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Was ist Bitteschön die Verbindungskurve Harburg?

 

 

11Jan

Sozialmonitoring Hamburg: Zu wenig Veränderung in Brennpunktgebieten

Sozi­al­mo­ni­to­ring Bericht 2020:

Sozi­al­li­be­rale kri­ti­sieren Ver­säum­nisse bei Kindern und Jugendlichen

von Isabel Wiest, Mit­glied des Lan­des­vor­stands Hamburg

Vier von fünf Ham­bur­ge­rinnen und Ham­bur­gern leben in Gebieten mit einem durch­schnitt­li­chen oder sogar hohen sozialen Status. Aber rund 20 Prozent wohnen in Gebieten mit einem nied­rigen oder sehr nied­rigen Status: Das ist das Ergebnis der jähr­li­chen Studie der Behörde für Stadt­ent­wick­lung und Wohnen.

Der Sozialmonitoring-Bericht, den Hamburg jetzt für das Jahr 2020 ver­öf­fent­licht hat, defi­niert den sozialen Status der Bereiche inner­halb der Stadt nach 7 Kri­te­rien: Die Erhe­bung mit 850 Ein­zel­be­rei­chenbezieht sich dabei auf Daten von Ende 2019, also noch vor den, auch im sozialen Bereich spür­baren Aus­wir­kungen, von Corona. 4 der 7 Kri­te­rien betreffen unmit­telbar die Kinder dieser Stadt.

Es geht um die Kinder Allein­er­zie­hender, die erreichten Schul­ab­schlüsse, die Zahl der Kinder in Min­dest­si­che­rung und die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund.

Wenn sich in einer Stadt an den Sozi­al­räumen und ihrer sozialen Segre­ga­tion so wenig bewegt, wie in Hamburg, dann sollte man also ganz ent­schieden an diesen Punkten ansetzen und die sozialen Bedin­gungen für die Kinder und Jugend­li­chen verbessern.

In unseren Augen hat sich eine Anglei­chung der Sozi­al­räume nahezu nicht ergeben. Die mar­gi­nalen Ver­än­de­rungen betreffen eher wohl­ha­bende Gegenden, deren Status sich nach unten ver­än­dert hat. Soziale Unter­schiede wurden in der Rea­lität nicht ernst­haft aus­ge­gli­chen, so Die Sozi­al­li­be­ralen Hamburg.

Nach wie vor gibt es 72 Gebiete mit nied­rigem bis sehr nied­rigen Status

Einen nied­rigen bis sehr nied­rigen Status haben 72 Gebiete in Hamburg. Dort gibt es etwa einen über­durch­schnitt­li­chen Anteil von Men­schen, die Trans­fer­leis­tungen beziehen.

Es geht um rund 343.100 Men­schen — das ent­spricht ganzen 18,2 Prozent der Ein­woh­ne­rinnen und Ein­wohner Hamburgs.

Unserer Meinung nach reichen die Rah­men­be­din­gungen, die die Stadt schafft nicht aus, um gerade die Fak­toren aus­rei­chend zu beein­flussen, die die Bil­dungs­kar­rieren der Kinder und Jugend­li­chen in Hamburg nach­haltig ver­bes­sern. Auch müssen die Ange­bote und die Hilfen für Allein­er­zie­hende, die gesell­schaft­liche Gruppe mit dem nach wie vor größten Armuts­ri­siko in Deutsch­land, drin­gend ver­bes­sert werden, damit die Chancen der nächsten Gene­ra­tion steigen. Über den Zubau besser sozial gemischter Stadt­viertel werden sich deren Pro­bleme nämlich nicht lösen lassen.

Fazit: Der Sozi­al­mo­ni­to­ring Bericht 2020 ist absolut kein Ruh­mes­blatt der Rot-Grünen Regie­rung in Hamburg. Er zeigt eher die lang­jäh­rigen Ver­säum­nisse in der sozialen Kinder– und Jugend­ar­beit auf, die zu wenig gegen Kin­der­armut und Bil­dungs­armut tut. Er belegt leider maximal eine homöo­pa­thi­sche Anglei­chung der Sozi­al­stan­dards, die aber die Pro­bleme in den tat­säch­li­chen Brenn­punkten kaum verbessert.

Bild­quelle: Sozialmonitoring-Bericht der Stadt­ent­wick­lungs­be­hörde Hamburg

29Dez

Verbindungskurve Harburg? Was soll das sein?

Aktueller Presseberichterstattung des NDR zufolge plant das Bundesverkehrsministerium eine neue Schienenführung im Bereich des Harburger Bahnhofs.  Das Projekt mit dem Namen „Verbindungskurve Harburg“ sei ein Punkt im Bundesverkehrswegeplan 2030, der in der vergangenen Woche in Berlin vorgestellt wurde und dort als „vordringlicher Bedarf“ bezeichnet werde. 

Es gehe dabei um die Züge, die von Cuxhaven kommend in den Bahnhof Harburg einfahren. Weil sie später wieder in die entgegengesetzte Richtung zurück müssen, müsse eine Lok umgekoppelt werden. Dieser Vorgang solle künftig eingespart werden und das Gleis dafür in einer Kurve in den Bahnhof führen, damit der Zug ohne Umstände wieder zurück nach Cuxhaven fahren könne. 

Von diesen Plänen habe man noch nie etwas gehört, so Harburgs Baudezernent im Gespräch mit NDR 90,3. Auch der Pressestelle der Deutschen Bahn in Hamburg ist die „Verbindungskurve Harburg“ angeblich neu. Dennoch wolle man nun in die gemeinsamen Planungen einsteigen.

Unverständlicherweise wurde jedenfalls die Harburger Bezirkspolitik über dieses Projekt bisher in keiner Weise informiert. Denn die räumlichen Gegebenheiten im Bereich des Harburger Bahnhofs sind äußerst begrenzt und lassen für eine Realisierung wenig Raum. 


Petitum/Beschlussvorschlag:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Deutschen Bahn, der zuständigen Fachbehörden sowie der Harburger Verwaltung in den zuständigen Fachausschusses einzuladen, um über das geplante Projekt „Verbindungskurve Harburg“ zu berichten. Der Bericht soll auch Auskunft geben, welche Stellen dieses Vorhaben beim Bund für den vordringlichen Bedarf angemeldet haben und wie die zugrundeliegenden Planungen dafür aussahen/aussehen. Ebenfalls soll der Bericht Auskunft darüber geben, warum in Harburg offensichtlich weder Politik noch Verwaltung über dieses Vorhaben ausreichend informiert wurden und wie diese Informationspolitik in Zukunft verbessert werden kann.

Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss angenommen. Wir sind gespannt auf die Informationen.

08Jun

Verkehrssicherheit in Harburg – mehr Unfälle im Bezirk

Die Unfallzahlen in Harburg entwickeln sich bedenklich gegen den Hamburg-Trend

Sachverhalt: 

Die Zahl der Verkehrsunfälle in Hamburg stagnierte in 2017 auf hohem Niveau. Dies ging aus der Senatsantwort zu den Unfallzahlen 2017 hervor (Drs. 21/12097). 

So ereigneten sich im vergangenen Jahr 67.881 Unfälle auf und an Hamburgs Straßen. Dies ist der zweithöchste Wert seit 2011. Die Zahl der bei Verkehrsunfällen schwer verletzten Personen ist im Jahresvergleich um 20 auf 850 gestiegen. Die Zahl der Verkehrstoten blieb nahezu unverändert bei 28 (2016: 29), darunter aber alleine 13 Fußgänger. 

Im ersten Quartal 2018 haben sich die Unfallzahlen in Gesamt Hamburg leicht positiv entwickelt. 

Mit Ausnahme von Harburg.

Besonders Unfälle, in die Fußgänger verwickelt waren, haben in den ersten drei Monaten von 17  Unfällen im Jahr 2017, auf 30 Unfälle im ersten Quartal 2018 und damit um 76,5 % zugenommen. Dagegen gab es zum Vergleich in Gesamt Hamburg im Schnitt 7,6% weniger Unfälle mit Unfallopfern, die Fußgänger waren. 

Harburg 1. Quartal 2017 : 17 

Harburg 1.Quartal 2018 : 30 

Zunahme absolut : 13 

Zunahme prozentual : 76,5%

zum Vergleich: Hamburg gesamt 369 I 341 I -28 I -7,6% 

Auch die Zahl der Verkehrsunfälle insgesamt entwickelte sich im ersten Quartal 2018 negativ in Harburg und damit gegen den Trend. Während sie in Gesamt Hamburg um 1,8% zurückging, nahm sie in Harburg um 5,4% zu. 

Alleine in den ersten drei Monaten des Jahres 2018 ereigneten sich 1.239 Unfälle in Harburg und damit noch einmal 64 mehr als im ersten Quartal 2017. 

Diese Zahlen sind alarmierend und zeigen, dass im Bezirk Harburg offensichtlich erheblicher Handlungsbedarf besteht, was Verkehrssicherheit, Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen und effektiven Fußgängerschutz anbelangt. 

Um zu klären, warum die Entwicklung so negativ ist und welche Maßnahmen nun ergriffen werden können, um dem Negativtrend entgegenzuwirken und insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen,

beantragen wir:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten Vertreter der unteren Straßenverkehrsbehörde in den Ausschuss für Inneres, Verkehr und Bürgerservice einzuladen, um über die Entwicklung und die, durch die Behörde ergriffenen bzw. gebotenen Maßnahmen zur aktiven Senkung der Unfallzahlen im Bezirk Harburg ausführlich zu berichten. 

Der Bericht soll dabei zusätzlich aufzeigen, an welchen Stellen Unfallschwerpunkte ausgemacht werden konnten, wie sich die Unfälle örtlich, von ihren Ursachen, sowie ihren Fallzahlen her entwickelt haben und wie sich der starke Anstieg der Unfallzahlen bei Fußgängern erklärt. 

21Feb

Redebeitrag in der BV zum Antrag Stellplatznot in Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ihnen vorliegende Antrag ist nach wie vor höchst aktuell und deswegen erhalten wir ihn auch aufrecht. Am 12.1. gestellt, fand sich das Thema dann am 15.1 plötzlich auf der TO des Stadtplanungsausschusses für den 22.1.. Dort wurde dann ein mittlerweile 2,5 Jahre alter Antrag der CDU behandelt, der (so war es damals auch nur möglich) den Zeitraum von lediglich 5 Monaten seit Aufgabe der Stellplatzverordnung, also von Oktober 2014 bis März 2015 abfragte.

Zu diesem kurzen und weit in der Vergangenheit liegenden Zeitraum referierte denn auch Herr Munske vom BSW ausschließlich.

Im benannten Zeitraum wurden lediglich 624 Wohnungen ausgewertet. Dabei wurden bereits 200 Stellplätze weniger hergestellt, als nach der ohnehin schon damals konservativen Stellplatzverordnung hätten hergestellt werden müssen.

Eine Evaluierung für die Zeit von März 2015 bis heute blieb die BSW schuldig. 1159 Wohnungen wurden allein in 2016 genehmigt, 1296 in 2017, das sind allein in diesen beiden Jahren nochmal 4 Mal so viele Wohnungen, wie von Herrn Munske evaluiert. 

Man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Minderherstellung von mittlerweile 1000 PKW Stellplätzen in Harburg allein im Wohnungsbau ausgehen.

Hinzu kommt der Wegfall von Parkplätzen im öffentlichen Raum durch Straßenumbauten oder die Bebauung von ehemaligen Parkflächen. Im Univiertel und in Wilstorf gehört das Parken in zweiter Reihe beidseits der Fahrbahnen, das Zuparken von Radwegen und Einfahrten bereits zum Alltag.

Einem gefährlichen Alltag, wie der Brand von Altona im Januar mit dem Tod eines Menschen tragisch belegt. In der Bernstorffstraße hatten Falschparker die Rettungswege blockiert und rechtzeitiges Eingreifen verhindert.

Wer dieser Tage abends versucht durch das Univiertel oder den Reiseberg zu fahren, der fragt sich, wann der Fall sich auf tragische Weise in Harburg wiederholen wird. Und um dies zu verhindern brauchen wir ein Gespräch mit der unteren Straßenverkehrsbehörde und der Verwaltung, um vor Ort geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Den Antrag als PDF finden Sie hier.

Der Text des Antrages lautete:

Antrag NEUE LIBERALE:

PKW-Stellplätze im Bezirk Harburg / Situation des ruhenden Verkehrs in besonders betroffenen Wohnstraßen / Entwicklung durch Straßenumbauten und nach Aufgabe der Stellplatzpflicht

Mit Änderung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) vom 28. Januar 2014 wurde die Verpflichtung zur Herstellung oder zum Nachweis von Kfz-Stellplätzen für Wohnungen oder Wohnheime abgeschafft. Zudem bringt der erfolgte sowie der avisierte Umbau von Straßen, Plätzen und Radwegen den Wegfall zahlreicher Stellplätze im Bezirk mit sich. Anwohner beklagen zunehmend ein Parken in zweiter Reihe, zugeparkte Einfahrten und erhöhten Parksuchverkehr. Um gravierende negative Folgen in Wohngebieten für die Sicherheit der Anwohner und die Nutzbarkeit der Straßeninfrastruktur durch den Wegfall der Stellplatzpflicht für Wohnungsvorhaben zu vermeiden, steht in der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft zur Aufhebung der Stellplatzpflicht für Kraftfahrzeuge bei Wohnungsbauvorhaben und in der Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 24. Januar 2013: „Nach einer Aufhebung der Stellplatzpflicht bei Wohnungsbauvorhaben haben die Bezirksämter – neben einer Beratung der Bauherrinnen und Bauherren im Hinblick auf die nach wie vor gewollte Herstellung von Stellplätzen entsprechend dem Verkehrsaufkommen des jeweiligen Vorhabens – die Möglichkeit, im Einzelfall Stellplätze über einen städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren. Bei Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann im Einzelfall als Auflage die Herstellung von Stellplätzen in ausreichender Zahl gefordert werden.“

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, zeitnah Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde und der zuständigen Stellen der Bezirksverwaltung in eine der kommenden Sitzungen des Stadtplanungsausschusses einzuladen, um über die aktuelle Entwicklung der Parkplatz- und Parkraumsituation sowie der Aufrechterhaltung unbeeinträchtigter Rettungsmöglichkeiten in besonders belasteten Wohnstraßen und im Umfeld größerer Bauvorhaben zu berichten.

Der Bericht sollte dabei Auskunft geben über die diesbezügliche bezirkliche Evaluierung und deren zahlenmäßigen Ergebnisse infolge der Änderung der HBauO und der Straßenbaumaßnahmen.

Ebenso wäre es wünschenswert, wenn der Bericht aufzeigen würde, wieweit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde und werden kann, Stellplätze im Rahmen städtebaulicher Verträge oder bei Befreiungen von den Bauherren zu fordern und wo dies in welchem Umfang und welchem Verhältnis zur hergestellten Wohnungszahl geschieht bzw. geschehen kann.

03Mai

Rechnet sich der Senat die Sozialdaten in Hamburg schön?

Das Rechenmodell des Senats im aktuellen Sozialmonitoring-Bericht trickst ausgerechnet in den sozialen Hot-Spots der Stadt.

Das Hamburger Abendblatt vom 02.05.2017 berichtet über das aktuelle Sozialmonitoring Hamburgs für 2016. In einer schönen Grafik des Statistikamtes Nord wurden alle Stadtteile unterschiedlich farbig unterlegt. Auf den ersten Blick suggeriert die Übersicht: Es ist eigentlich alles ok, sogar in den sozialen Hot Spots der Stadt ist nahezu alles stabil. Doch der Trick steckt wie immer im Detail.

In einem Zitat von Senatorin Stapelfeldt wird erwähnt, dass der Bericht über das Sozialmonitoring als sog. „Frühwarnsystem“ dienen solle und die Basis für die Vergabe von 21 Millionen Euro Finanzmitteln für die integrierte Stadtentwicklung bilde.

Diese Mittel sollen dann dorthin fließen, wo sie am dringendsten benötigt werden.

Jetzt der Clou: Allerdings, so das Abendblatt, führe „der Zuzug von Flüchtlingen in Harburg, Wilhelmsburg und Groß Bostel überraschenderweise zu einer Erhöhung des sozialen Status“. Ja, wie denn das?

Wir lesen weiter: Diese Erhöhung ergibt sich laut dem Zeitungsartikel daraus, dass der Zuzug der Flüchtlinge seit dem Herbst 2015 zu einem Bevölkerungszuwachs geführt hat, der den prozentualen Anteil an Hartz-IV-Empfängern gesenkt habe. Dies sei geschehen, weil Flüchtlinge in der Regel Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten und bei der Ermittlung des Status eines Gebietes nur als Einwohner, nicht aber als Bezieher staatlicher Leistungen berücksichtigt würden.

Durch die hier rechnerisch vorgenommene unterschiedliche Behandlung staatlicher Transferleitungen bei der Beurteilung der sozialen Spaltung, der Betrachtung einkommensschwacher Quartiere und der sozialräumlichen Stabilität, ergibt sich aber eine eklatante Schieflage, die nicht der Realität vor Ort entspricht.

Durch die verzerrten Rechenergebnisse wird Harburg möglicherweise bei der Vergabe und der Höhe der Mittel für die integrierte Stadtentwicklung benachteiligt, obwohl der Bezirk monatelang einen beispielhaften Beitrag zur Unterbringung und Integration der Flüchtlinge geleistet hat.

 Vor diesem Hintergrund haben wir bei der zuständige Fachbehörde Folgendes nachgefragt:

 1. Wie viele Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden in Harburgs einzelnen Stadtteilen den Bevölkerungszahlen hinzugerechnet? Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Harburger Stadtteilen, Einwohnerzahl, Zahl der Flüchtlinge, Hartz-IV-Empfängern und Empfängern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 2. Die Kriterien für die Beurteilung des sozialen Status setzen sich aus 7 Faktoren zusammen:

I. Anzahl der Jugendlichen mit Migrationshintergrund

II. Anteil der Kinder von Alleinerziehenden

III. Anteil der Harz- IV- Empfänger

IV. Anteil der Arbeitslosen

V. Anteil der Kinder, die auf Mindestsicherung angewiesen sind

VI. Anteil der Alten, die auf Mindestsicherung angewiesen sind

VII. Anteil der Schüler ohne Schulabschluss oder mit Haupt- oder Realschulabschluss.

Wurden die Flüchtlinge, die in den Harburger Stadtteilen der Gesamtbevölkerung hinzugerechnet wurden, auch bei der Betrachtung dieser weiteren Kriterien herausgerechnet? Wenn ja, bei der Betrachtung welcher Kriterien im Einzelnen? Wenn nein, welche Kriterien wurden für den Sozialmonitoring-Bericht im Einzelnen dennoch berücksichtigt (insbesondere Schulabschlüsse, Anteil Alleinerziehender etc.)?

 3. Wie beurteilt die Fachbehörde die Aussagefähigkeit des Sozialmonitoring-Berichts durch die rechnerisch vorgenommene unterschiedliche Behandlung staatlicher Transferleitungen bei der Beurteilung der sozialen Spaltung, der Betrachtung einkommensschwacher Quartiere und der sozialräumlichen Stabilität?

 4. Welche Veränderungen würden sich in den einzelnen Stadtteilen Harburgs ergeben, würde man die staatlichen Transferleistungen, Hartz-IV und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rechnerisch als Kriterien zur Beurteilung des sozialen Status gleich behandeln?

a) Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen und farblich unterlegt darstellen, wie in der Karte des Statistikamts Nord, veröffentlicht im Hamburger Abendblatt v. 2. Mai 2017, Seite 9.

b) Bitte die einzelnen Veränderungen für die Stadtteile als solche deutlich kennzeichnen.

 5. Sofern sich bei einer gleichwertigen Betrachtung der genannten Transferleistungen als Kriterien Veränderungen für das Monitoring ergeben: Gedenkt die Fachbehörde ihre Betrachtung hinsichtlich der sozialräumlichen Stabilität, des sozialen Status und der angewandten Kriterien zu korrigieren? Wenn ja, wann wir das geschehen? Wenn nein, warum nicht?

 6. Würden sich durch die statistische Miterfassung der Einwohner im Bezug von Transferleitungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch Veränderungen bei der Vergabe der Mittel für die integrierte Stadtentwicklung für Harburg ergeben? Wenn ja, wie sähen diese aus? Wenn nein, warum nicht?

Auf die Antworten sind wir gespannt.

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10Apr

Verkehrschaos reloded? Hamburg und Niedersachsen – wer koordieniert hier den Verkehr?

Verkehrs- und Baustellenkoordination zwischen dem Bezirk Harburg und Niedersachsen – Wer entscheidet eigentlich was?

Der Hamburger Senat verkündete nach dem Stau- und Baustellendesaster des letzten Jahres, dass es künftig eine verbesserte Koordination zwischen Hamburg und Niedersachsen geben solle. Der Bezirk Harburg war von den unkoordiniert wirkenden Maßnahmen in besonderem Maße empfindlich betroffen.
Tatsächlich wurde nun aber bekannt, dass Niedersachsen gar keinen Verkehrskoordinator zu diesem Zweck einsetzen wird.
Das bisher, zu einem reinen Koordinierungstermin, lediglich einmal jährlich tagende Gremium, veröffentlicht keinerlei Protokolle. Ihre Teilnehmer, deren Funktionen und Rechte innerhalb und außerhalb des Gremiums, sowie die Ergebnisse ihrer Koordinierungsgespräche, sind der Öffentlichkeit nicht bekannt. Transparenz gibt es über diese Gespräche nicht.

Daher beantragen wir:
Das mit Niedersachsen länderübergreifend agierende Koordinierungsgremium wird zur Vorstellung seiner Mitglieder, seiner Funktionen, Rechte und seiner bisherigen und geplanten Arbeit, vor der baustellenrelevanten Sommerpause 2017 in den Verkehrsausschuss eingeladen, um Fragen der Politik zu beantworten.
Anlässlich dieses Besuchs werden die Teilnehmer gebeten, die in diesem Jahr geplante und dringend zu verbessernde Organisation der länderübergreifenden Verkehrsverhältnisse darzulegen.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine mit den Verkehrskoordinatoren Hamburgs korrespondierende Stelle in Niedersachsen nicht existieren soll.

10Apr

Antrag Neue Liberale – LKW Durchgangsverkehre in Harburg vermeiden

Wo sind realisierbare Lösungen?

Ein erheblicher Teil der Verkehrsbelastung in Harburg wird durch LKW verursacht, die keine Ziele innerhalb Harburgs ansteuern und lediglich durch den Bezirk hindurchfahren.
Der Schwerverkehrsanteil ist erheblich und vermindert mittlerweile auch die Wohnqualität in Wohngebieten und in reinen Wohnstraßen erheblich.
Bezirksstraßen, die für diese Art und Menge von autobahntypischen Verkehren baulich nicht ausgelegt sind, verschleißen über die Maßen und müssen aus bezirklichen Mitteln instand gesetzt werden. Dieses Geld fehlt dem Bezirk an anderer Stelle.
Tempolimits müssen den Verkehr herunterregeln, damit dringend benötigte Wohnbebauung entlang vieler Straßen überhaupt noch gesundheitlich, lärmtechnisch und wirtschaftlich vertretbar zu realisieren ist.
Wir möchten umsetzbare Ideen aufzeigen lassen, wie vermeidbare LKW Durchgangsverkehre auf den vorhandenen Autobahnen und Magistralen um den Bezirk Harburg herum geführt werden können. Ebenso, wie sie von der Metropolregion aus in den Bezirk hineinfahrend, bestmöglich auf geeigneten Magistralen gehalten werden können.
Daher beantragen wir:
Vertreter der zuständigen Behörden werden in den Verkehrsausschuss eingeladen, um verschiedene Möglichkeiten eines LKW-Führungssystems außerhalb Harburgs, innerhalb Harburgs und in der aufleitenden Metropolregion aufzuzeigen.
Der Bericht soll dabei auch verdeutlichen, welche der in Harburg regelmäßig evaluierten Straßen mit welchen Anteilen an Schwerverkehren und davon Durchgangsschwerverkehren belastet sind.
Ebenso wünschen wir uns Aussagen dazu, was die die möglichen Anreize (Mautersparnis, Zeit, geodatenbasierte Fehllenkung, Abkürzungen…) für die LKW Fahrer sind, gerade nicht die umliegenden Autobahnen zu nutzen, um Ziele im Hafen oder nördlich Hamburgs anzusteuern und wie man diese vermeintlichen Anreize mindern kann.

10Apr

Pressemitteilung zum Moorburger Gesprächskreis

Geheimniskrämerei und Intransparenz in Moorburg

Ständiger Gesprächskreis ohne „parlamentarische“ Kontrolle?

1998 wurde der „ständige Gesprächskreis Moorburg“ gegründet. Seine Aufgabe soll unter anderem der Informationsfluss zwischen Bürgern/Bürgerinnen und Verwaltung über Themen wie Bausubstanz, Besiedelung, Jugendarbeit, Infrastrukturverbesserungen, Kirchenbelange und Umweltschutz sein. Der Gesprächskreis dient damit der Artikulierung und Wahrung der Belange der örtlichen Bevölkerung und soll Transparenz und Bürgernähe befördern. Laut Aussage des Senats wurden die Belange der örtlichen Bevölkerung immer durch 24 Vertreter sowie je einen Vertreter der jeweiligen Fraktionen aus der Bezirksversammlung Harburg wahrgenommen. Um Information über Arbeit und Ergebnisse dieses Gesprächskreises zu erhalten, hatte die Neue Liberale Fraktion eine Anfrage an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) gestellt. Gefragt wurde unter anderem nach einer Teilnehmerliste, nach Ergebnissen der Sitzungen, der Einsichtsmöglichkeit in Protokolle, möglicherweise eingeladenen Fraktionen und Aktenlegungs- und Dokumentationspflichten.

Dazu die Neuen Liberalen:

„Die Antwort der BWVI, die auf Grund von Auskünften, der Hamburg Port Authority AÖR (HPA) erfolgte, macht mehr als stutzig. Eine Teilnehmerliste liegt der HPA angeblich nicht vor. Sehr erstaunlich finden wir auch, dass es der HPA offensichtlich nicht einmal der Mühe wert war, den von ihnen im Jahr 1999 noch aus einem Haushaltstitel (Sammeltitel für Plafondmaßnahmen) bezahlten Moderator, zum Zwecke der Beantwortung einmal persönlich zu befragen. Umso seltsamer, dass die HPA nun sogar behauptet, der Moderator würde keine Vergütung mehr erhalten.“

„Aber es geht weiter: Beschlüsse wurden ebenfalls keine gefasst. Aktenlegungs- und Dokumentationspflichten existieren angeblich nicht. Wer zu den Sitzungen eingeladen wird, ist der HPA ebenfalls nicht bekannt. Ergebnisse können nirgends eingesehen werden. Irgendein Mitglied des Gesprächkreises führt laut der Antwort eine Mitschrift für sich selbst, diese wird aber weder veröffentlicht, noch unter den Mitgliedern verteilt, und der HPA liegt diese Mitschrift ebenfalls nicht vor. Es gibt kein formales Protokoll, satzungsgemäß ist dessen Erstellung auch nicht vorgesehen, so dass auch über dessen Richtigkeit nicht beschlossen wird. Offenbar wird ein großes Geheimnis darum gemacht, welche Mitglieder der Bezirksversammlung in diesem HPA Gremium ihre „parlamentarische“ Kontrolle ausüben dürfen. Vertreter der Neuen Liberalen wurden jedenfalls zu keiner einzigen Sitzung des Gesprächskreises Moorburg eingeladen.“

„Vor drei Jahren war die HPA offensichtlich noch besser informiert, was in diesem Gremium passiert. In einer Antwort des Senats von 2014 wusste sie noch recht genau, wer alles eingeladen war, und wer an den Sitzungen teilgenommen hatte. Warum dieser Informationsfluss zwischen HPA, BWVI, Fraktionsvertretern und Bürgern offensichtlich neuerdings so gestört ist, würden wir gern erfahren“, so Isabel Wiest von den Neuen Liberalen. Wiest weiter: „Wer Tranzparenz und Bürgernähe in einem Bereich befördern will, in dem es um komplizierte Sachstände zu Hafenerweiterung, A 26, Baggergut Deponien, Flüchtlingsunterbringung und SAGA Immobilien geht, der sollte in einem Bürgerbeteiligungsgremium keinen völlig intransparenten „Closed Shop“ etablieren. Wir gehen davon aus, dass Herr Meinke als Moderator des Gesprächkreises uns zur nächsten Sitzung am 16. Mai ebenfalls einladen wird“.

16Mrz

Umlandverbindung Grossmoordamm instandsetzen!

Pendlerströme durch Wilstorfer und Rönneburger Wohngebiete zurückführen!

Die Grundinstandsetzung des Grossmoordamms ist eine absolut unaufschiebbare Maßnahme, um verkehrsberuhigte Rönneburger und Wilstorfer Wohngebiete von den zunehmenden Pendlerströmen aus den Umlandgemeinden zu entlasten, die keinen Autobahnanschluss realisierten.
Nicht einsehbar, warum Niedersachsen diese wichtige Verbindung auf seinem Gebiet jahrelang, nahezu bis zur Unbefahrbarkeit, völlig verrotten ließ. Auf Hamburger Seite tip top gepflegt und glatt wie ein Spiegel ist der Grossmoordamm eine dünn besiedelte direkte Verbindung zur A1 Auffahrt in Neuland, die unzähligen Anwohnern in Meckelfeld, Wilstorf und Rönneburg den morgendlichen und abendlichen Terror ersparen könnte. Auch die leidgeprüften Pendler der Umlandgemeinden dürften sich freuen, wenn diese Grundinstandsetzung endlich käme.

http://m.abendblatt.de/hamburg/harburg/article209941377/Grossmoordamm-ist-kaum-noch-befahrbar.html

15Mrz

Wilstorfer Stadtteil Gespräch – coming soon!

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