange wird man an dieser Praxis festhalten? 
  4. Wieviele städtische Grundstücke projektieren Planer derzeit für die LIG? Wie viele davon liegen in Harburg? Für wieviele dieser Grundstücke sind den Planern Vorkaufsrechte eingeräumt worden? Bitte die Fragen für die Jahre 2016 – 2018 beantworten.
  5. Sind diese Vorkaufsrechte im Grundbuch gesichert?
  6. Welchen Vertrauensschutz entfaltet diese Besicherung des Vorkaufsrechts? in welcher Höhe bezogen auf den Objektwert lässt er sich prozentual beziffern?
  7. Verzichten die Projektierer im Gegenzug auf einen Teil bzw. ganz auf die Kosten für die Projektierung? Wie sieht die Regelung aus?
  8. Sind bereits Grundstücke im Weg des Erbbaurechts an Projektplaner oder Investoren vergeben worden, ohne das bestehende Erbpachten verlängert oder in diese eingetreten wurde? Wieviele sind das Hamburgweit, wie viele davon in Harburg? Bitte die Fragen für die Jahre 2016 – 2018 beantworten.
  9. Wieviele städtische Grundstücke, auf denen Erbpachtverträge liefen wurden im Gegenzug in Eigentum der Bauherren umgewandelt? Bitte Hamburgweit und für Harburg angeben. Bitte die Fragen für die Jahre 2016 – 2018 beantworten.

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest



28Jan

Wann kommt Tempo 30 in der Heimfelder Straße?

Verzögerte Stellungnahme, unklare Zuständigkeiten, massive Verschleppung der Umsetzung eines politischen Antrags.

Sachverhalt: am 27.06.2017 hat die Bezirksversammlung Harburg beschlossen, dass sie die Einführung von Tempo 30 auf der Heimfelder Straße befürwortet und sich bei den zuständigen Fachbehörden für die Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Heimfelder Straße einsetzt (Drucksache 20-2987).

Diesbezüglich wurde die Polizei Hamburg seitens der Bezirksversammlung um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.

Im April 2018 lieferte die Polizei eine Stellungnahme ab, ging dabei jedoch thematisch nicht auf den Antrag der Bezirksversammlung ein. 

Im Juni 2018 beschwerte sich die Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg darüber schriftlich bei der Behörde für Inneres und Sport und schrieb:

„Der erstgenannte Antrag bezieht sich aber auf die Einrichtung einer Tempo 30-Zone für die gesamte Heimfelder Straße. Die Fraktionen erbitten dazu eine umfassende Antwort.“

Bislang liegt uns keine entsprechende Stellungnahme der zuständigen Behörde auf die Drucksache 20-2987 der Bezirksversammlung Harburg, wie im Juni 2017 erbeten und im Juni 2018 konkretisiert vor.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die zuständige(n) Fachbehörde(n) gerichtet: 

  1. Wann wird diese Stellungnahme erfolgen, wer ist zuständig? 
  2. Die Polizei antwortete zuletzt am 22.1.2019 auf eine entsprechende Anfrage im Transparentportal nun nicht mehr zuständig zu sein. Warum ist die Nachfrage an die Innenbehörde jetzt plötzlich an die BWVI zu richten nachdem die bemängelte Stellungnahme doch von der Polizei beantwortet wurde? Die Polizei schreibt, für Verkehrskonzeptionelle Fragen sei nun die BWVI zuständig. Ist das richtig?
  3. Was versteht man bei der Polizei unter verkehrskonzeptionellen Fragen? Bitte abschließend ausführen. Kan man bei diesen Fragen davon ausgehen, dass eine Zuständigkeit der Polizei und der Innenbehörde nicht mehr gegeben ist? Bitte Zuständigkeitsbereiche abgrenzen.
  4. War die Polizei zu der Stellungnahme nicht befugt und gab es seit April 2018 eine Änderung der Zuständigkeiten? Wenn ja welche? Wann wurden die BV Harburg darüber in Kenntnis gesetzt?
  5. Warum kam es bei der Stellungnahme zu den massiven Verzögerungen (von bisher schon 19 Monaten) seit der politischen Antragstellung? Bitte begründen. 
  6. Die vielfältigen Zuständigkeiten gerade in Hamburger Verkehrsfragen führen oft zu Verwirrungen. Wie ist üblicherweise die Verfahrensweise bei Anfragen nach dem HmbUlG, dem VIG und dem HmbTG wenn der Anfragende seine Anfrage an eine Stelle richtet, die nicht zuständig ist? Erfolgt dann nicht automatisch eine Zuleitung der Anfrage an die zuständige Behörde/Stelle? Falls ja, wie lange dauert es durchschnittlich, bis diese Anfragen dann an die zuständige Stelle weitergeleitet werden und wie lange dauert die Durchschnittliche Bearbeitungszeit insgesamt bis zur Beantwortung? Bitte das Verfahren vom Eingang bis zur Beantwortung darstellen, samt den Zwischeninformationen die an den Anfragenden gehen und seinen Mitwirkungspflichten im Bearbeitungsverlauf. 
  7. Wieviele Anfragen wurden automatisch an die zuständigen Stellen zur Beantwortung weitergeleitet? Wie hoch ist damit ihr Anteil an den gesamt gestellten Anfragen?
15Jan

Unabhängigkeit wissenschaftlicher Gutachten im Bereich Stadtplanung

Wie unabhängig sind Gutachten und Arbeiten von Universitäten, die Grundlage politischer Entscheidungen in der Hansestadt Hamburg werden, tatsächlich? Wie stark ist dir HCU mit der Baubranche, Investoren, ihren eigenen Stiftungen und baufinanzierenden Banken verknüpft und wer betreut eigentlich die wissenschaftlichen Arbeiten? Das wollten wir einmal hinterfragen und haben folgende Anfrage an die Fachbehörde gestellt.

Anfrage an die Fachbehörde:

Im Bereich der Stadtplanung und Stadtentwicklung werden der Politik und anderen handelnden Akteuren in Hamburg und speziell auch in Harburg, oft Gutachten und Arbeiten externer Stellen zur Entscheidungsfindung und Information vorgelegt. 

Hierbei handelt es sich beispielsweise um Studien zu Aufstockungspotentialen, zu Potentialen einzelner Stadtteile oder zu möglichen Bedarfen im Segment Mikrowohnen und Wohnformen im Alter.

Viele dieser Arbeiten stammen von der Hafen City Universität, der HCU. 

Für uns ist die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Arbeiten, die wir für die politische Arbeit nutzen, oberstes Gebot. 

Ist diese nicht vollständig gegeben, sind Transparenz über die Auftraggeber, sämtliche Förderer und die Akteure der wissenschaftlichen Betreuung dieser Arbeiten für die Berücksichtigung der vorgestellten Ergebnisse unerlässlich. 

Uns ist bewusst, dass Universitäten zunehmend unter dem Druck stehen, Drittmittel einwerben zu müssen. Wirtschafts- und stiftungfinanzierte Forschungsprojekte, Stiftungsprofessuren, Wirtschaftspromotionen, sog. „preferred partnerships“ und Arbeiten, die einen gewünschten Anwendungsbezug liefern sollen, gehören an vielen Hochschulen zum Alltag und gefährden die Freiheit und Unabhängigkeit der Wissenschaft und Forschung. 

Die Hafen City Universität betreibt mit waterfront e.V. den Förderverein der HafenCity Universität in Wissenschaft, Lehre und Forschung. Dabei bringt der Verein laut seiner eigenen Webpage, 

Menschen aus den Bereichen Bauen, Immobilien und Metropolenentwicklung in den Dialog. Die Mitglieder ermöglichen der HCU durch persönliches Engagement und materielle Förderung wichtige und innovative Projekte umzusetzten. Im Gegenzug erhalten waterfront-Mitglieder Kontakt zu einer Hochschule, die mit ihrem Fokus auf Baukunst und Metropolenentwicklung in Europa einzigartig ist.“ 

Der Verein fördert also die Zusammenarbeit und den Finanz- und Informationsaustausch zwischen der HCU und Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen. Auf der Internetpräsenz des Vereins finden sich mindestens folgende 28 fördernde Firmen (siehe: http://waterfront-hcu.de/wer-wir-sind-2/

so auf der Website von Waterfront e.V. 2018 veröffentlicht


Bei der Durchsicht der Abschlussarbeiten und ihrer Betreuer fällt auf, dass wissenschaftliche Betreuer von  Abschlussarbeiten geschäftsführende Positionen bei selbst gegründeten Instituten privater Stiftungen innehaben, welche wesentliche Anteilseigner großer Hotelbauer sind. Diese Arbeiten befassen sich mit der Untersuchung von Wohnraum, den diese Stiftung und der Hotelbauer im Bereich Mikrowohnen selber auf dem Markt anbietet. 

Auch fällt auf, dass Betreuer von Masterarbeiteten aus der BSW kommen oder Betreuer von Studienarbeiten beim Förderverein waterfront e.V. zentrale Positionen bekleiden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde: 

1. Wie viele Gutachten bzw. Arbeiten oder Studien der HCU oder anderer Hochschulen/Universitäten wurden in den Bereichen Bauen, Wohnen, Stadtplanung in der laufenden Legislatur im Bezirk Harburg oder mit Wirkung für den Bezirk Harburg für die Arbeit der Verwaltung als Grundlage für deren Planung, Arbeit und Argumentation genutzt?

2. Um welche Gutachten/Arbeiten handelt es sich? Von welchen Stellen kommen sie?Wer sind ihre Verfasser und wer die wissenschaftlichen Betreuer? Welche Studien wurden der Politik in Harburg im Rahmen der Arbeit in den Fachausschüssen vorgestellt? 

3. Für die Betrachtung welcher städtebaulichen Fragen wurden bzw. werden die Erkenntnisse dieser Arbeiten genutzt? Von welchen Stellen in Fach- und Bezirksbehörden wurden/werden die Arbeiten genutzt?

4. Sind die verwendeten Gutachten/Studien/Arbeiten etc. von Firmen, Verbänden, Stiftungen, der Verwaltung, Förderern von Waterfront o.a. in Auftrag gegeben worden? a) Wenn ja, um welche der Arbeiten handelt es sich und wer sind die Auftraggeber? b) Wie lauteten die jeweiligen Forschungsaufträge? 

5. Werden wissenschaftlichen Arbeiten der HCU durch Mitarbeiter derjenigen Firmen betreut, die über den Förderverein waterfront mit der Uni verbunden sind? Welche Arbeiten sind das? Welche Mitarbeiter welcher Firmen haben die jeweiligen Arbeiten betreut? Wie stellt sich diese wissenschaftliche Betreuung dar?

6. Wie beurteilt die Fachbehörde die wissenschaftliche Unabhängigkeit der verwendeten Arbeiten?

7. Sind in der Vergangenheit schon Arbeiten nicht verwendet worden, weil sie möglicherweise zu erkennbar interessengeleitet waren? Wenn ja, um welche Arbeiten zu welchen Themen handelte es sich? 

8. Bemüht man sich in Hamburg um die Errichtung eines wissenschaftlichen Transparentregisters, welches beispielsweise die Auftraggeber und die Arbeitgeber der Betreuer wissenschaftlicher Arbeiten, ihre Förderer, finanzielle Volumina, die Anteile drittmittelfinanzierter Mitarbeiter in einzelnen Instituten usw. offenlegt? Wenn ja, wie sehen die derzeitigen Bemühungen aus? 

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy 

15Jan

Bahn-Lärmschutz für Wilstorf und Rönneburg prüfen

Der Bau eines Überwerfungsbauwerks in Niedersachsen / Meckelfeld wird Auswirkungen auf Harburger Wohngebiete haben. Eine starke Frequenzsteigerung der Güterzüge wird erwartet. Wir haben einen Antrag in die BV eingebracht, der die Erstellung eines unabhängigen Lärmgutachtens für die betroffenen Gebiete fordert.

Sachverhalt: 

Im Stadtplanungsausschuss vom 7.1.2019 wurden der Harburger Politik zum ersten Mal, und lange nach entsprechenden Anfragen und Anträgen verschiedener Fraktionen, die Pläne für das Überwerfungsbauwerk in Meckelfeld vorgestellt. 

Es wurde in der Diskussion mit Planern, Bahnvertretern, Ingenieuren und Vertretern der BWVI deutlich, dass lärmtechnische Auswirkungen des geplanten Bauwerks lediglich im Bereich der baulichen Maßnahme, aber nicht darüber hinaus untersucht wurden. 

In einer Grafik, die im Bundesverkehrswegeplan die prognostizierten Zugfahrten auf einzelnen Streckenabschnitten der Alpha-Variante darstellt, ist auch der Abschnitt Harburg – Meckelfeld kartiert. Er ist gemäß dieser Prognose der meistbefahrene Streckenabschnitt Norddeutschlands. 

Auf den Gleisen, die sich an der Kante zwischen Elbmarsch und Endmoränen an Wilstorf und Rönneburg erstrecken, verlaufen sowohl die Bahn – Magistralen zwischen Hamburg und Bremen, als auch die zwischen Hamburg und Hannover. Außerdem ist dies die Verbindung des Hamburger Hafens zum Rangierbahnhof in Maschen. 

412 Güterzüge täglich prognostiziert der Bundesverkehrswegeplan für Wilstorf und Rönneburg. Das ist ein Zug alle dreieinhalb Minuten, 17 Güterzüge in der Stunde.

Die betroffenen Bereiche in diesen beiden Harburger Stadtteilen, gehören bereits seit dem ersten Lärmaktionsplan und den Untersuchungen von Lärmkontor zu den hoch lärmbelasteten Wohngebieten. 

Die Anwohnergemeinden der Strecken in Niedersachsen fordern deshalb schon erhöhten Lärmschutz oder Umgehungen von der Bahn. 

Es ist auch in Harburg höchste Zeit, sich um belastbare Erkenntnisse im Wege schalltechnischer Gutachten zu bemühen, damit die Wohnbevölkerung entsprechend dem jeweiligen Wohngebietscharakter in dem sie leben, vor krankmachendem Lärm geschützt werden. 

Petitum: 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich bei der Verwaltung für die Erstellung eines umfassenden, schalltechnischen Gutachtens für die betroffenen Bereiche der Stadtteile Rönneburg und Wilstorf einsetzen. Das Gutachten soll an unabhängige Gutachter vergeben werden. 

Es soll auch die jeweiligen Wohngebietscharaktere und die dort zulässigen Lärmwerte zu verschiedenen Tageszeiten in den Blick nehmen, eine dezidierte Vor- und Nachher – Betrachtung darstellen, die Anzahl und Lage der möglicherweise betroffenen Wohnhäuser und die der hinzutretenden Schutzfälle ermitteln. Ebenso sollen die Kosten pro Schutzfall dargestellt werden und die, die für aktiven oder passiven Lärmschutz anfallen würden. 

Die teilweise topografisch ansteigende Lage der Wohngebiete zu der Bahnstrecke hin ist ebenfalls zu betrachten. 

Eine lärmtechnische Untersuchung kann nicht für die Bahntrasse isoliert erfolgen. Das Gutachten soll daher auch bereits bestehende Lärmquellen anderer Verkehrsträger in die Betrachtung aufnehmen und darstellen. Dazu ist deren Frequenz, der Querschnitt der Straßen, ihre Topographie, Gründung, ihr Schwerverkehrsanteil und der Abstand der Wohngebäude zu den Straßen zu berücksichtigen.

Es wäre zu begrüßen, wenn das Gutachten Handlungsempfehlungen an die Bezirkspolitik aussprechen würde. 

Das Gutachten ist schriftlich vorzulegen und zeitnah im Stadtplanungsausschuss durch die Gutachter vorzustellen.

Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy 

Harburg, 10.1.2019