Vor 8 Jahren wurde der sog. KESS Faktor zuletzt bestimmt, nun hat das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätssicherung (IfBQ) die Sozialdaten aller 311 staatlichen Schulen in Hamburg neu berechnet. Das Ergebnis: 139 (fast 45 Prozent) erhalten eine neue Einstufung.
Dabei auffällig: Mehr Schulen werden im Sozialindex herabgestuft als hinauf.
Seit 1996 sind die Schulen nach einem sechsstufigen Sozialindex eingeteilt, der sich an der sozio-ökonomischen Zusammensetzung der jeweiligen Schülerschaft auf der Basis amtlicher und schulischer Daten orientiert. Um soziale Ungleichheiten in der Bildung abzumildern, bekommen Schulen in benachteiligten Lagen mehr Lehrkräfte. Das kann bis zu 50% an zusätzlichen Personalstellen ausmachen.
Der KESS Faktor ist aber darüber hinaus für eine ganze Reihe von Ressourcenzuweisungen relevant. Sprachförderung, Sprachstands-feststellung, Ganztagsberechnung (auch hier u.U. Personalstärke), sonderpädagogische Förderbedarfe bei der Inklusion, Sekretariatskapazitäten etc.
An 64 Schulen wurde eine Verbesserung des Sozialindexes ermittelt, in 75 Fällen eine Verschlechterung. Der Sozialindex 1 bedeutet hierbei, dass „besonders schwierige Rahmenbedingungen“vorliegen, der Sozialindex 6 dass es „sehr günstige Rahmenbedingungen“ für alle gibt. Besonders besorgniserregend ist nun die Lage an den Gymnasien. Nur 6 Standorte stiegen um einen Punkt auf, 22 Schulen stiegen im Ranking ab.
Es ist bedauerlich, dass der Sozialindex nicht viel häufiger ermittelt wird, um schneller und lokaler agieren zu können, wenn sich die sozialen Gegebenheiten an Schulen negativ verändern. Er ist für die angemessene Ressourcenzuweisung absolut relevant und muss viel aktueller erhoben werden. Ebenso ist es mehr als wünschenswert, dass die Ergebnisse des Monitorings transparent kommuniziert werden. Es kann nicht sein, dass der Presse gegenüber nur die Schulen erwähnt werden, die positiver eingestuft werden, die überwiegende Zahl der Schulen, die vor größeren Herausforderungen stehen als bisher, verschwiegen werden.
Wenn Sie das Thema interessiert, behalten Sie gern die Anfrage dazu im Auge.
Sozialliberale kritisieren Versäumnisse bei Kindern und Jugendlichen
von Isabel Wiest, Mitglied des Landesvorstands Hamburg
Vier von fünf Hamburgerinnen und Hamburgern leben in Gebieten mit einem durchschnittlichen oder sogar hohen sozialen Status. Aber rund 20 Prozent wohnen in Gebieten mit einem niedrigen oder sehr niedrigen Status: Das ist das Ergebnis der jährlichen Studie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Der Sozialmonitoring-Bericht, den Hamburg jetzt für das Jahr 2020 veröffentlicht hat, definiert den sozialen Status der Bereiche innerhalb der Stadt nach 7 Kriterien: Die Erhebung mit 850 Einzelbereichenbezieht sich dabei auf Daten von Ende 2019, also noch vor den, auch im sozialen Bereich spürbaren Auswirkungen, von Corona. 4 der 7 Kriterien betreffen unmittelbar die Kinder dieser Stadt.
Es geht um die Kinder Alleinerziehender, die erreichten Schulabschlüsse, die Zahl der Kinder in Mindestsicherung und die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund.
Wenn sich in einer Stadt an den Sozialräumen und ihrer sozialen Segregation so wenig bewegt, wie in Hamburg, dann sollte man also ganz entschieden an diesen Punkten ansetzen und die sozialen Bedingungen für die Kinder und Jugendlichen verbessern.
In unseren Augen hat sich eine Angleichung der Sozialräume nahezu nicht ergeben. Die marginalen Veränderungen betreffen eher wohlhabende Gegenden, deren Status sich nach unten verändert hat. Soziale Unterschiede wurden in der Realität nicht ernsthaft ausgeglichen, so Die Sozialliberalen Hamburg.
Nach wie vor gibt es 72 Gebiete mit niedrigem bis sehr niedrigen Status
Einen niedrigen bis sehr niedrigen Status haben 72 Gebiete in Hamburg. Dort gibt es etwa einen überdurchschnittlichen Anteil von Menschen, die Transferleistungen beziehen.
Es geht um rund 343.100 Menschen — das entspricht ganzen 18,2 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Hamburgs.
Unserer Meinung nach reichen die Rahmenbedingungen, die die Stadt schafft nicht aus, um gerade die Faktoren ausreichend zu beeinflussen, die die Bildungskarrieren der Kinder und Jugendlichen in Hamburg nachhaltig verbessern. Auch müssen die Angebote und die Hilfen für Alleinerziehende, die gesellschaftliche Gruppe mit dem nach wie vor größten Armutsrisiko in Deutschland, dringend verbessert werden, damit die Chancen der nächsten Generation steigen. Über den Zubau besser sozial gemischter Stadtviertel werden sich deren Probleme nämlich nicht lösen lassen.
Fazit: Der Sozialmonitoring Bericht 2020 ist absolut kein Ruhmesblatt der Rot-Grünen Regierung in Hamburg. Er zeigt eher die langjährigen Versäumnisse in der sozialen Kinder– und Jugendarbeit auf, die zu wenig gegen Kinderarmut und Bildungsarmut tut. Er belegt leider maximal eine homöopathische Angleichung der Sozialstandards, die aber die Probleme in den tatsächlichen Brennpunkten kaum verbessert.
Bildquelle: Sozialmonitoring-Bericht der Stadtentwicklungsbehörde Hamburg
Es ist Wahlkampfzeit und wir Kandidaten sind viel unterwegs. Wer uns in der kommenden Zeit live und in Farbe erleben möchte, hat dazu reichlich Gelegenheit. Hier die Veranstaltungen der kommenden Tage:
Donnerstag, 28.3. Bürgerinformationsveranstaltung Bustrasse Langenbeker Feld 18.30 Uhr Gemeindehaus Bugenhagen in der Rönneburger Straße in Harburg / Wilstorf.
Samstag, 30.3. „Harburg hautnah -Schlaglöcher und mehr“ Radtour mit Kay Wolkau 15-17.00 Uhr, Start NL-Büro an der Schwarzenbergstraße 81 in Harburg / Heimfeld
Dienstag, 2.4. Wirtschaftsverein für den Hamburger Süden, Hotel Lindner, 8 -10.30 Uhr
Es ist endlich online!!! Wir freuen uns sehr, Ihnen unser Wahlprogramm für den Hamburger Süden vorstellen zu dürfen. 36 Seiten klare Antworten auf viele Fragen und machbare Ideen für den Bezirk #Harburg. Ich wünsche gute Information bei der Lektüre unserer Pressemitteilung und des Programms und stehe mit dem Team für Ihre Fragen zur Verfügung.
Das aktuelle Harburger Bezirkswahlprogramm finden Sie hier: BezWP 2019 NL
Bereits im vergangenen Jahr hatte der NL-Landesvorstand seinen Mitgliedern einen umfassenden Entwurf für das Bezirkswahlprogramm vorgelegt. Vorbehaltlich einiger Ergänzungen und redaktioneller Bearbeitungen haben die Mitglieder einstimmig dem nun vollständig vorliegenden Wahlprogramm zugestimmt. Zuvor hatten verschiedene Arbeitsgruppen an den einzelnen Themenkomplexen gefeilt. Das Programm kann sich sehen lassen. Es ist mit seinen 36 Seiten umfangreicher als die Programme anderer und es steckt voller guter Ideen für den Bezirk Harburg.
Dazu Spitzenkandidatin Isabel Wiest:
„Ich finde es toll, dass unser Programm so umfangreich ist und den Menschen gescheite Antworten auf konkrete Fragen liefert. Die Leute sind klug und anspruchsvoll. Sie suchen in den Programmen der Parteien gezielt nach den Themen, die sie bewegen. Da haben sie auch einen bunten Strauß an besten Ideen verdient, klare Worte und mehr als nur ein paar Seiten mit ideologischen Floskeln. Wir hatten ein Wahlprogramm für 166.000 Menschen zu beschließen und kein Pixibuch.
Unser Programm ist stringent entlang unserer Agenda geschrieben. Wir müssen uns keinem potentiellen Koalitionspartner andienen. Das ist ein großer Luxus und genau die Freiheit, die kreativ macht. Zu vielen der Positionen haben wir in den letzten Jahren konkret mit unseren zahlreichen politischen Initiativen gearbeitet. Das macht die besondere Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit unseres Programms aus. Wir liefern klare Aussagen für die Politik in Harburg, und dafür schätzt man uns.“
Spitzenkandidat Kay Wolkau:
„Mit unseren Schwerpunkten für mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz, für eine moderne Verkehrspolitik, für ein vielfältiges und vitales Kulturleben und für eine behutsame Stadtplanung mit viel Freiraum für alle sind wir nah an den Vorstellungen und Bedürfnissen der Menschen dran. Seit über 4 Jahren machen wir engagierte und gute Politik für die Menschen im Bezirk. Mehr als 400 politische Initiativen haben wir seitdem ins Kommunalparlament eingebracht, nicht wenige davon trotz Opposition erfolgreich: Diese Arbeit für Harburg wollen wir fortsetzen.
Beim Programm war uns auch wichtig, dass alle unsere Kandidaten dahinter stehen. Auch deshalb haben wir unser Programm sehr frühzeitig auf den Weg gebracht, damit alle bereits vor ihrer Kandidatur genau wussten, mit welchen Positionen wir ins Rennen gehen. Wir alle werden für eine sozialliberale Kraft in der nächsten Bezirksversammlung kämpfen.„
Das aktuelle Harburger Bezirkswahlprogramm finden Sie hier:BezWP 2019 NL
Die neuen Stadtteildaten der Kriminalitätsstatistik wurden gerade veröffentlicht. Als Wahlkreisabgeordnete in Wilstorf freue ich mich, dass dieser Stadtteil, als einer der ganz wenigen in Harburg, in allen genannten Deliktsbereichen rückläufige Zahlen präsentieren kann. Und das, obwohl der Stadtteil durch zahlreiche große Wohnprojekte einwohnermäßig gewachsen ist und keine ganz unproblematischen Sozialdaten aufweist. Darauf können die Wilstorfer stolz sein.
Das Hamburger Abendblatt berichtete am 28.01. diesen Jahres über vermeintliche Schwächen des Systems der #Konzeptvergabe beim Verkauf städtischer #Grundstücke. Das zugrunde gelegte Bewertungsschema ließ es angeblich zu, dass der gebotene Preis im Jahr 2017 bei den 22 im Wege der #Konzeptausschreibung veräußerten #Grundstücke, in jedem vierten Fall den Ausschlag über die Vergabe gab und nicht das beste Konzept.
Bei einem erheblichen Anteil städtischer Grundstücksverkäufe wird demnach nicht das beste Konzept belohnt, sondern maßgeblich über den Preis geregelt. Dieses Vorgehen läuft den beabsichtigten Bestrebungen entgegen, u.a. den Bau bezahlbaren Wohnraums über die Konzeptvergaben zu sichern.
wir wollen, dass Das System genauer erläutert wird und haben daher folgenden Antrag formuliert.
Petitum/Beschlussvorschlag:
Vertreter der Harburger Verwaltung und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werden gebeten, über das Vorgehen bei Ausschreibungen im Wege der Konzeptvergabe umfassend im Stadtplanungsausschuss zu berichten.
Der Bericht soll dabei insbesondere Auskunft darüber geben, welche Kriterien es insgesamt gibt, wie sie einzeln bepunktet werden (Bewertungsschema), welche Konzeptvergaben es in Harburg bereits gab oder gibt, welche Gewichtung der gebotene Preis dabei hatte, und inwieweit grundsätzlich wohnungspolitische Kriterien im Rahmen des Verfahrens stärker als bisher zu gewichten sein können.
Ebenso soll geklärt werden, ob langfristige grundbuchrechtliche Eintragungen einer Nichtveräußerungs- und/oder Nichtumwandlungsgarantie eingesetzt werden oder bei geeigneten Grundstücksvergaben als verbindlich vorgegeben werden können und ob das bereits irgendwo geschehen ist.
In Harburg werden ja gerade die Bezirkswahlprogramme gehäkelt. Das Programm der #Neue_Liberale steht weitestgehend bereits seit September 2018 – vorbehaltlich kleinerer Ergänzungen. Uns war wichtig, dass jeder unserer Kandidaten schon bei seiner Aufstellung genau wusste, für welche #Politik im #Bezirk er sich stark machen kann. Unser Programm ist entlang der Agenda verfasst, die wir als Bezirksfraktion in der scheidenden Legislaturperiode konsequent politisch verfolgt haben. Es ist also mehr als irgendwelche Absichtserklärungen, es ist bereits seit Jahren gelebtes Engagement für #Harburg.
Im Harburger Stadtplanungsausschuss äußerte ein Projektplaner, der auf einem Harburger Grundstück der Stadt für die LIG die Bebaubarkeit prüfen soll, dass seine Firma ein Vorkaufsrecht an dem Grundstück eingeräumt worden sei. Auf Nachfrage, ob das denn üblich sei, antwortete er mit Ja. Angeblich sei dies bei allen städtischen Grundstücken, die sich derzeit in der Projektierung befänden der Fall, da die Verträge mit der LIG das Vorkaufsrecht bereits beinhalten würden.
Diese Praxis verwundert vor folgendem Hintergrund: Um möglichst viel Einfluss auf die Mieten, Bodenspekulation und die Bebauung nehmen zu können, war die öffentliche Diskussion kürzlich entbrannt, man wolle in Hamburg zukünftig städtische Grundstücke fast nur noch über das Erbbaurecht vergeben. Das sei angeblich Teil der neuen Hamburger Bodenpolitik um den Ausverkauf städtischer Grundstücke zu bremsen.
Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die Fachbehörde gerichtet:
Ist es richtig, dass Projektplanern im Gegenzug für die Projektierung von Objekten auf städtischen Grundstücken Vorkaufsrechte eingeräumt werden?
Ist es richtig, dass Verträge zwischen Projektplanern und der LIG auf städtischen Grundstücken dieses Vorkaufsrecht beinhalten?
Wie lange wird man an dieser Praxis festhalten?
Wieviele städtische Grundstücke projektieren Planer derzeit für die LIG? Wie viele davon liegen in Harburg? Für wieviele dieser Grundstücke sind den Planern Vorkaufsrechte eingeräumt worden? Bitte die Fragen für die Jahre 2016 – 2018 beantworten.
Sind diese Vorkaufsrechte im Grundbuch gesichert?
Welchen Vertrauensschutz entfaltet diese Besicherung des Vorkaufsrechts? in welcher Höhe bezogen auf den Objektwert lässt er sich prozentual beziffern?
Verzichten die Projektierer im Gegenzug auf einen Teil bzw. ganz auf die Kosten für die Projektierung? Wie sieht die Regelung aus?
Sind bereits Grundstücke im Weg des Erbbaurechts an Projektplaner oder Investoren vergeben worden, ohne das bestehende Erbpachten verlängert oder in diese eingetreten wurde? Wieviele sind das Hamburgweit, wie viele davon in Harburg? Bitte die Fragen für die Jahre 2016 – 2018 beantworten.
Wieviele städtische Grundstücke, auf denen Erbpachtverträge liefen wurden im Gegenzug in Eigentum der Bauherren umgewandelt? Bitte Hamburgweit und für Harburg angeben. Bitte die Fragen für die Jahre 2016 – 2018 beantworten.
Verzögerte Stellungnahme, unklare Zuständigkeiten, massive Verschleppung der Umsetzung eines politischen Antrags.
Sachverhalt: am 27.06.2017 hat die Bezirksversammlung Harburg beschlossen, dass sie die Einführung von Tempo 30 auf der Heimfelder Straße befürwortet und sich bei den zuständigen Fachbehörden für die Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Heimfelder Straße einsetzt (Drucksache 20-2987).
Diesbezüglich wurde die Polizei Hamburg seitens der Bezirksversammlung um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.
Im April 2018 lieferte die Polizei eine Stellungnahme ab, ging dabei jedoch thematisch nicht auf den Antrag der Bezirksversammlung ein.
Im Juni 2018 beschwerte sich die Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg darüber schriftlich bei der Behörde für Inneres und Sport und schrieb:
„Der erstgenannte Antrag bezieht sich aber auf die Einrichtung einer Tempo 30-Zone für die gesamte Heimfelder Straße. Die Fraktionen erbitten dazu eine umfassende Antwort.“
Bislang liegt uns keine entsprechende Stellungnahme der zuständigen Behörde auf die Drucksache 20-2987 der Bezirksversammlung Harburg, wie im Juni 2017 erbeten und im Juni 2018 konkretisiert vor.
Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die zuständige(n) Fachbehörde(n) gerichtet:
Wann wird diese Stellungnahme erfolgen, wer ist zuständig?
Die Polizei antwortete zuletzt am 22.1.2019 auf eine entsprechende Anfrage im Transparentportal nun nicht mehr zuständig zu sein. Warum ist die Nachfrage an die Innenbehörde jetzt plötzlich an die BWVI zu richten nachdem die bemängelte Stellungnahme doch von der Polizei beantwortet wurde? Die Polizei schreibt, für Verkehrskonzeptionelle Fragen sei nun die BWVI zuständig. Ist das richtig?
Was versteht man bei der Polizei unter verkehrskonzeptionellen Fragen? Bitte abschließend ausführen. Kan man bei diesen Fragen davon ausgehen, dass eine Zuständigkeit der Polizei und der Innenbehörde nicht mehr gegeben ist? Bitte Zuständigkeitsbereiche abgrenzen.
War die Polizei zu der Stellungnahme nicht befugt und gab es seit April 2018 eine Änderung der Zuständigkeiten? Wenn ja welche? Wann wurden die BV Harburg darüber in Kenntnis gesetzt?
Warum kam es bei der Stellungnahme zu den massiven Verzögerungen (von bisher schon 19 Monaten) seit der politischen Antragstellung? Bitte begründen.
Die vielfältigen Zuständigkeiten gerade in Hamburger Verkehrsfragen führen oft zu Verwirrungen. Wie ist üblicherweise die Verfahrensweise bei Anfragen nach dem HmbUlG, dem VIG und dem HmbTG wenn der Anfragende seine Anfrage an eine Stelle richtet, die nicht zuständig ist? Erfolgt dann nicht automatisch eine Zuleitung der Anfrage an die zuständige Behörde/Stelle? Falls ja, wie lange dauert es durchschnittlich, bis diese Anfragen dann an die zuständige Stelle weitergeleitet werden und wie lange dauert die Durchschnittliche Bearbeitungszeit insgesamt bis zur Beantwortung? Bitte das Verfahren vom Eingang bis zur Beantwortung darstellen, samt den Zwischeninformationen die an den Anfragenden gehen und seinen Mitwirkungspflichten im Bearbeitungsverlauf.
Wieviele Anfragen wurden automatisch an die zuständigen Stellen zur Beantwortung weitergeleitet? Wie hoch ist damit ihr Anteil an den gesamt gestellten Anfragen?
Wie unabhängig sind Gutachten und Arbeiten von Universitäten, die Grundlage politischer Entscheidungen in der Hansestadt Hamburg werden, tatsächlich? Wie stark ist dir HCU mit der Baubranche, Investoren, ihren eigenen Stiftungen und baufinanzierenden Banken verknüpft und wer betreut eigentlich die wissenschaftlichen Arbeiten? Das wollten wir einmal hinterfragen und haben folgende Anfrage an die Fachbehörde gestellt.
Anfrage an die Fachbehörde:
Im Bereich der Stadtplanung und Stadtentwicklung werden der Politik und anderen handelnden Akteuren in Hamburg und speziell auch in Harburg, oft Gutachten und Arbeiten externer Stellen zur Entscheidungsfindung und Information vorgelegt.
Hierbei handelt es sich beispielsweise um Studien zu Aufstockungspotentialen, zu Potentialen einzelner Stadtteile oder zu möglichen Bedarfen im Segment Mikrowohnen und Wohnformen im Alter.
Viele dieser Arbeiten stammen von der Hafen City Universität, der HCU.
Für uns ist die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Arbeiten, die wir für die politische Arbeit nutzen, oberstes Gebot.
Ist diese nicht vollständig gegeben, sind Transparenz über die Auftraggeber, sämtliche Förderer und die Akteure der wissenschaftlichen Betreuung dieser Arbeiten für die Berücksichtigung der vorgestellten Ergebnisse unerlässlich.
Uns ist bewusst, dass Universitäten zunehmend unter dem Druck stehen, Drittmittel einwerben zu müssen. Wirtschafts- und stiftungfinanzierte Forschungsprojekte, Stiftungsprofessuren, Wirtschaftspromotionen, sog. „preferred partnerships“ und Arbeiten, die einen gewünschten Anwendungsbezug liefern sollen, gehören an vielen Hochschulen zum Alltag und gefährden die Freiheit und Unabhängigkeit der Wissenschaft und Forschung.
Die Hafen City Universität betreibt mit waterfront e.V. den Förderverein der HafenCity Universität in Wissenschaft, Lehre und Forschung. Dabei bringt der Verein laut seiner eigenen Webpage,
„Menschen aus den Bereichen Bauen, Immobilien und Metropolenentwicklung in den Dialog. Die Mitglieder ermöglichen der HCU durch persönliches Engagement und materielle Förderung wichtige und innovative Projekte umzusetzten. Im Gegenzug erhalten waterfront-Mitglieder Kontakt zu einer Hochschule, die mit ihrem Fokus auf Baukunst und Metropolenentwicklung in Europa einzigartig ist.“
Der Verein fördert also die Zusammenarbeit und den Finanz- und Informationsaustausch zwischen der HCU und Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen. Auf der Internetpräsenz des Vereins finden sich mindestens folgende 28 fördernde Firmen (siehe: http://waterfront-hcu.de/wer-wir-sind-2/)
so auf der Website von Waterfront e.V. 2018 veröffentlicht
Bei der Durchsicht der Abschlussarbeiten und ihrer Betreuer fällt auf, dass wissenschaftliche Betreuer von Abschlussarbeiten geschäftsführende Positionen bei selbst gegründeten Instituten privater Stiftungen innehaben, welche wesentliche Anteilseigner großer Hotelbauer sind. Diese Arbeiten befassen sich mit der Untersuchung von Wohnraum, den diese Stiftung und der Hotelbauer im Bereich Mikrowohnen selber auf dem Markt anbietet.
Auch fällt auf, dass Betreuer von Masterarbeiteten aus der BSW kommen oder Betreuer von Studienarbeiten beim Förderverein waterfront e.V. zentrale Positionen bekleiden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. Wie viele Gutachten bzw. Arbeiten oder Studien der HCU oder anderer Hochschulen/Universitäten wurden in den Bereichen Bauen, Wohnen, Stadtplanung in der laufenden Legislatur im Bezirk Harburg oder mit Wirkung für den Bezirk Harburg für die Arbeit der Verwaltung als Grundlage für deren Planung, Arbeit und Argumentation genutzt?
2. Um welche Gutachten/Arbeiten handelt es sich? Von welchen Stellen kommen sie?Wer sind ihre Verfasser und wer die wissenschaftlichen Betreuer? Welche Studien wurden der Politik in Harburg im Rahmen der Arbeit in den Fachausschüssen vorgestellt?
3. Für die Betrachtung welcher städtebaulichen Fragen wurden bzw. werden die Erkenntnisse dieser Arbeiten genutzt? Von welchen Stellen in Fach- und Bezirksbehörden wurden/werden die Arbeiten genutzt?
4. Sind die verwendeten Gutachten/Studien/Arbeiten etc. von Firmen, Verbänden, Stiftungen, der Verwaltung, Förderern von Waterfront o.a. in Auftrag gegeben worden? a) Wenn ja, um welche der Arbeiten handelt es sich und wer sind die Auftraggeber? b) Wie lauteten die jeweiligen Forschungsaufträge?
5. Werden wissenschaftlichen Arbeiten der HCU durch Mitarbeiter derjenigen Firmen betreut, die über den Förderverein waterfront mit der Uni verbunden sind? Welche Arbeiten sind das? Welche Mitarbeiter welcher Firmen haben die jeweiligen Arbeiten betreut? Wie stellt sich diese wissenschaftliche Betreuung dar?
6. Wie beurteilt die Fachbehörde die wissenschaftliche Unabhängigkeit der verwendeten Arbeiten?
7. Sind in der Vergangenheit schon Arbeiten nicht verwendet worden, weil sie möglicherweise zu erkennbar interessengeleitet waren? Wenn ja, um welche Arbeiten zu welchen Themen handelte es sich?
8. Bemüht man sich in Hamburg um die Errichtung eines wissenschaftlichen Transparentregisters, welches beispielsweise die Auftraggeber und die Arbeitgeber der Betreuer wissenschaftlicher Arbeiten, ihre Förderer, finanzielle Volumina, die Anteile drittmittelfinanzierter Mitarbeiter in einzelnen Instituten usw. offenlegt? Wenn ja, wie sehen die derzeitigen Bemühungen aus?
Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy