Eingaben an die Bezirksversammlung –
In Bürgerangelegenheiten doch bitte keine Hinterzimmerpolitik!
Wieder einmal haben wir uns als Fraktion mit dem wichtigen Instrument der Bürger-Eingabe beschäftigt. Warum? Weil wir weitere Verbesserungsvorschläge für mehr Transparenz und Bürgernähe haben.
Die Eingabe an die Bezirksversammlung, soll es Bürgern ermöglichen, ihre Anliegen in Verwaltungsangelegenheiten mit dem Bezirksamt, direkt an die Bezirksversammlung zu richten.
Die Abgeordneten in den jeweiligen Fachausschüssen setzen sich anschließend mit dem Thema auseinander.
Auf unser Betreiben hin, hat die Bezirksversammlung endlich die Möglichkeit geschaffen, Eingaben unter folgendem Link online zu ermöglichen.
http://www.hamburg.de/harburg/onine-eingaben/8483138/online-eingaben/
„Ihre Mithilfe ist gefragt“, heißt es dort. „Mit dem Online-Eingaben-Formular können Sie Ihr Anliegen elektronisch an das Bezirksamt Harburg übermitteln.“ Und immer mehr Harburgerinnen und Harburger machen jetzt von dieser bürgerfreundlichen und neutralen Möglichkeit Gebrauch. Der klare Anstieg der Eingaben zeigt, dass dieser Weg auf große Akzeptanz stößt und längst überfällig war.
Von Seiten der Bürger wird nun allerdings bemängelt, dass Ihre Schreiben an die Bezirksversammlung zwar als Eingaben behandelt wurden, aber ohne sie auch über die möglicherweise nicht erwünschten Folgen dieses Vorgehens aufzuklären.
Doch was ärgert sie? Regelhaft werden diese Eingaben nämlich nur in den nicht-öffentlichen Teilen der Ausschüsse behandelt.
Weder der Eingebende selbst, noch ebenfalls davon betroffene Bürger mit dem gleichen Anliegen können so in den Ausschüssen anwesend sein, um ihr Anliegen auch persönlich vor den Abgeordneten und der Verwaltung darzustellen. Sie werden nicht einmal informiert, in welcher Ausschussitzung ihr Problem behandelt wird.
Gerade diese persönlichen Erfahrungen der Bürger sind aber in einem Abwägungsprozess zwischen Bürgeranliegen und der Stellungnahme der Verwaltung wichtig und für Entscheidungen unverzichtbar.
Schließlich ist nicht jeder in der Lage, sich bei seiner Einwendung schriftlich so perfekt auszudrücken und Nachfragen der Abgeordneten an die Betroffenen sind nicht möglich.
Die Presse, die in den nicht-öffentlichen Teilen nicht zugelassen ist, erfährt ebenfalls nichts von den Anliegen der Bürger.
Abgeordnete dürfen über die Stellungnahen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil nicht sprechen.
Die Eingaben erscheinen zudem weder auf der öffentlichen Tagesordnung, noch werden sie im Allris (dem Ratsinformationssystem) öffentlich einsehbar verschlagwortet.
Die Sachverhalte, sowie der gesamte Umgang mit den Eingaben in Harburg sind somit komplett der Öffentlichkeit entzogen. Dieses Dilemma wollen wir ändern.
Denn weder § 20 des BezVGes noch § 20 der GESCHÄFTSORDNUNG für die Bezirksversammlung Harburg und ihre Ausschüsse legen die nicht-öffentliche Vorgehensweise mit Eingaben der Bürger fest.
Die objektive beidseitige Betrachtung der Sachverhalte, Transparenz und Bürgernähe, die das Instrument der Eingabe eigentlich befördern soll, werden durch Hinterzimmerpolitik nicht gestärkt.
Vielmehr sollte es die Bezirksversammlung den Bürgern frei stellen, ob sie Ihr Anliegen als Eingabe in den nicht-öffentlichen Teilen der Ausschüsse behandelt sehen wollen, oder ob sie mit der Diskussion ihrer Eingabe in den öffentlichen Teilen der Ausschüsse einverstanden sind.
Zum Schutz der Privatsphäre der Eingebenden, können darüber hinaus sämtliche persönlichen Daten für die Öffentlichkeit geschwärzt oder die Eingaben mit einer Nummer versehen werden, sofern sie sich für eine öffentliche Behandlung entscheiden.
Wir haben daher beantragt, dass der Wille der Bürger einzelfallbezogen ermittelt und respektiert wird. Es soll erfragt werden, ob der Einwender die Behandlung seines Schriftverkehrs tatsächlich als Eingabe wünscht oder nicht.
Ebenfalls soll berücksicht werden, ob er eine öffentliche oder eine komplett nichtöffentliche Behandlung des Sachverhalts bevorzugt. Die Einwender sollen auch auf geeignete Möglichkeiten der Anonymisierung aufmerksam gemacht werden.
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