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Verkehr

 

 

28Jan

Wann kommt Tempo 30 in der Heimfelder Straße?

Verzögerte Stellungnahme, unklare Zuständigkeiten, massive Verschleppung der Umsetzung eines politischen Antrags.

Sachverhalt: am 27.06.2017 hat die Bezirksversammlung Harburg beschlossen, dass sie die Einführung von Tempo 30 auf der Heimfelder Straße befürwortet und sich bei den zuständigen Fachbehörden für die Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Heimfelder Straße einsetzt (Drucksache 20-2987).

Diesbezüglich wurde die Polizei Hamburg seitens der Bezirksversammlung um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.

Im April 2018 lieferte die Polizei eine Stellungnahme ab, ging dabei jedoch thematisch nicht auf den Antrag der Bezirksversammlung ein. 

Im Juni 2018 beschwerte sich die Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg darüber schriftlich bei der Behörde für Inneres und Sport und schrieb:

„Der erstgenannte Antrag bezieht sich aber auf die Einrichtung einer Tempo 30-Zone für die gesamte Heimfelder Straße. Die Fraktionen erbitten dazu eine umfassende Antwort.“

Bislang liegt uns keine entsprechende Stellungnahme der zuständigen Behörde auf die Drucksache 20-2987 der Bezirksversammlung Harburg, wie im Juni 2017 erbeten und im Juni 2018 konkretisiert vor.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die zuständige(n) Fachbehörde(n) gerichtet: 

  1. Wann wird diese Stellungnahme erfolgen, wer ist zuständig? 
  2. Die Polizei antwortete zuletzt am 22.1.2019 auf eine entsprechende Anfrage im Transparentportal nun nicht mehr zuständig zu sein. Warum ist die Nachfrage an die Innenbehörde jetzt plötzlich an die BWVI zu richten nachdem die bemängelte Stellungnahme doch von der Polizei beantwortet wurde? Die Polizei schreibt, für Verkehrskonzeptionelle Fragen sei nun die BWVI zuständig. Ist das richtig?
  3. Was versteht man bei der Polizei unter verkehrskonzeptionellen Fragen? Bitte abschließend ausführen. Kan man bei diesen Fragen davon ausgehen, dass eine Zuständigkeit der Polizei und der Innenbehörde nicht mehr gegeben ist? Bitte Zuständigkeitsbereiche abgrenzen.
  4. War die Polizei zu der Stellungnahme nicht befugt und gab es seit April 2018 eine Änderung der Zuständigkeiten? Wenn ja welche? Wann wurden die BV Harburg darüber in Kenntnis gesetzt?
  5. Warum kam es bei der Stellungnahme zu den massiven Verzögerungen (von bisher schon 19 Monaten) seit der politischen Antragstellung? Bitte begründen. 
  6. Die vielfältigen Zuständigkeiten gerade in Hamburger Verkehrsfragen führen oft zu Verwirrungen. Wie ist üblicherweise die Verfahrensweise bei Anfragen nach dem HmbUlG, dem VIG und dem HmbTG wenn der Anfragende seine Anfrage an eine Stelle richtet, die nicht zuständig ist? Erfolgt dann nicht automatisch eine Zuleitung der Anfrage an die zuständige Behörde/Stelle? Falls ja, wie lange dauert es durchschnittlich, bis diese Anfragen dann an die zuständige Stelle weitergeleitet werden und wie lange dauert die Durchschnittliche Bearbeitungszeit insgesamt bis zur Beantwortung? Bitte das Verfahren vom Eingang bis zur Beantwortung darstellen, samt den Zwischeninformationen die an den Anfragenden gehen und seinen Mitwirkungspflichten im Bearbeitungsverlauf. 
  7. Wieviele Anfragen wurden automatisch an die zuständigen Stellen zur Beantwortung weitergeleitet? Wie hoch ist damit ihr Anteil an den gesamt gestellten Anfragen?
15Jan

Bahn-Lärmschutz für Wilstorf und Rönneburg prüfen

Der Bau eines Überwerfungsbauwerks in Niedersachsen / Meckelfeld wird Auswirkungen auf Harburger Wohngebiete haben. Eine starke Frequenzsteigerung der Güterzüge wird erwartet. Wir haben einen Antrag in die BV eingebracht, der die Erstellung eines unabhängigen Lärmgutachtens für die betroffenen Gebiete fordert.

Sachverhalt: 

Im Stadtplanungsausschuss vom 7.1.2019 wurden der Harburger Politik zum ersten Mal, und lange nach entsprechenden Anfragen und Anträgen verschiedener Fraktionen, die Pläne für das Überwerfungsbauwerk in Meckelfeld vorgestellt. 

Es wurde in der Diskussion mit Planern, Bahnvertretern, Ingenieuren und Vertretern der BWVI deutlich, dass lärmtechnische Auswirkungen des geplanten Bauwerks lediglich im Bereich der baulichen Maßnahme, aber nicht darüber hinaus untersucht wurden. 

In einer Grafik, die im Bundesverkehrswegeplan die prognostizierten Zugfahrten auf einzelnen Streckenabschnitten der Alpha-Variante darstellt, ist auch der Abschnitt Harburg – Meckelfeld kartiert. Er ist gemäß dieser Prognose der meistbefahrene Streckenabschnitt Norddeutschlands. 

Auf den Gleisen, die sich an der Kante zwischen Elbmarsch und Endmoränen an Wilstorf und Rönneburg erstrecken, verlaufen sowohl die Bahn – Magistralen zwischen Hamburg und Bremen, als auch die zwischen Hamburg und Hannover. Außerdem ist dies die Verbindung des Hamburger Hafens zum Rangierbahnhof in Maschen. 

412 Güterzüge täglich prognostiziert der Bundesverkehrswegeplan für Wilstorf und Rönneburg. Das ist ein Zug alle dreieinhalb Minuten, 17 Güterzüge in der Stunde.

Die betroffenen Bereiche in diesen beiden Harburger Stadtteilen, gehören bereits seit dem ersten Lärmaktionsplan und den Untersuchungen von Lärmkontor zu den hoch lärmbelasteten Wohngebieten. 

Die Anwohnergemeinden der Strecken in Niedersachsen fordern deshalb schon erhöhten Lärmschutz oder Umgehungen von der Bahn. 

Es ist auch in Harburg höchste Zeit, sich um belastbare Erkenntnisse im Wege schalltechnischer Gutachten zu bemühen, damit die Wohnbevölkerung entsprechend dem jeweiligen Wohngebietscharakter in dem sie leben, vor krankmachendem Lärm geschützt werden. 

Petitum: 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich bei der Verwaltung für die Erstellung eines umfassenden, schalltechnischen Gutachtens für die betroffenen Bereiche der Stadtteile Rönneburg und Wilstorf einsetzen. Das Gutachten soll an unabhängige Gutachter vergeben werden. 

Es soll auch die jeweiligen Wohngebietscharaktere und die dort zulässigen Lärmwerte zu verschiedenen Tageszeiten in den Blick nehmen, eine dezidierte Vor- und Nachher – Betrachtung darstellen, die Anzahl und Lage der möglicherweise betroffenen Wohnhäuser und die der hinzutretenden Schutzfälle ermitteln. Ebenso sollen die Kosten pro Schutzfall dargestellt werden und die, die für aktiven oder passiven Lärmschutz anfallen würden. 

Die teilweise topografisch ansteigende Lage der Wohngebiete zu der Bahnstrecke hin ist ebenfalls zu betrachten. 

Eine lärmtechnische Untersuchung kann nicht für die Bahntrasse isoliert erfolgen. Das Gutachten soll daher auch bereits bestehende Lärmquellen anderer Verkehrsträger in die Betrachtung aufnehmen und darstellen. Dazu ist deren Frequenz, der Querschnitt der Straßen, ihre Topographie, Gründung, ihr Schwerverkehrsanteil und der Abstand der Wohngebäude zu den Straßen zu berücksichtigen.

Es wäre zu begrüßen, wenn das Gutachten Handlungsempfehlungen an die Bezirkspolitik aussprechen würde. 

Das Gutachten ist schriftlich vorzulegen und zeitnah im Stadtplanungsausschuss durch die Gutachter vorzustellen.

Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy 

Harburg, 10.1.2019

14Jan

Bustrasse Langenbeker Feld – Gordonstraße, Radickestraße und mittlerer Harburger Verkehrsring

Veröffentlichung einer Musterpetition:

Anwohner und Vertreter der ansässigen Bürgerinitiative – BI Langenbek – gegen die Bustrasse Gordonstraße/Radickestraße und die bauliche Schließung des mittleren Harburger Verkehrsrings, hat im Rahmen der avisierten B-Planänderung zahlreiche Petitionen an den Eingabeausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft verfasst.

Anwohner und Betroffene, die sich ebenfalls im Wege der Petition oder späterer Einwendungen gegen die Planung wenden möchten, können sich im Folgenden einige Argumente aus der Musterpetition ansehen und diese ggf. für ihren Schriftverkehr nutzen.

Bitte beachten Sie, Ihre vollständige Adresse mit anzugeben und Ihre Petition zu unterschreiben, wenn Sie sie per Post senden. Jedes Familienmitglied kann übrigens eine eigene Petition einreichen und auch selber Einwendungen im späteren B-Plan Verfahren erheben. Diese Einwendungen müssen innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach der öffentlichen Plandiskussion erfolgen. Nur wenn Sie Einwendungen erhoben haben sind Sie ggf. klagebefugt.

Daneben steht Ihnen auch noch das Instrument der Eingabe an die Bezirksversammlung Harburg offen. Diese können Sie parallel online einreichen unter: https://www.hamburg.de/harburg/onine-eingaben/8483138/online-eingaben/

Sie haben also die Möglichkeit der Petition an den Eingabeausschuss, der Eingabe an die BV und der Einwendung gegen die Planänderung nach der öffentlichen Plandiskussion. Für alle drei können Sie dieselben Argumente verwenden, die Sie in der folgenden Musterpetition finden.

Bitte beachten Sie. Diese Musterpetition ist nur ein unverbindliches Muster und eine Ideensammlung aus Vorlagen der BI. Einige Argumente sind daher evtl. mehrfach vorhanden, nur anders formuliert. Für weitere Fragen in der Sache wenden Sie sich bitte an den Sprecher/die Sprecherin Ihrer BI. 

Sie erreichen die BI unter folgender Mailadresse: 

bi-langenbek@gmx.de

Unverbindl. Muster einer Petition 

An den Eingabendienst

Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft, Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg

Telefon: (040) 42831-1324, Telefax: (040) 42731-2274

E-Mail: eingabendienste@bk.hamburg.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wende ich mich im Wege der Petition an Sie und bitte um die Überprüfung und die aufschiebende Wirkung dieser Prüfung im Hinblick auf eine derzeit geplante Maßnahme im Bezirk Hamburg Harburg. 

Es ist Dringlichkeit geboten vor folgendem Hintergrund:

Auf der Tagesordnung des Stadtplanungsausschusses für den 7.1.2019 stehen folgende Tagesordnungspunkte:

Bebauungsplanänderungsverfahren Wilstorf 35 / Langenbek 7 (Bustrasse Langenbek) Zustimmung zur Einleitung und zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion

20-4325

Gemeinsamer Antrag SPD, GRÜNE, DIE LINKE betr. Änderung des Bebauungsplans Wilstorf 35 – Langenbek 7 – Durchfahrt für HVV-Busse

20-4265

Sachverhalt:

Zum Zwecke der Buslinienführung hatte der HVV ein Arbeitsmodell entwickelt und vorgestellt, mit dem Ziel, die Grünanlage zwischen den Wohnhäusern der Gordonstraße und der Radickestraße durch eine herzustellende Straßenverkehrsfläche zu ersetzen. 

Dieses Ansinnen haben die Grünen in einem Antrag aufgegriffen, dem sich zuletzt Linke und SPD angeschlossen haben. 

Das Thema ist ein Dauerbrenner, der erst vor 15 Jahren durch den derzeit geltenden Bebauungsplan befriedet wurde. 

Zugunsten der angrenzenden Wohngebiete und ihrem Schutz vor Durchgangsverkehren, Lärm und Abgasen und zur Verbesserung der Sicherheit der Menschen, ihrer Lebens- und Wohnqualität, wurde das veraltete Verkehrskonzept bereits vor 15 Jahren aufgegeben und eine Schließung des mittleren Harburger Verkehrsrings vermieden. 

Jetzt soll eine Bustrasse die bauliche Schließung des Verkehrsrings wieder aufleben lassen. Dazu soll eine bestehende Grünfläche zwischen den ruhigen Hinterbereichen mehrerer Häuser als Straßenverkehrsfläche hergestellt werden. 

Wir Anwohner befürchten nun erneut das Entstehen einer Entlastungsstraße der angrenzenden Winsener Bundesstraße B4 in unserer verkehrsberuhigten 30er Zone. 

Das große Wohngebiet ist seit vielen Jahren flächendeckend verkehrsberuhigt. Das Ansinnen des HVV läuft der derzeitigen Bauleitplanung in Flächennutzungsplan und Bebauungsplan noch zuwider, ebenso dem dort zugrundeliegenden Verkehrskonzept. 

Eine Lösung mit versenkbaren Pollern oder einer Schranke vermag uns nicht zu überzeugen, da weder regelmäßige Wartung, ständige Funktionstüchtigkeit, Zuständigkeit noch die Kosten und ihr Träger dauerhaft geklärt sind. Jede Störung einer so anfälligen Anlage würde Ausweichverkehre der ständig gestauten Bundesstraße im verkehrsberuhigte Wohngebiet anlocken und manifestieren. 

In der gerade knapp 15 Jahre alten Begründung zum Bebauungsplan Wilstorf 35 /Langenbek 7 vom 29.01.2004 heißt es auf S.6/7 unter Punkt 8. „Planinhalt und Abwägung“ wörtlich (Zitatbeginn):

http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/wilstorf35-langenbek7.pdf

Im Wohnquartier Langenbeker Feld soll zukünftig die vorhandene Querverbindung

zwischen den Sackgassen Radickestraße und Gordonstraße als Geh- und Radweg planungsrechtlich gesichert werden.

Eine Notüberfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ist aus Sicherheitsgründen erforderlich. Durch Verkleinerung der bisherigen Verkehrsfläche wird der östliche Bereich entsprechend der derzeitigen Nutzung als reines Wohngebiet ausgewiesen.

Der südwestliche Bereich des Wohngebietes wird von der Winsener Straße durch die Gordonstraße und der nordöstliche Bereich aus Richtung Rönneburg durch die Radickestraße erschlossen.

Das mittlerweile überholte Verkehrskonzept sah die Radickestraße als Teil des mittleren Verkehrsringes um Harburg mit großer Bedeutung für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse vor.

Zudem sollte eine Anbindung des Wohngebietes dieser Größenordnung nicht ausschließlich von einer Straße erfolgen.

Infolge veränderter städtebaulicher Konzeption; Beschränkung der Verkehrsfunktion

auf den notwendigen siedlungsbezogenen Verkehr als auch geänderter Erschließungsplanung für das Baugebiet wurden Radickestraße und Gordonstraße als Stichstraßen mit einer Kehre hergestellt. So konnte das Gesamtgebiet vom Durchgangsverkehr freigehalten und die Belastung in zumutbaren Grenzen gehalten werden.

Die allgemeine Durchgängigkeit ist zur Erschließung des Langenbeker Felds nicht erforderlich, da der nordöstliche Bereich dauerhaft an die Winsener Straße angebunden ist. Mit der Beschränkung der Verkehrsfunktion auf ein den tatsächlichen Gegebenheiten angepasstes Maß trat keine zusätzliche Belastung der Winsener Straße durch den motorisierten Individualverkehr ein.

Radicke-, Jäger- und Vogteistraße wurden nicht durch Verkehrsverlagerungen betroffen. Insgesamt führte dies zu einer Steigerung der Wohnqualität.

Das ursprünglich angestrebte Ziel, das Wohngebiet für den ÖPNV über eine festgesetzte Bustrasse die Radickestraße mit der Gordonstraße zu verbinden, führte zu zahlreichen Einwendungen von Betroffenen, die sich im einheitlichen Tenor gegen die favorisierte Linienführung aussprachen. Während der erneuten Überprüfung alternativer Lösungen erfolgten erhebliche Veränderungen in den Rahmenbedingungen durch die im Sommer 2001 eingerichtete Buslinie 143 über die Winsener Straße. Damit wurde der Anschluss an das ÖPNV-Netz gewährleistet und die HVV-Richtlinie, die einen Einzugsradius für Haltestellen in städtisch strukturiertem Gebiet von 700m vorsieht, erfüllt. Die zusätzlich eingerichteten Haltestellen an der Gordonstraße – Blättnerring und Einhausring- wurden von der Bevölkerung angenommen und haben sich bewährt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich auch hier Bedenken hinsichtlich einer Überlastung der Winsener Straße durch die zusätzliche Busführung nicht bewahrheitet haben.

Nach Abwägung der Sachverhalte wird deshalb die vorhandene Geh- und Radwegeverbindung zwischen den benachbarten Wohngebieten, Schulen und Kindertagesstätten planungsrechtlich gesichert.“  (Zitatende)

Wir sind der Überzeugung, dass der Planinhalt von 2004 und die dazu getroffene umfangreiche Abwägung, in dieser besonders brisanten verkehrlichen Situation, sich überhaupt nicht verändert haben. 

Eine andere rechtliche Bewertung als in 2004 vorgenommen, ist nicht plausibel gemacht worden. 

Eine veränderte Abwägung zwischen den Belangen der Wohnbevölkerung in dem verkehrsberuhigten reinen Wohngebiet und dem Streben des HVV kann sachlich nicht begründet werden. 

Die in der Abwägung genannten Entfernungen zu den genannten Bushaltestellen , ihr Besten und ihre Akzeptanz bei den Fahrgästen haben sich nicht geändert. 

Wesentlich unproblematischere alternative Linienführungen beispielsweise ein Verschwenk der bestehenden Linien zwischen Jägerstraße/Radickestraße/Rönneburer Straße oder eine weitere Einfahrt über die bestehende Linie in der Gordonstraße bis in den Leiserweg  hinein, wurden nicht untersucht.

Diese alternativen Streckenführungen würden die Gefahr von massiven Ausweichverkehren verhindern, ebenso das Wiederaufgreifen eines überholten Verkehrskonzeptes.

Von der jetzt angestrebten faktischen und baulichen Schließung des mittleren Harburger Verkehrsrings, wären diverse Straßen in mehreren Harburger Stadtteilen betroffen, die sich als Wohnstraßen entwickelt haben und die sich nicht mehr für Durchgangsverkehre eines Verkehrsrings eignen. 

Eine Abwägung zwischen dem Ziel des HVV, eine lukrative Strecke zu bedienen und den Gefahren eines Bypasses einer hochfrequentierten Bundesstraße mitten durch ein verkehrsberuhigtes Wohngebiet, kann zu keinem anderen Ergebnis kommen als 2004.

Die zu befürchtenden Nachteile für die Wohnbevölkerung durch Lärm, Verkehr, Abgase, Einblick in ihre Wohnzimmer und Terrassen, überwiegen die Vorteile einer gerade mal 200m näher gelegen Busbedienung bei weitem.

Der besagte Grünstreifen zwischen den Häusern der Gordonstraße und der Radickestraße ist das einzige, 200 m lange grüne Teilstück, dass die Schließung aus gutem Grund verhindert hat.

Weiter Punkte :

  1. Die Parksituation ist jetzt schon für viele Anwohner in der Gordonstraße und Rönneburger Straße problematisch. Hier sind überwiegend die Bewohner der Mietshäuser und Eigentumswohnungen betroffen, da die Hausbesitzer Parkplätze auf den Grundstücken haben. Die meisten Haushalte können heute nicht komplett auf eine PKW-Nutzung verzichten. Diese Planung wäre lebensfremd. Für den Ausbau der Buslinie müssen weitere Parkplätze eingespart werden. Es wird auch Parkverbote für Anwohner und Gäste geben. Das ist in einem Familienwohngebiet doch überhaupt nicht zielführend. Auf der geplanten Busstrecke werden dutzende von Parkplätzen wegfallen oder es wird die Fußgänger- oder Radwege treffen. 
  2. Busse sind laut. Die geplante Buslinie verläuft unmittelbar vor Wohneinheiten und teilweise auch in Hanglage, wodurch das Fahrgeräusch noch erhöht wird. Des Weiteren ist auch ein Nachtverkehr geplant – was mehr als fragwürdig ist, da hier nur eine Lärmbelästigung für die Anwohner entsteht. Schulen, Geschäfte… sind dann ja bereits geschlossen und können als Nutzer nicht angeführt werden. Da der neue Streckenverlauf sehr bergig ist bzw. und erhebliche Höhenunterschiede aufweist, ist der Motorlärm an Steigungen besonders laut. 
  3. Auch die Luftverschmutzung durch die Busse (ausgestattet mir Dieselmotoren) muss berücksichtigt werden. Eine Umstellung auf alternative Techniken ist zeitnah aus Kostengründen in Harburg nicht zu erwarten.
  4. Die neue, größere Stadtteilschule hat Ihren Eingang über Hanhoopsfeld. Hier können die Schüler weiterhin ganz einfach die Busse über die Winsener Str. nutzen. Der Fußweg ist kurz und wäre von der anderen Seite (über das Alexander von Humboldt Gymnasium) übrigens auch nicht kürzer! Viele Schüler wohnen auch im Umfeld der Schule und gehen daher zu Fuß oder fahren mit dem Fahrrad – das sollte auch gefördert werden! Die Schüler werden die Haltestelle Freundenthalsweg wohl vorrangig nutzen, da hier weiterhin viele Buslinien verkehren. Ohne sich nach einem Fahrplan richten zu müssen, da Busse in kurzen Zeitintervallen Bus kommen, wäre das für die Schüler günstiger, als ggf. unverhältnismäßig lange auf einen Bus auf der Alternativlinie warten zu müssen.  Leider würde mit der Verlegung der Strecke für den 143er sich die Lage betreffend Haltestelle Freundenthalsweg verschlechtern. 
  5. Für den Ausbau der Busstraße werden umfangreiche Veränderungen nötig, es fallen nicht nur Parkplätze für uns Anwohner weg, sondern auch Gehwege, Radwege und besonders Grünflächen und Bäume müssen entfernt werden. Gerade diese Flächen machen das Wohnen in diesem Wohngebiet jedoch so attraktiv. Durch den Straßenausbau verändert sich das ganze Straßenbild erheblich. Gerade in Zeiten, wo die CO2 Werte so ansteigen, sollte auf einen gesunden Ausgleich geachtet werden. 
  6. Des Weiteren kreuzt die geplante Busstraße einen Wanderweg, der von den Anwohnern zur Erholung genutzt wird. Warum werden diese wenigen, erholsamen Wege noch zerstört? Auch wäre wahrscheinlich, dass Motorradfahrer die Bustrasse für sich nutzen würden. Die Poller würden da kein Hindernis sein. Somit würde sich eine zusätzliche Lärmquelle entstehen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass auch die Müllabfuhr sowie Polizei und Feuerwehr die Durchfahrt nutzen würden. Vielleicht erhalten noch weitere Personengruppen eine Sonderdurchfahrtgenehmigung. 
  7. Der Übergang Gordonstraße / Radickestraße ist jetzt ein schmaler Fußweg. An beiden Seiten sind direkt Wohneinheiten mit Terrassen und Spielflächen für Kinder.  Diese Spielflächen müssten dem Straßenausbau weichen. Die Bewohner hätten vor ihrer Terrasse direkt den Bus.
  8. Des Weiteren wird dieser Weg derzeit viel von Kindern genutzt, da sich dort auch direkt die Kita Radickestraße befindet. Die Kinder müssten zukünftig mit Laufrad etc. auf einen Bus achten, müssten in einer Mehrwegstraße vor ihm gehen oder fahren in jedem Fall aber dicht daneben, da mehr Platz überhaupt nicht zur Verfügung stehen wird. Das ist unverantwortlich!
  9. Es muss auch bedacht werden, dass momentan hauptsächlich Anwohner und Gäste sich in der Wohnsiedlung aufhalten und die Buslinien nutzen. Durch die Durchfahrt werden mehr Menschen durch die Siedlung gefahren – was langfristig sicherlich auch die Kriminalität im gesamten Wohngebiet erhöht. 
  10. In den Bushaltestellen in der Siedlung wird übrigens jetzt schon Vandalismus betrieben – bald kommen noch Haltestellen dazu. Außerdem werden durch neue Bushaltestellen die Bürgersteige eingeengt oder bei Fahrbahnnutzung wird der Autoverkehr behindert. 
  11. Im Falle eines Vollstaus auf den umliegenden Autobahnen ist zu befürchten, dass eine Bedarfsumleitung im Notfall eingerichtet werden darf. Das wäre für die Anwohner unzumutbar. Diese Menschen leben bewusst am Stadtrand.
  12. Des Weiteren haben LKWs, die diese Strecke als Ausweichmöglichkeit anfahren am Engpunkt keine Wendemöglichkeit mehr und müssen durchfahren. Wie sollen diese Situationen geregelt werden?
  13. Es wird zu den Stoßzeiten (Bring – und Abholzeiten der Kita etc.) auch so zu Engpässen und Staus kommen. 
  14. Der Planinhalt und die dazu getroffenen umfangreichen Abwägungen in dieser sensiblen Verkehrssituation sind erst vor einigen Jahren getroffen worden. Welche Verbindlichkeit hat demnach eine verbindliche Bauleitplanung im Bezirk Harburg in der etwas „planungsrechtlich gesichert“ wird? Es wurde damals bewusst auf eine Durchgängigkeit verzichtet und auch als nicht erforderlich erklärt! Es wurde 2001 die Buslinie 143 mit den Anwohnern ausgehandelt, damit wurde der Anschluss an das ÖPNV-Netz gewährleistet und die HVV-Richtlinie ausreichend erfüllt!
  15. Die Änderung des Bebauungsplans nach so kurzer Zeit ist fragwürdig. Des Weiteren befürchten die Anwohner, dass dadurch langfristig ein Durchgangsverkehr ermöglicht wird. Durch die Änderung des Bebauungsplans verändern sich auch die Rechte!
  16. Wir halten den Bus nicht für notwendig im Rahmen einer Kosten- Nutzenabwägung. Der Umbau wird neben den umfangreichen Baulärm und langfristigen Einschränkungen der Wohn- und Lebensqualität erhebliche Kosten verursachen. Es gibt genug Vorhaben, Projekte in Harburg bei denen das Geld besser aufgehoben wäre. Des Weiteren entstehen bei diesem Bauvorhaben auch erhebliche Folgekosten durch die Sicherung des Durchgangs.
  17. Es stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit, von Effizienz mal ganz zu schweigen. Eine solche Berechnung, auch unter Einbeziehung der Ruhestörung und der Verhältnismäßigkeit wäre recht ausschlussreich. Ich glaube aber nicht, dass so etwas jemand kann (mal lieb ausgedrückt). Abstrakt vielleicht aber konkret halte ich das für nicht möglich. Auch kann das Argument nicht gelten, dass 4.000 Bewohner einen kürzeren Weg zur nächsten Bushaltestelle hätten. Das ist eine generelle abstrakte Aussage. Die tatsächliche Zahl der Bürger, für die es vorteilhaft sein könnte liegt deutlich niedriger. Und etwas mehr Bewegung wird sich für die meisten Menschen eher vorteilhaft auswirken. 
  18. Es gestaltet sich sehr schwierig den Durchgang störungsfrei zu sichern. Die Poller, die der HVV vorgeschlagen hat, verursachen bereits an anderer Stelle hohe Wartungs– und Instandhaltungskosten (z.B. am Rathaus). Schranken weisen ähnliche Probleme auf. Ein Schild empfinden wir Anwohner definitiv als nicht ausreichend und eine Frechheit. Diese Schilder finden auch an anderer Stelle bereits keine Beachtung und es ist kaum möglich dieses Verhalten regelmäßig zu sanktionieren. Das ist in diesem Umfang auch nicht Aufgabe der Polizei. Gab es nicht schon mal Schwierigkeiten mit Pollern in Harburg?  
  19. Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die großen Busse nur zu den Stoßzeiten am Morgen und zum Feierabend auslastend genutzt werden.  Die Busse, die bereits über die Winsener Straße hier ankommen sind tagsüber oft kaum besetzt. Ein Ausbau scheint daher nicht notwendig.
  20. Die durchgeführte Befragung und Auswertung dieser Daten hat für viel Unmut bei den Betroffenen gesorgt. Es wurden viele Anwohner überhaupt nicht informiert und befragt. Es wurden Jugendliche Stimmen gewertet. Bei der Befragung ging es lediglich um die Frage, ob man sich generell eine nähere Busanbindung wünscht. Dieses wird pauschal von vielen Menschen doch so sicherlich erstmal bestätigt, wenn man sie überhaupt nicht auf die damit verbundenen Konsequenzen hinweist. Eine repräsentative Abstimmung, hätte den Abstimmungsgegenstand auch näher erläutern müssen und keine Minderjährigen befragen dürfen. Bei der Datenpräsentation in den Medien hätten auch keine Enthaltungen anteilig gewertet werden dürfen. Das Ergebnis war trotz dieser fragwürdigen Umstände bedenkenswert knapp. Es sei auch mal erwähnt, dass auch diese Befragung bereits erhebliche Kosten verursacht hat. Eine Befragung, wenn sie objektiv erfolgen soll, muss auch mit der Gegenseite abgestimmt sein.  Andernfalls wäre das Ergebnis nicht objektiv, das schon die Fragestellung Einfluss auf das Ergebnis hat.
  21. Umfrage als Grundlage für Bebauungsplanänderung. In der Beschlussfassung der Bezirksversammlung Harburg zur Änderung des Bebauungsplanes bezieht man sich schwerpunktmäßig auf das Ergebnis einer Befragung der Hamburer Hochbahn AG (HHA) aller Haushalte vor Ort zu einer verbesserten Busverbindung, in der sich 55% der Befragten dafür ausgesprochen haben sollen. Die Seriosität dieser Befragung ist zu hinterfragen. Eine Veröffentlichung der Befragung wurde abgelehnt, warum, hat man etwas zu verbergen? Angeblich wurden von geplanten 4.500 Haushalten etwa 1.100 befragt. Die Fragestellung war suggestiv und es wurde in keiner Weise über Konsequenzen (siehe nachfolgende Punkte) hingewiesen. Viele, insbesondere direkt an der geplanten Bustrasse belegene Bewohner, wurden nachweislich nicht befragt, Zufall? Dafür wurden Minderjährige in die Befragung einbezogen und neutrale Äußerungen positiv gewertet. Ein Hinweis auf den Ankündigungszetteln zu der Befragung, dass Bewohner, die nicht angetroffen werden, sich auch online äußern können, wurde vergessen, Zufall? Das die Umfrage vom Profiteur dieser Entscheidung durchgeführt wurde (Punkt 7) ist dabei schon fast zu vernachlässigen, könnte aber das Ergebnis erklären. Zumindest sind unter diesen Bedingungen 55% eher vorsichtig zu beurteilen und selbst dann ist nach wie vor ein erheblicher Anteil dagegen. Dann aber von einer repräsentativen Umfrage zu sprechen und diese als Begründung für eine derart einschneidende Entscheidung heranzuziehen ist entweder verantwortungslos oder es gibt andere Interessen?
  22. Notwendigkeit der Maßnahme: Mit der geplanten Bustrasse durchschneidet man ein Wohngebiet und verschlechtert die Wohn- und Luftqualität. Die Steigerung der Wohnqualität war jedenfalls die Begründung für die Bebauungsplanänderung 2004, als man die Schließung der Querverbindung zwischen den Sackgassen Gordonstr. und Radickestr. beschlossen hat. Was hat sich seitdem geändert? Eigentlich nichts.  Ein kleines, neues Wohngebiet in der Rönneburger Str. ist bereits seit längerer Zeit bezogen und niemand ist dort eingezogen, weil er auf einen Bus vor seiner Haustür hoffte. Der Weg zur nächsten Bushaltestelle ist von dort etwa 500 Meter. Die Argumentation der HHA, niemand solle mehr als 400 Meter Weg zur nächsten Bushaltestelle haben, erscheint vorgeschoben, da es allein in Langenbek/Rönneburg seit vielen Jahren viele Wohnlagen gibt, die deutlich weiter von einem Bus entfernt sind und da hört man nichts von einer notwendigen Buslinie. Aber vielleicht ist ja Punkt 7 die Erklärung. Die Wohngebiete sind durch Buslinien ausreichend versorgt. Durch die Bushaltestelle Einhausring im Langenbeker Feld und die Buslinien auf der Winsener Str. sowie in Rönneburg sind div. Haltstellen in zumutbarer Entfernung zu erreichen. Die neue Buslinie führt nur zu einer marginalen Verbesserung , die aber durch die entstehenden Nachteile überkompensiert wird. Ferner ist zu berücksichtigen, dass durch die Umleitung der Linie 143 die Bushaltestellen Am Frankenberg und Freudenthalweg (Anbindung der neuen Stadtteilschule) künftig nicht mehr angefahren und damit schlechter versorgt sind und sich der Fahrtweg für Fahrgäste der Ausgangshaltestelle Sinstorf deutlich verlängert. Da sich auch die Taktung der Buslinie 143 auf alle 20 Minuten verlängern soll, verschlechtert sich sogar die Versorgung des Langenbeker Feldes durch die neue Buslinie. Betroffene müssten also trotzdem auf die bereits vorhandenen Bushaltestellen zurückgreifen und haben damit keinen Vorteil. Es besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Aufnahmekapazitäten der Busse in den Hauptzeiten überschritten werden und Fahrgäste an den neuen Haltestellen gar nicht mehr zusteigen können.
  23. Wo bleibt der Mehrwert Verkehrskonzept/Verkehrssicherungsmaßnahmen: Eine solche Entscheidung zu treffen ohne ein schlüssiges Verkehrskonzept ist verantwortungslos. Die HHA nennt in einer Anfrage der Bezirksversammlung eine notwendige Straßenbreite von 6,50 Meter für eine Busnutzung. Das würde bedeuten, dass in der Gordonstr., der Radickestr. und der Rönneburger Str. großflächige Parkverbote ausgesprochen werden müssten, um die Durchfahrt von Bussen sicher zu stellen. 
  24. Geht man heute am Wochenende oder ab 18.00Uhr durch die genannten Straßen, sind die Flächen so stark zugeparkt, dass selbst die Durchfahrt mit Pkw eine Herausforderung ist, allerdings wird dadurch das Durchschnittstempo der Pkw stark reduziert, was positiv zu bewerten ist. Zu glauben, dass diese Fahrzeuge verschwinden, nur weil dort ein Bus fährt, ist lebensfremd, also wie sieht die Lösung aus? Die Fahrzeuge weichen in die angrenzenden Wohnstraßen aus => keine ausgewiesenen freien Parkflächen, also nicht möglich. 
  25. Im Rahmen der Baumaßnahme werden Parkplätze an den Straßenrändern geschaffen => da bereits teilweise vorhanden, kaum in ausreichender Menge zu erstellen und ferner müssten viele Bäume gefällt werden und die Flächen würden zu Lasten von Fuß- und Radwegen gehen. 
  26. Wie stellt man sicher, dass sich auf der für die Busse geschaffenen „Autobahn“ das Tempo des Individualverkehrs nicht nachhaltig erhöht => feste Blitzer, regelmäßige Polizeikontrollen? 
  27. Bitte nicht vergessen, wir reden über Wohngebiete/Wohnstraßen. 
  28. Die nachhaltige Sicherung der geplanten Bustrasse gegen den Individualverkehr ist ebenfalls sehr wichtig. Mit dieser Trasse wird eine sehr interessante Abkürzung von der Winsener Str. zur A1 geschaffen, also kommt der Durchfahrtssicherung eine hohe Bedeutung zu. 
  29. Poller sind also keine Lösung, da sie Motorradfahrer nicht aufhalten. Ein „Schild“, wie in der Bezirksversammlung vorgeschlagen, manchmal fehlen Einem wirklich die Worte, kann wohl kein ernsthaftes Thema sein. Eine Schranke ist technisch sehr anfällig und kann ggf. ebenfalls umfahren werden. 
  30. Wie sieht also eine mögliche Lösung aus und das sollte vorher klar sein und nicht am Ende, denn wenn es dann nicht funktioniert, was dann?
  31. Kosten: Die einmaligen Baukosten für die Bustrasse dürften erheblich sein, insbesondere, wenn noch Parkplätze etc. geschaffen werden müssen. Ferner dürften auch die Folgekosten für die Wartung der Sicherungsmaßnahmen, Reparaturen und natürlich auch für notwendige Polizeimaßnahmen, wie Beschwerden über parkende Fahrzeuge in den Spielstraßen, Tempoüberwachung in den genannten Straßen, ggf. Sicherung der Trasse bei Ausfall der technischen Lösung, nicht vernachlässigt werden.
  32. Ist die Polizei überhaupt in diese Planungen eingebunden und sind ggf. ausreichende Ressourcen vorhanden? Wie rechtfertigt man diese Ausgaben in Zeiten, wo Geld für Schulen, Kitas und Personal etc. an jeder Ecke fehlt? Und was passiert, wenn sich das Ganze als Fehlplanung herausstellt und man die Uhr zurückdrehen muss, was kostet der Rückbau?
  33. Umwelt: Die geplante Bustrasse liegt in einem hügeligen Bereich und die voraussichtlichen Wartezonen und zusätzlichen Haltestellen der Busse an Straßen mit Gefälle. Die daraus resultierenden Lärm- und Emissionsbelastungen der anfahrenden Busse sind erheblich und das in Zeiten, wo man Umweltzonen schafft aufgrund der hohen CO2-Belastung. Die geplante Bustrasse führt direkt an Mehrfamilienhäusern, Wohnhäusern und deren Terrassen vorbei. Wie wird man sicherstellen, dass es zu keiner gesundheitlichen Belastung der betroffenen Bürger kommt und warum muss man diese Belastungen in einem Wohngebiet überhaupt schaffen. Das im Rahmen der Baumaßnahmen evtl. diverse Bäume ihr Leben lassen müssen, geschenkt.
  34. Zusagen der Politik/Zuverlässigkeit von Bebauungsplänen: Die Bebauungsplanänderung 2004 wurde u. a. als Sicherheit für die Bürger umgesetzt, um nicht nur die Durchfahrt für Pkw zu vermeiden, sondern weil gegen die Bedenken vieler Bürger eine Buslinie in das Langenbeker Feld geführt wurde und damit sichergestellt werden sollte, dass diese nicht verlängert werden kann. Dies wird in den Gesprächen mit der Politik und den Vorlagen der Verwaltung jetzt gern vergessen. Als die Gespräche über die erneute Änderung des Bebauungsplanes erstmals aufkamen, wurde von der SPD auf Druck der Bürger eine Informationsveranstaltung abgehalten, in der das Vorhaben vorgestellt wurde. Die Stimmung dort war weit überwiegend negativ, so dass von den anwenden Politikern u. a. die Zusage gegeben wurde, zunächst eine repräsentative Befragung abzuhalten und dann, vor einer weiteren Entscheidung, die Bürger in einer gleichartigen Veranstaltung zu informieren. Von diesen Zusagen wurde nichts eingehalten, im Gegenteil, mit allen Tricks wurden Tagesordnungen im Stadtplanungsausschuss kurzfristig geändert, Abstimmungen überraschend auf die Tagesordnung gesetzt, schändlich. Politik sollte verlässlich und im Sinne der Bürger sein.
  35. Rolle der Hamburger Hochbahn AG (HHA): In einer Anfrage an die SPD wurden die wirtschaftlichen Interessen der HHA hinterfragt. Die Rückmeldung war, dass die HHA keinen wirtschaftlichen Vorteil von der neuen Buslinie hat. Dies zeugt entweder von einer erschreckenden Ahnungslosigkeit oder….Die heutige Stichlinie in das Langenbeker Feld führt für die HHA zu erheblichen Mehrkosten, da sie häufig Busse einsetzen muss, die leer die Haltestelle Einhausring anfahren müssen, damit die heutige Linie 143 in den Hauptzeiten, z. B. zwischen 7 und 8 Uhr, den Umweg Langenbeker Feld nicht fahren muss. Ferner müssen die Linien 443 und 543 das Langenbeker Feld ebenfalls anfahren, was die Taktung und Umläufe für die Fahrplanung erschwert, mehr Fahrzeuge erfordert und betriebswirtschaftlich damit letztlich teurer macht. Lassen Sie sich die internen Kalkulationen der HHA zeigen, das Einsparpotenzial durch die neue Busführung ist erheblich und erklärt damit die Motivation der HHA. Das lässt das Umfrageergebnis natürlich auch nochmal in einem anderen Licht erscheinen. Natürlich ist das Interesse der HHA verständlich und da die Stadt Eigentümer des Unternehmens ist, kann man es wirtschaftlich nachvollziehen, nur, muss Politik nicht zunächst einmal das Wohl der Bürger vor die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens stellen?

Vor allem aber, welche Rolle haben hierbei aktuell die politischen Parteien, insbesondere die SPD und die Grünen, in Harburg übernommen? 

Ich hoffe, ich konnte die Bedenken zum Vorhaben der Bebauungsplanänderung deutlich machen und bitte um Prüfung des Vorganges.

Sollten in dieser Petition Verfahrensfehler oder ähnliches zu beanstanden sein, bitte ich um sachdienlichen Hinweis/ Nachricht, um ggf. Nachbesserung leisten zu können.

Sofern weitere Informationen benötigt werden, stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.

Dieser Petition werden sich voraussichtlich noch weitere Petenten anschließen. Des Weiteren liegen im Harburger Rathaus bereits zahlreiche Einwendungen und Unterschriftenlisten von Bürgern, die den Inhalt dieser Petition unterstützen. 

Vielen Dank für Ihr Bemühen in der Sache

Mit freundlichem Gruß

30Dez

Mehr Bahnlärm für Harburg?

Bereits am 15 4. 2015 fragten wir die Harburger Verwaltung nach den zusätzlichen Lärmbelastungen, nach der Bürgerbeteiligung und der Behördenabstimmung mit der Politik, was die durch die den Bahnausbau von Hannover nach Hamburg und Bremen zu erwartenden Belastungen für die südlichen Stadtteile Harburgs angeht. 

Die Antwort war damals ernüchternd. 

Im Stadtplanungsausschuss der BV am 7.1.2019 wird das Thema unter TOP 1 

anhand eines Antrags der CDU erneut aufgerufen. 

Aus aktuellem Anlass stelle ich daher unsere Anfrage Drs. 20-0649 v. 15.4.2015 und deren Antwort v. 27.4.2015 hier noch einmal online.

Kleine Anfrage Neue Liberale betr. Varianten der Y-Trasse für Güterverkehre der Bahn, Information und Teilnahme von Vertretern des Bezirks Harburg am Dialogforum, Betroffenheit des Bezirks Harburg

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest und Fraktion

Sachverhalt:

Das Bundesverkehrsministerium unterstützt derzeit in Niedersachsen ein Dialogforum, welches das Planfeststellungsverfahren um die Planvarianten der y-Trasse begleitet. Vertreter der Länder Niedersachsen, Hamburg und Bremen, Kommunalpolitiker und Bürgerinitiativen sollen dort angeblich mit am Tisch sitzen.

Am 13. Februar 2015 begann das Dialogforum „Schiene Nord“, ein vom Land Niedersachsen und der Deutschen Bahn initiiertes Forum zur Diskussion der Alternativen zur Y-Trasse.

Das unter Moderation durchgeführte Forum soll ein Jahr in Anspruch nehmen; das Ergebnis soll in den Bewertungsprozess für den Bundesverkehrswegeplan 2015 einfließen.

Neben den von der Deutschen Bahn entwickelten Trassenvarianten sollen drei weitere Varianten in das Verfahren aufgenommen werden:

  •   VCD-Variante – auch als Breimeier-Variante bekannt
  •   Lühmann-Variante – reduzierter Bestandsstreckenausbau auch als Alpha-Variante bekannt
  •   OHE – die Strecke Winsen/Luhe – Soltau

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Eine der vorgeschlagenen Varianten ist also eine Neubaustrecke vom Rangierbahnhof Maschen über Soltau nach Celle, ergänzt um einen Ausbau der Strecke Bremen- Soltau.

Eine zweite Variante ist der Ausbau der bestehenden Strecke von Hamburg über Lüneburg bis Celle, eine dritte Lösung sieht eine Neubaustrecke aus dem Raum Maschen bis nach Unterlüß im Kreis Celle vor. Außerdem sind in jedem Fall zusätzliche Gleise zwischen Wunstorf und Nienburg im Verlauf der Strecke Hannover-Bremen vorgesehen.

Egal welche Variante für den milliardenteuren Bahnausbau von Hannover RichtungHamburg und Bremen letztlich gewählt wird: Er wird die Landschaft zerschneiden oder entlang bestehender Trassen zu neuen Gleisen und noch mehr Güterzügen führen.

Auch der Bezirk Harburg kann insofern davon betroffen sein, die Zeit drängt, es ist bereits Mitte April.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Harburger Verwaltung, bzw. die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Für wann ist die Teilnahme von Vertretern des Bezirks Harburg an dem Dialogverfahren avisiert? Wer hat wann daran teilgenommen/wird wann daran teilnehmen?
  2. Wie und wann ist die genaue Information der möglicherweise betroffenen Bevölkerung und der Bezirkspolitik über die möglichen Varianten und ihre Auswirkungen auf dem Gebiet des Bezirks geplant?
  3. Hat man sich auf Seiten des Bezirksamts bereits um die Teilnahme von Harburger Vertretern an diesem Dialogform bemüht? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann gedenkt man dies nachzuholen?
  4. Welche Informationsveranstaltungen sind zu diesem Thema im Bezirk oder in Hamburg geplant?
  5. WieschätztdasBezirksamtdieAuswirkungendereinzelnenVariantender y-Trasse auf den Bezirk Harburg hinsichtlich der Erhöhung des Güteraufkommens, der Anzahl der Güterzüge, Anzahl und Frequentierung der Gleise, Lärmentwicklung etc. ein? Welche Stadtteile können davon in welcher Weise betroffen sein?

Das Bezirksamt Harburg nahm zu der Anfrage der Neue Liberale-Fraktion (Drs. 20-0649) wie folgt Stellung:

Zu 1 – 3.
Der Bezirk hat keine Zuständigkeit für den Güterfernverkehr. Unabhängig davon wird sich die Entscheidung (abgesehen von einer nicht realistischen Entscheidung für die sog. Breimeier- Trasse) für eine der bisher diskutierten Trassenvarianten nicht wesentlich auf den Bezirk auswirken (siehe Antwort zu 5.). Hamburg wird daher im Dialogforum durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) vertreten. Eine Teilnahme von Verwaltungsvertre- tern des Bezirks Harburg am Dialogforum ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen und wird vom Bezirksamt auch nicht angestrebt. Sofern im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Betroffenheit des Bezirks entstehen sollte, würde durch die Verfahrensträger eine Betei- ligung des Bezirkes Harburg erfolgen.

Zu 4.
Informationsveranstaltungen in Harburg sind bisher nicht geplant.

Zu 5.
Es liegen noch keine konkreten Zahlen hinsichtlich der Auswirkungen der Trassenauswahl auf die Frequenzen des Güterverkehrs auf den vorhandenen und zukünftigen Trassen vor. Alle derzeit im Dialogforum diskutierten Trassenvarianten steigern die Leistungsfähigkeit des Netzes für den Schienengüterverkehr und würden bei Realisierung den Modal Split dahinge- hend verändern, das der Anteil des Schienenverkehrs zunimmt und der Anteil des umwelt- schädlicheren LKW-Verkehrs abnimmt.

Lediglich die sog. Breimeier-Trasse von Moorburg über Neu-Wulmstorf, Buchholz und Lüne- burg nach Wittenberge würde den Knoten Harburg und die Unterelbebahn offensichtlich ent- lasten. Aufgrund der geplanten Führung durch das Naturschutzgebiet Moorgürtel nördlich von Neugraben und weiteren Restriktionen in Niedersachsen sehen die BWVI und der Bezirk keinerlei Realisierungschancen für diese Trasse. Alle anderen Varianten betreffen die Füh- rung des Güterverkehrs südlich von Maschen.


29Dez

Verbindungskurve Harburg? Was soll das sein?

Aktueller Presseberichterstattung des NDR zufolge plant das Bundesverkehrsministerium eine neue Schienenführung im Bereich des Harburger Bahnhofs.  Das Projekt mit dem Namen „Verbindungskurve Harburg“ sei ein Punkt im Bundesverkehrswegeplan 2030, der in der vergangenen Woche in Berlin vorgestellt wurde und dort als „vordringlicher Bedarf“ bezeichnet werde. 

Es gehe dabei um die Züge, die von Cuxhaven kommend in den Bahnhof Harburg einfahren. Weil sie später wieder in die entgegengesetzte Richtung zurück müssen, müsse eine Lok umgekoppelt werden. Dieser Vorgang solle künftig eingespart werden und das Gleis dafür in einer Kurve in den Bahnhof führen, damit der Zug ohne Umstände wieder zurück nach Cuxhaven fahren könne. 

Von diesen Plänen habe man noch nie etwas gehört, so Harburgs Baudezernent im Gespräch mit NDR 90,3. Auch der Pressestelle der Deutschen Bahn in Hamburg ist die „Verbindungskurve Harburg“ angeblich neu. Dennoch wolle man nun in die gemeinsamen Planungen einsteigen.

Unverständlicherweise wurde jedenfalls die Harburger Bezirkspolitik über dieses Projekt bisher in keiner Weise informiert. Denn die räumlichen Gegebenheiten im Bereich des Harburger Bahnhofs sind äußerst begrenzt und lassen für eine Realisierung wenig Raum. 


Petitum/Beschlussvorschlag:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Deutschen Bahn, der zuständigen Fachbehörden sowie der Harburger Verwaltung in den zuständigen Fachausschusses einzuladen, um über das geplante Projekt „Verbindungskurve Harburg“ zu berichten. Der Bericht soll auch Auskunft geben, welche Stellen dieses Vorhaben beim Bund für den vordringlichen Bedarf angemeldet haben und wie die zugrundeliegenden Planungen dafür aussahen/aussehen. Ebenfalls soll der Bericht Auskunft darüber geben, warum in Harburg offensichtlich weder Politik noch Verwaltung über dieses Vorhaben ausreichend informiert wurden und wie diese Informationspolitik in Zukunft verbessert werden kann.

Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss angenommen. Wir sind gespannt auf die Informationen.

29Dez

ÖPNV fördern – Jobticket-Vergünstigungen ausweiten

Wer den ÖPNV in Hamburg fördern will, der muss ihn attraktiver gestalten. Vor allem finanziell. Warum das Jobticket dabei nur für diejenigen Arbeitnehmer gefördert wird, deren Arbeitgeber mehr als 20 feste Arbeitnehmer haben, das wollten wir gern wissen.

Doch kurz erklärt: Das HVV ProfiTicket (vorher ProfiCard) ist das Jobticket des Hamburger Verkehrsverbundes. Es ist ein vergünstigtes Angebot im Rahmen des HVV-Großkundenabonnements. Dieses Angebot steht bisher Beschäftigten zur Verfügung, deren Arbeitgeber monatlich für mindestens 20 Fahrkarten Fahrgeld an den HVV entrichtet und sich zusätzlich mit einem Fahrgeldzuschuss von derzeit 14,05 Euro je Ticket und Monat beteiligt.

Unternehmen mit weniger als 20 festen Mitarbeitern haben bisher keine Möglichkeit ihren Beschäftigten die Vergünstigungen eines Profi-Tickets zu bieten.

Unsere Idee lautete also im Dezember wie folgt:

Petitum/Beschlussvorschlag:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Fachbehörde und beim HVV dafür einzusetzen, dass die Tarifgestaltung bezüglich des Profi-Tickets daraufhin überprüft wird, ob und in welchem Umfang dieses Angebot auf Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern ausgeweitet werden könnte.

Vor ein paar Tagen hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zu unserem Antrag (Neue Liberale Drs. 20-4225) wie folgt Stellung genommen:

„Fahrkarten im Großkundenabonnement (GKA) des Hamburger Verkehrsverbund (HVV) sind nicht generell günstiger, sondern anders kalkuliert als das Regelabonnement. Bei langen Reisestrecken sind die Preise günstiger, bei kurzen Reisestrecken höher als bei einem Regelabonnement. Bei einem GKA werden außerdem Kostenvorteile, die durch die Wahrnehmung der Vertriebs- und Distributionsaufgaben entstehen, weitergegeben. Diese Vorteile entstehen jedoch erst, wenn die Unternehmen eine Mindestanzahl von 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigen.

Vor diesem Hintergrund ist die Ausweitung des GKA für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht möglich.“

Das ist natürlich eine enttäuschende und wenig zielführende Antwort, bei der es sich die Behörde ein bisschen zu leicht gemacht hat. Was meint Ihr?

 

 

 

28Nov

Warum wir einen Durchstich an der Gordonstraße ablehnen

Liebe Leserinnen und Leser,

wie immer, stelle ich am Tag nach der Sitzung der Bezirksversammlung Harburg einige meiner Redebeiträge hier online zum Nachlesen. Gestern bestritt ich die Debatte zum Thema Schließung des mittleren Harburger Verkehrsrings/Durchstich Gordonstraße – Rönneburger Straße und die beabsichtigte B-Plan Änderung.

Ein Antrag der Grünen, dem sich nach dem Ende der GroKo auch SPD und Linke angeschlossen hatten, um den Durchstich tatsächlich zu verwirklichen. CDU, FDP, AfD und Neue Liberale sprachen sich gemeinsam gegen diese Maßnahme aus.

Sehr verehrtes Präsidium, Werte Kollegen, Liebe Gäste,

als mir vor 8 Jahren eine kleine ältere Dame einen schweren Wäschekorb voller Leitz Ordner vor die Tür stellte, mit den eindringlichen Worten, mich der Sache anzunehmen, „sobald es mal wieder soweit wäre“, da wusste ich im ersten Moment gar nicht, um was es da eigentlich ging.

Langenbeker Feld, Schließung des mittleren Harburger Verkehrsrings, Bürgerinitiative… Hunderte Unterschriften fein säuberlich abgeheftet, eine Petition, zig Ordner voller Korrespondenz und Sitzungsunterlagen, in denen sicherlich der eine oder andere hier noch Vertretende namentlich auftaucht.

Am 29.01.2004 erst war der Bebauungsplan Wilstorf 35 / Langenbek 7 geändert worden. Das ist gerade mal 14 Jahre her. Keine Zeit, die einen Bebauungsplan eigentlich irgendwie funktionslos werden lässt, haben wir doch in Harburg B-Pläne, die um ein Vielfaches älter sind. 

Soviel zu Planungssicherheit und Verbindlichkeit einer kommunalen Politik, gegenüber ihren Bürgern. Einer Politik, die sich ihre Jonglierbälle immer hübsch in der Luft hält um sie alle Nase lang die Richtung wechseln zu lassen. Das mag ich kaum glauben. 

Auf den Seiten 6 und 7 und dem Punkt „Planinhalt und Abwägung“ wird in diesem Bebauungsplan seitenlang sehr dezidiert ausgeführt, warum man die Radickestraße und die Gordonstraße sehr bewusst als Stichstraßen mit einer Kehre hergestellt hat, warum man das entstandene Wohngebiet im Langenbeker Feld und die umliegenden allesamt verkehrsberuhigten Wohngebiete vor Durchgangsverkehren schützen will, und wie die verkehrliche Erschließung durchaus gewährleistet ist. 

Der gesamte Sachverhalt wird darin beleuchtet. Von den Rettungswegen und der gesicherten Erschließung durch den HVV bis hin zu den genauen Einzugsradien der Haltestellen, der Einrichtung der Bustrasse für den 143 er auf der Winsener Straße und der Erschließung für Rad und Fußgängerverkehr. 

Wir befinden uns hier an einer neuralgischen Stelle, die uns infrastrukturelle Fehlentscheidungen nicht verzeihen wird und an der man die Büchse der Pandora öffnet. Sehenden Auges.

Der kleine, ein paar Meter lange Korken Grünfläche auf der Flasche, der die Schließung des mittleren Harburger Verkehrsrings noch verhindert. Ein eigentlich längst aufgegebenes Verkehrskonzept mitten hindurch durch verkehrsberuhigte Wohngebiete und die Straßen von 5 Harburger Stadtteilen, wird unter dem Deckmäntelchen des HVV im Langenbeker Feld und ausgerechnet durch die Grünen höchstselbst wiederbelebt, zumindest seine Begehrlichkeiten für den Verkehr. Was für ein unfassbares Paradox Herr Penner. Und die SPD sekundiert das auch noch artig. 

Aber welch Wunder, erinnere ich doch die Worte Herrn Penners, der die Aufgabe dieses Verkehrsrings wortwörtlich als „Fehler“ bezeichnete, schon als er bei der Konzeption des letzten Wahlprogramms der Grünen diese Passagen streitig stellte um sie herauszubekommen. 

Und als dann irgendwann alle verkehrspolitischen Sprecher weg waren, die die Idee suboptimal fanden, da war der Weg endlich frei, für die wunderbare Bustrasse. 

Man wird sich da oben, zwischen den ebenerdigen Terrassen und Wohnzimmern der Leute, einen verkehrlichen Druck einfangen, den man schwer bis gar nicht in den Griff bekommen wird. 

Echt zeit-navigierende LKW der Winsener Bundesstrasse, werden bei jedem Stau auf der Winsener von beiden Seiten in der Buskehre festhängen. 

Glauben Sie denn ernsthaft, sie könnten mit ein paar Vorwegweisern, die man ja im übrigen in Hamburg in 30 er Zonen gar nicht aufstellt, irgendeinen Hafenzubringer aus Bratislava mit 40 Tonnen davon abhalten, die von seinem Navi als schnellste Verbindung berechnete Strecke mal eben zu probieren? 

Von den Massen genervter Pendler ganz zu schweigen. Sie schaffen einen weiteren Bypass für eine hochfrequentierte und ständig gestaute Bundesstraße mitten durch flächendeckend  verkehrsberuhigte Wohngebiete, vorbei an Schulen und Kindergärten und reden sich das mit lächerlichen 200 Metern weniger Fußweg, und ein paar Pollen schön, von denen immer noch niemand weiß, wer ihre Funktionstüchtigkeit erhält u. dauerhaft finanziert. 

Die Dimension dieser Maßnahme mit ihrer gesamten Tragweite, die kann man Teenagern im Vorbeigehen doch nicht im Geringsten vermitteln, und das ist auch überhaupt nicht geschehen. Das war natürlich bequem und man hat sie ja auch überproportional dafür hergenommen als man merkte, dass die älteren Bewohner der Maßnahme mehrheitlich ablehnend gegenüberstanden. 

Aber wir als Abgeordnete, wir sehen diese Dimension genau und es ist unsere Pflicht, hier eine kluge und vorausschauende Abwägung zu treffen, wie zum Beispiel einen Verschwenk anderer Linien über die Rönneburger Straße zu betrachten, der ebenfalls zielführend wäre, aber weit weniger Ausweich- und Durchgangsverkehre anziehen würde. 

Hier geht es nicht darum, einzelne Straßen von Busverkehren völlig frei zu halten, hier geht es darum, überholte Verkehrskonzepte nicht unter dem Deckmäntelchen eines nicht wesentlich verbesserten ÖPNV wieder zu beleben. Hier geht es darum, die einzige Maßnahme zu erhalten, die dies wirklich zuverlässig verhindert. 

18Apr

Verantwortungsvolle Infrastruktur in Hamburg

Mein Redebeitrag anlässlich der aktuellen Stunde in der vergangenen Sitzung der Bezirksversammlung Hamburg Harburg.

Grüne Infrastruktur?

Infrastruktur in aller Munde, nun erneut als Thema der aktuellen Stunde, auch in der heutigen BV, diesmal also die Grüne Infrastruktur. 

Was die Fraktion der Grünen darunter versteht, das haben wir eben ausführlich gehört.

Uns hat es veranlasst, doch einmal eine kleine, kritische Bestandsaufnahme zu machen, wo man sich denn für „grüne Infrastruktur“ tatsächlich so vehement einsetzt oder eingesetzt hat.

Kritisch aus folgenden Gründen:

Grüne Infrastruktur bedeutet für uns Neue Liberale nämlich nicht, Wohnraum auf Teufel komm raus an hochbelasteten Hauptverkehrsachsen der Stadt zu generieren, Menschen mit ihren Familien in diesen sogenannten Lärmschutzgürteln leben zu lassen nur um dann beruhigt zu behaupten, damit ja andernorts wichtige Grünflächen bewahrt zu haben. 

Dass dieser Verschiebebahnhof nur in den Köpfen funktioniert, ist allen klar, denn die Gesundheit der Menschen, die viele Jahre ihres Lebens dort verbringen werden, die lässt sich leider nicht irgendwo anders erhalten wie eine Stück Wiese. 

Ihre Gesundheit und ihre körperliche Unversehrtheit vor Lärm, Stickoxyden und anderen Umweltgiften sind das höchste Schutzgut, vor allen anderen Interessen – und wir gemeinsam stehen hier in der Verantwortung für diese Familien. 

Und wer es dennoch tut, wer dennoch hohe Wohncanyons an die Magistralen baut, der hat sich wenigstens um regelmäßige und objektive Schadstoffmessungen an diesen Stellen zu kümmern. 

Der hat sich vehement für die Einhaltung der von der Weltgesundheitsorganisation festgelegten Grenzwerte einzusetzen und dies durch seine parlamentarische Arbeit auch zu belegen. 

Doch hier sehe ich viel zu wenig Engagement im Bezirk. Nicht nur bei den Grünen, die doch an entscheidender Stelle in der Regierungsmitverantwortung stehen.

Grüne Infrastruktur bedeutet für uns Neue Liberale der ständige Einsatz für den Erhalt von Grün- und Freiflächen im innerstädtischen Bereich, und nicht nur die wirtschaftlich optimalste Verwertung bis an die Grundstücksgrenzen heran. 

Die Bewahrung der Freiflächen für Sport und Freizeit, die Unantastbarkeit von Schulhöfen und Kleingärten, der Einsatz für Planänderungen wo ökologisch wertvolle Gebiete unter gefestigten planerischen Schutz gehören. 

  • Doch wo war denn der Einsatz der Grünen, als es um die Frei- und Grünflächenplanung im Binnenhafen ging? Sind die Grundstückswerte etwa zu hoch, um sich politisch motiviert für sinnvolle und zukunftsfähige Stadtplanung einzusetzen?
  • Wo war denn der Einsatz, als es um den zu Ende zu denkenden planerischen Schutz der Flächen in Gut Moor ging? 
  • Wo waren denn die Grünen, als es um die kritische Betrachtung der sensiblen wasserrechtlichen Fragen beim Bau der A26 durch das Trinkwasser- und Brunnenschutzgebiet ging? 
  • Wo waren denn die kritischen Fragen, als es um den für alle weithin sichtbaren Umweltfrevel am Standort des Neuländer Logistikzentrums ging? 
  • Wo war denn der Protest gegen die Deklarierung der mehrere Hektar großen Radeländer Kleingartenanlage für Gewerbeflächen sowie der Fläche in Gut Moor, für die selbst die Behörde für Umwelt und Energie die Herausnehme forderte?
  • Und wenn die Stille der Grünen zu all diesen relevanten Themen dann doch zu laut wird bei all diesen wichtigen Themen, dann weiß der „grüne“ Baudezernent sie stets mit allerlei Rechtfertigungen zu stopfen.

Grüne Infrastruktur bedeutet des Weiteren eine sensible und vorausschauende Hand bei der Verkehrsplanung zu haben und sich  aktiv für die Beteiligung der Anwohner einzusetzen.

  • Doch wo war die Grüne Stimme, als es um die unausgegorenen Planungen zum eeh Straßenausbau an über 70 Harburger Straßen und den Zorn der vielen Anwohner ging? Wo waren denn die Anträge und Anfragen? 
  • wo war denn die grüne Stimme, als es um die Anhörung der Bürger aus Rönneburg, Langenbek und Wilstorf ging, um ihnen zu erklären, dass ausgerechnet die Grünen es sind, die das gerade erst vor 12 Jahren aufgegebene städteplanerische Ziel der Schließung des mittleren Harburger Rings durch die Wohngebiete von 7 Harburger Stadtteilen wieder aufleben lassen wollen, indem sie einfach mal eine B-Plan Änderung beantragen, ohne vorher irgendwelche verträglicheren Alternativen geprüft zu haben. 
  • Dass es damit ausgerechnet die Grünen sind, die unter dem Deckmäntelchen eines verbesserten ÖPNV, die Büchse der Pandora öffnen und damit den Bypass der Winsener Bundesstraße durch das verkehrsberuhigte Wohngebiet legen, vorbei an ihren rückwärtigen Terrassen und Schlafzimmern, wo vorher eine grüne Wiese mit Bäumen diesen verkehrlichen Blödfug bewusst zu verhindern wusste. 
  • Auch diese Geschichte trägt leider die Handschrift des Baudezernenten, der, wie drückte er sich damals aus, die Verhinderung des mittleren Rings für keine kluge Sache hielt. 

Aber es kommt noch mehr:

Grüne Infrastruktur ist auch die vehemente Forderung nach einem LWK Führungskonzept für den LKW geplagten Bezirk, die Forderung nach länderübergreifenden Konzepten im Wohnungs- und Straßenbau, gemeinsame Bemühungen um Verbesserungen im ÖPNV, wo er nach einer Güterabwägung Sinn macht und nicht, wo er ein Desaster anrichten kann. Bemühungen um Verbesserungen aller öffentlichen Verkehrsträger, ohne als Partei und Fraktion nur eines zu bevorzugen, S-Bahn und U-Bahn Pläne gegeneinander auszuspielen und die Ideen der anderen Fraktionen abzulehnen. Wozu? 

Ich könnte noch eine ganze Menge mehr aufzählen. 

Wir Neue Liberale wünschen uns, dass nicht nur die Grünen, sondern wir alle gemeinsam unsere Bemühungen im Bezirk und darüber hinaus verstärken um grüne Ringe, Freiräume, und Landschaftsschutzgebiete zu bewahren. Der urbane Raum ist nicht unerschöpflich. Und wir alle leben in ihm. 

Vielen Dank

22Jun

Fahrbahnmarkierungen an der Winsener Straße in Harburg werden erneuert

Feine Sache für mehr Sicherheit! Unser Antrag wurde beschlossen und die Verwaltung hat schon signalisiert, dass die Arbeiten beauftragt wurden und im Sommer durchgeführt werden sollen.

Unser Antrag lautete:

Fahrbahnmarkierungen sind gemäß §§39ff StVO Verkehrszeichen. Sie sind ein wesentliches Element der Verkehrsregelung und der Verkehrsführung. Sie dienen der Sicherheit im Straßenverkehr. Dieser Aufgabe können sie nur gerecht werden, wenn ihre Funktionstüchtigkeit über die gesamte Lebensdauer sichergestellt wird. Die Fahrbahnmarkierungen müssen eine fortlaufende optische Führung gewährleisten und zahlreichen Regelwerken entsprechen (§§ 39 ff. StVO., VwV-StVO, RMS, ZTV M etc.).

Die Fahrbahnmarkierungen auf der Winsener Straße sind insbesondere in den häufig spurüberfahrenden Kurvenbereichen völlig abgenutzt und nicht mehr erkennbar. Dies betrifft auch die Richtungspfeile und Vorankündigungspfeile, die auf die B4 stadtauswärts und die Auffahrt auf die BAB (Wilhelmsburger Reichsstraße) hinweisen. Zwischen der Mündung Thörlweg und dem Abzweig Nöldeckestraße sind die Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien der 4-spurigen Hauptverkehrsstraße nahezu auf ganzer Länge nicht mehr sichtbar.


Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Verwaltung und die Vorsitzende der Bezirksversammlung werden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten aufgefordert sich bei den zuständigen Stellen für die umgehende Beseitigung dieser Mängel einzusetzen.

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09Jun

Kurzzeit-Parkplätze für Pflegedienste in Harburg schaffen

Wo parken eigentlich die Pflegedienste in Wohngebieten mit akutem Parkplatzmangel?

Der demografische Wandel bringt es mit sich, dass immer mehr hilfsbedürftige Menschen von Pflegediensten in ihren eigenen 4-Wänden unterstützt werden. Insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten, in denen öffentlicher Parkraum knapp bemessen ist, führt dies immer wieder zu dem Problem, dass Pflegedienstmitarbeiter keine Parkplätze finden. Da sie häufig vielen Personen innerhalb eines eng-getakteten Zeitplans helfen müssen, sind sie auf Parkplätze in der Nähe angewiesen. Dies vor allem in den Morgen- und Abendstunden.

Zwar steht den Pflegedienstleistern die Möglichkeit offen, eine Ausnahmegenehmigung von den Halt- und Parkvorschriften zu beantragen, wenn im Rahmen des Pflegedienstes bedürftige Personen an deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort gepflegt werden und die Parksituation am Wohnort der pflegebedürftigen Person eine Ausnahmegenehmigung notwendig macht, allerdings läuft diese Regelung vielfach ins Leere, wenn überhaupt kein geeigneter Parkraum zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig, Gehwege und Fahrradwege sowie Sperrflächen freizuhalten, und geeignete Kurzzeitparkplätze auszuweisen.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert Gespräche mit den in Harburg aktiven Pflegedienstleistern und dem PK46 aufzunehmen, um geeignete Standorte für Kurzzeitparkplätze für Pflegedienstfahrzeuge im Einsatz zu finden.

Über die Ergebnisse, Voraussetzungen und Machbarkeit ist im zuständigen Ausschuss zu berichten.

Anmerkung:

Es gibt Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste und deren Mitarbeiter aber die laufen häufig ins Leere wenn der Parkraum insgesamt zu gering oder zugeparkt ist, denn die Ausnahmegenehmigung die beantragt werden muss, umfasst nur folgende Ausnahmen für die Parkerlaubnis:

  • Im eingeschränkten Halteverbot
  • An gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Entrichtung der Parkgebühr, sowie ohne Beachtung der Parkhöchstdauer
  • Auf Anwohnerparkplätzen