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Hamburger Themen

 

 

16Apr

Mehr Transparenz und Aktualität bei den Sozialdaten der Hamburger Schulen

Vor 8 Jahren wurde der sog. KESS Faktor zuletzt bestimmt, nun hat das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätssicherung (IfBQ) die Sozialdaten aller 311 staatlichen Schulen in Hamburg neu berechnet. 
Das Ergebnis: 139 (fast 45 Prozent) erhalten eine neue Einstufung.

Dabei auffällig: Mehr Schulen werden im Sozialindex herabgestuft als hinauf. 

Seit 1996 sind die Schulen nach einem sechsstufigen Sozialindex eingeteilt, der sich an der sozio-ökonomischen Zusammensetzung der jeweiligen Schülerschaft auf der Basis amtlicher und schulischer Daten orientiert. Um soziale Ungleichheiten in der Bildung abzumildern, bekommen Schulen in benachteiligten Lagen mehr Lehrkräfte. Das kann bis zu 50% an zusätzlichen Personalstellen ausmachen. 

Der KESS Faktor ist aber darüber hinaus für eine ganze Reihe von Ressourcenzuweisungen relevant. Sprachförderung, Sprachstands-feststellung, Ganztagsberechnung (auch hier u.U. Personalstärke), sonderpädagogische Förderbedarfe bei der Inklusion, Sekretariatskapazitäten etc.

An 64 Schulen wurde eine Verbesserung des Sozialindexes ermittelt, in 75 Fällen eine Verschlechterung. Der Sozialindex 1 bedeutet hierbei, dass „besonders schwierige Rahmenbedingungen“vorliegen, der Sozialindex 6 dass es „sehr günstige Rahmenbedingungen“ für alle gibt. 
Besonders besorgniserregend ist nun die Lage an den Gymnasien. Nur 6 Standorte stiegen um einen Punkt auf, 22 Schulen stiegen im Ranking ab.

Es ist bedauerlich, dass der Sozialindex nicht viel häufiger ermittelt wird, um schneller und lokaler agieren zu können, wenn sich die sozialen Gegebenheiten an Schulen negativ verändern. Er ist für die angemessene Ressourcenzuweisung absolut relevant und muss viel aktueller erhoben werden. Ebenso ist es mehr als wünschenswert, dass die Ergebnisse des Monitorings transparent kommuniziert werden. Es kann nicht sein, dass der Presse gegenüber nur die Schulen erwähnt werden, die positiver eingestuft werden, die überwiegende Zahl der Schulen, die vor größeren Herausforderungen stehen als bisher, verschwiegen werden.

Wenn Sie das Thema interessiert, behalten Sie gern die Anfrage dazu im Auge.

https://fragdenstaat.de/anfrage/ergebnis-des-sozialindex/?fbclid=IwAR3QBGOmODpiPZord55cgMaxFQPiAKW5fqHpmDvVWS6qUB0KpGNpCX2SdSs

11Jan

Für eine bessere Obdachlosenpolitik in Hamburg

Entsetzen über 5. verstorbenen Obdachlosen in Hamburg in diesem Winter

von Isabel Wiest, MdLaVo HH

Seit vielen Jahren setzen sich „Die Sozialliberalen“ aktiv für die Verbesserung der Lebenssituation von Wohnungs- und Obdachlosen in Hamburg ein. Umso erschreckender ist es für uns, dass auch in diesem Winter schon fünf Obdachlose in Hamburg den Tod finden mussten.

Obdachlosigkeit ist gerade in Metropolregionen ein ungelöstestes Problem. Die Corona-Pandemie verschärft diese Situation, denn durch Verdienstausfälle geraten immer mehr Menschen in finanzielle Bedrängnis und sind vom Verlust ihrer Wohnung bedroht oder bereits betroffen.

Allein der politische Wille fehlt, die im rot-grünen Koalitionsvertrag festgeschriebenen Housing FirstBestrebungen auch tatsächlich umzusetzen. Wir müssen in dieser Stadt mehr zu tun als obdachlose Menschen nur irgendwie am Leben zu halten. Es ist nicht hinnehmbar, dass gerade eine der bedürftigsten Gruppen der Stadtgesellschaft einer Politik von Gängelung, Bevormundung und Verweigerung unterworfen wird, die auch den Anforderungen einer Pandemie nicht genügt. Das Winternotprogramm hat seine Schwächen. Es ist mehr als verständlich, dass die Menschen derzeit die Unterbringung in Mehrbettzimmern, die sie zudem tagsüber wieder verlassen müssen, meiden, um sich nicht anzustecken. Die Unterbringung in solchen Sammelunterkünften ist derzeit einfach nicht zumutbar. Hamburg hat mehr als 2000 Obdachlose, denen nicht ausreichend geholfen wird. Das ist einer reichen Wirtschaftsmetropole unwürdig. Derzeit stehen unzählige Hotelzimmer in dieser Stadt leer. Wir können es Menschen ermöglichen, würdevoll und sicher über den Winter zu kommen, wenn wir Zimmer für Obdachlose freigeben, die sie auch tagsüber nutzen können.

Es ist Aufgabe der Politik, die jahrelang mit schönen Worten konservierte Situation obdachloser Menschen endlich zu beenden und ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Das Recht auf Wohnen sehen wir als ein Menschenrecht an. Die Stadt steht in der Pflicht es umzusetzen und seine Verantwortlichkeiten nicht mehr an private oder kirchliche Initiativen zu delegieren.

Zu unseren sozialliberalen programmatischen Punkten betreffend die Obdachlosenpolitik in Hamburg

Zur Vertiefung:

Das steht im rot-grünen Koalitionsvertrag:

Wohnungs- und Obdachlosigkeit überwinden

Zu den verletzlichsten Gruppen in der Hamburger Stadtgesellschaft gehören Wohnungslose und insbesondere auf der Straße lebende Obdachlose. Zentral sind hierbei für uns die Prävention von Wohnungsverlust und die Wohnraumvermittlung.

Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit werden die Fachstellen für Wohnungsnotfälle personell verstärkt. Sie sollen sich auch stärker um von Obdachlosigkeit gefährdete, vor allem junge Frauen und Männer, in schwierigen Wohnkonstellationen kümmern (u. a. sogenannte Couchschläfer) um noch früher unterstützen zu können.

Auch zukünftig sollen spezielle Angebote, z. B. für Frauen, psychisch kranke Menschen oder Menschen, die nach einer erfolgreichen Langzeittherapie keinen eigenen Wohnraum gefunden haben und ein suchtmittelfreies Umfeld benötigen, vorgehalten werden. Bei Fördern und Wohnen wird ein Beschwerdemanagement eingeführt, das bei Bedarf vertrauliche Beratung ermöglicht. Wohnungslose Menschen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden durch die Ausweitung von besonderen Betreuungsangeboten bei der Anmietung von eigenem Wohnraum gezielt unterstützt. Um ehemals obdach- oder wohnungslose Menschen mit Pflegebedarf gut betreuen zu können, schaffen wir zusätzliche Plätze in einer besonderen Pflegeunterkunft.

Um noch mehr Menschen gezielt beim stufenweisen Übergang in eigenen Wohnraum begleiten zu können, werden wir Unterstützungsangebote wie Wohnen Plus ausbauen. Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass es hierfür zwingend erforderlich ist, den Wohnungsbau für besondere Zielgruppen (WA-gebunden) weiter zu forcieren. Wir werden deshalb im Rahmen der in der Bürgerschaft schon beschlossenen Verdoppelung der Hilfen für Wohnungslose der sog. Stufe 3 ergänzend zu den bestehenden Hilfen ein Housing-First Modellprojekt für wohnungslose Haushalte auflegen.

Nach mehr als 100 Jahren ihres Bestehens werden wir für die Unterkunfts- und Unterstützungseinrichtung PIK As einen Neubau errichten. Dort werden auf einer Fläche von mehr als 1.700 m² barrierefrei bis zu 330 Betten, Räume für medizinische Anwendungen, eine ehrenamtliche Küche und eine Schwerpunktpraxis mit sieben Krankenzimmern entstehen. In Kooperation mit dem LEB (Landesbetrieb Erziehung und Beratung) wird es dann auch einen eigenständigen Betrieb für die Notübernachtung für jungerwachsene Obdachlose geben. Für die Zeit bis zur Fertigstellung des Neubaus werden wir ein Angebot für die Zielgruppe bereitstellen und die damit gemachten Erfahrungen in die Konzeption für das spätere Angebot im PikAs einfließen lassen.

Die Angebote, die Gesundheitshilfen- und Straßensozialarbeit verbinden und Menschen individuell ansprechen, werden verstärkt. Zusätzlich wird zunächst eine weitere Tagesaufenthaltsstätte in Altona geschaffen.

Besondere Unterstützung benötigen Obdachlose mit temporärem Pflegebedarf, wie er oft nach Krankenhausaufenthalten vorkommt. Die Koalitionspartner stimmen überein, dass Obdachlose aus dem Krankenhaus nicht direkt in ein Leben auf der Straße entlassen werden dürfen. Daher werden wir die Plätze der Krankenstube für Obdachlose ausweiten. In der Vergangenheit hat das Winternotprogramm dafür gesorgt, dass viele obdachlose Menschen in Hamburg im Winter nicht nur eine Unterkunft gefunden haben, sondern auch eine dauerhafte Perspektive für eine Zukunft jenseits der Straße gemeinsam mit den Sozialarbeiter*innen entwickeln konnten. Weiterhin soll bei Ausweitung des Beratungsangebots eine ausreichende Anzahl an Übernachtungsplätzen im Winter für alle Menschen in Hamburg, unabhängig von ihrem Rechtsstatus bereitgestellt werden.

Die Koalitionspartner wollen die Integration in den Arbeitsmarkt und die Prävention von Wohnungslosigkeit von EU-Zuwander*innen stärken und daher eine Pension für arbeitssuchende Zugewanderte aus der EU in Kooperation mit den Sozialpartner*innen und Wohlfahrtsverbänden auf den Weg bringen. Ein tragfähiges Konzept hierfür wird mit den Beteiligten gemeinsam entwickelt.

Wohnungs- und obdachlose Menschen mit psychischen Erkrankungen und vielfach ohne Bereitschaft externe Hilfe anzunehmen sind in regulären Wohnunterkünften schwer adäquat zu versorgen und häufig bereits „auf der Straße“ schwer zu erreichen. Für Menschen, die unter psychischen Erkrankungen leiden und obdachlos sind, werden daher zusätzliche besondere Sprechstundenangebote in den Tagesaufenthaltsstätten vorgesehen. Darüber hinaus wird eine öffentlich-rechtliche Unterkunft speziell auf die Bedürfnisse ehemals Obdachloser mit psychischen Erkrankungen ausgerichtet.

23Jun

Naturschutz vs. öffentliches Interesse?

Begriff und Abwägung in der Debatte

von Isabel Wiest

In Hamburg und der Metropolregion werden immer mehr Infrastrukturprojekte, die mitunter stark in Naturschutzbelange, in Moorgürtel, Wasserschutzgebiete oder Feuchtbiotope eingreifen, u.a. mit dem „überwiegenden öffentlichen Interesse“begründet. Dabei klingt es fast so, als wolle man Naturschutzinteressen gegen andere öffentliche Interessen stellen, anstatt sie selbst als wichtigen Teil des öffentliches Interesse zu werten.

Was also mit diesem Rechtsbegriff in Zeiten des Klimawandels überhaupt gemeint ist, und warum er gerade in Naturschutzbelangen nicht unhinterfragt zum unbestimmten planerischen Totschlagargument werden darf, das wollen wir heute am Beispiel des geplanten Aldi-Lagers in Stellediskutieren.

Die Zustimmung des Landkreises Harburg zum Bau des großflächigen Logistiklagers in Stelle bedroht das geschützte Feuchtbiotop Pennekuhle. Die dortige Naturschutzbehörde begründete ihren positiven Bescheid mit der Notwendigkeit des Aldi-Lagers wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses.

Der Regionalverband des BUND hat dagegen jetzt Beschwerde bei der unteren Naturschutzbehörde in Winsen eingelegt und gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat eingereicht. Der BUND sieht hier, neben vielen anderen Kritikpunkten an dem Vorhaben, eine falsche Begründung vorgeschoben und untermauert seine Auffassung wie folgt:

Seit 2015 seien die Gewerbesteuerzahlungendes bereits in Ohlendorf ansässigen Unternehmens in der Gemeinde Seevetal von 1,65 Millionen in 2015, auf 600.000 in 2017 und auf Null seit seit dem Jahr 2018 gesunken.

Auch signifikant neue Arbeitsplätze seinen wohl nicht zu erwarten, da es sich wahrscheinlich nur um eine Verlagerung des Standorts handele.

Kurz: Ein überwiegendes öffentliches Interesse sieht der BUND hier nicht gegeben.

Grund genug für eine kurzen rechtlichen Exkurs:

Recht des Naturschutzes und der Landschaftsplanung findet sich auch in § 19 BNatschG, der Eingriffsregelung, implizit das „öffentliche Interesse“.

Danach müssen Eingriffe in Natur und Landschaft zunächst vermieden oder ausgeglichen werden. Wenn das nicht gelingt, dürfen sie nur zugelassen werden, wenn „die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.“ Die genannten „anderen Belange“ sind nicht nur, aber auch und vor allem öffentliche Interessen, denen regelmäßig ein höheres Gewicht eingeräumt wird als „nur“ privaten Interessen.

Schließlich findet man das „öffentliche Interesse“ an zentraler Stelle im Schutzregime der FFH-Richtlinie und folglich auch in den entsprechenden Vorschriften des BNatSchG also in Art. 6 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG. Die Vorschriften besagen, dass Projekte oder Vorhaben mit beeinträchtigenden Wirkungen in oder auf ein europäisches Schutzgebiet Natura 2000 nur dann genehmigt werden dürfen, wenn erstens Alternativlösungen nicht vorhanden sind und zweitens soweit es aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“ erforderlich ist.

Man kann nun aber eine regelrechte Inflation dieser „öffentlichen Interessen“ konstatieren, die es erforderlich macht, zu klären, was am Ende für den Naturschutz übrig bleibt, oder genauer: Wie das öffentliche Interesse in § 34 NatSchG zu verstehen ist. Und diese Frage stellt sich in Zeiten des Klimawandels umso dringender, weil das öffentliche Interesse in dieser Vorschrift ein unbestimmter Rechtsbegriff ist aber gleichzeitig Element einer voll kontrollierbaren Rechtsgüterabwägung sein muss und nicht nur Hohlfloskel einer planerischen Abwägung.

Selbstverständlich muss dabei auch immer die Frage mitbedacht werden, wie und von wem das öffentliche Interesse formuliert und kontrolliert wird. Hat man beispielsweise die Auseinandersetzungen um das Mühlenberger Loch vor Augen, wurde ein ausschließlich privat genutzter Flughafen einer privaten Firma unter Berufung auf zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses genehmigt.

Die Diskussion um das geplante Logistiklager, das den gesamten Landkreis auch in Sachen Verkehr und Entwicklungsmöglichkeiten in Atem hält, bleibt also spannend.

Wenn Sie mit uns über aktuelle Themen diskutieren wollen, interessante Informationen haben oder an unserer aktuellen Stunde teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an lavo@liberale.hamburg.

Isabel Wiest ist Mitglied des Landesvorstands, ehem. Abgeordnete der BV Harburg, Juristin

18Jun

Zukunftsperspektive Hafen Hamburg

18. Juni 2020

Sie kam wie ein Don­ner­schlag und erfasst ange­sichts der Corona Krise bei Weitem noch nicht die tat­säch­liche Trag­weite der aktu­ellen und der zu erwar­tenden Situa­tion im Ham­burger Hafen.

Es geht um die neueste Hafen­ent­wick­lungs­pro­gnose, die die HPA 2018 beim For­schungs­un­ter­nehmen ETR (Eco­nomic Trend Rese­arch) bei dem ehe­ma­ligen HWWI Prof. M. Bräu­ninger und der CPL in Auftrag gegeben hatte. Ihr ernüch­terndes Ergebnis liegt jetzt vor.

Und was Die Sozi­al­li­be­ralen Hamburg schon lange kri­ti­siert hatten, scheint sich auf fast tra­gi­sche Weise zu bewahr­heiten. Die Pro­gnosen des letzten Hafen­ent­wick­lungs­plans von 2010 sind (auch ohne die Coro­na­krise zu berück­sich­tigen) maßlos über­zogen gewesen. Eine wilde Phan­tasie, an der man sich fest­hielt, obwohl sich schon all die Jahre abzeich­nete, dass da wohl irgend­etwas nicht stimmen könne.

Dieser ver­al­tete Plan, der als Ent­schei­dungs­grund­lage für viele ein­schnei­dende und umwelt­be­denk­liche Infra­struk­tur­pro­jekte diente, pro­gnos­ti­zierte die Ent­wick­lung der Umschlags­zahlen bis 2025 nämlich doppelt so hoch, wie der aktua­li­sierte Plan es jetzt bis ins Jahr 2035 tut. 

Kurz: die Studie hat ganze 10 Jahre mehr im Blick, die coro­nabe­dingte welt­weite Wirt­schafts­krise noch nicht einmal mit­be­rück­sich­tigt und pro­gnos­ti­ziert mit 13,2 Mio. TEU gerade mal die Hälfte der Umschlags­zahlen, die der alte Plan sich ausmalte. 

Und noch eine Ohr­feige ver­passt die Studie der Wirt­schafts­be­hörde: Auch die Pro­gnosen zu den Wir­kungen der Elb­ver­tie­fung, die wohl ab 2022 ein­treten sollen, sieht sie pro Schiffs­an­lan­dung 1/5 nied­riger, als erhofft.

Die Kor­rektur ist derart dra­ma­tisch, dass jetzt eigent­lich Infra­struk­tur­pro­jekte wie die A26, denen offen­sicht­lich völlig falsche Ver­kehrs­pro­gnosen zu Grunde liegen, oder die unsin­nige Fehl-Belegung der Hafen­er­wei­te­rungs­flä­chen in Moor­burg und Alten­werder unver­züg­lich auf den Prüf­stand gehören.

Gleich­zeitig wird unter diesem Brenn­glas auch über­deut­lich, dass man in Hamburg viel zu lange an einem wan­kenden Riesen geglaubt hat. Wich­tige Ent­wick­lungen, wie bspw. die Grün­dung eines großen Wis­sen­schafts– und For­schungs­parks mit Woh­nungsbau in Moor­burg, sind schlicht ver­schlafen worden.

Ein schnelles Umdenken ist jetzt wich­tiger denn je, wenn die Stadt neben dem Hafen eine zukunfts­fä­hige urbane Wirt­schaft und tau­sende von Arbeits­plätzen sichern will.

18Jun

Macht die Bürgerbegehren in den Bezirken endlich verbindlich!

15. Juni 2020

von Isabel Wiest

Mit­glied des Lan­des­vor­stands, ehem. Abge­ord­nete in der BV Harburg, Juristin

Immer wieder werden in Hamburg Bür­ger­be­gehren und Bür­ger­ent­scheide in den Bezirken aus­ge­he­belt, aus­ge­bremst oder sogar nach einem erfolg­rei­chen Bür­ger­ent­scheid auf­ge­hoben, also vom Ham­burger Senat evoziert.

Ob es der beliebte Veritas Beach­club in Hamburg Harburg war, das Bis­marckbad in Hamburg-Altona oder zahl­reiche andere Her­zens­an­liegen der Ham­bur­ge­rInnen, oft müssen diese Perlen großen Bau­vor­haben weichen. Und das all­zuoft gegen den breiten Willen der Men­schen vor Ort.

Seit 20 Jahren gibt es diese Betei­li­gungs­ver­fahren bereits, seit 1998 sind in Hamburg aller­dings mehr als 30 Bür­ger­be­gehren und Bür­ger­ent­scheide in den Bezirken gegen den Bür­ger­willen vom Senat evo­ziert worden.
Dieses Vor­gehen führt die eigent­lich gewollte Mit­be­stim­mung der Bür­ge­rInnen häufig ad absurdum, es fördert poli­ti­schen Frust, riecht nach Willkür und schreckt die Men­schen von wei­terer Betei­li­gung ab. Zivil­ge­sell­schaft­li­ches Enga­ge­ment in den Bezirken wird so jeden­falls nicht befördert.

Die Sozi­al­li­be­ralen wollen diese Formen der Bür­ger­be­tei­li­gung endlich ver­bind­lich machen und das Evo­ka­ti­ons­recht des Ham­burger Senats ein­schränken. Seit vielen Jahren haben wir eine klare Posi­tion dazu in unseren Ham­burger Pro­grammen ver­an­kert, damit Bür­ger­be­gehren und Bür­ger­ent­scheide bin­dende Wirkung ent­falten, sofern sie haus­halts­recht­lich machbar sind.

Ein Bündnis aus mehr als zwei Dutzend Orga­ni­sa­tionen hat nun sich in Hamburg zusam­men­getan, um ein ent­spre­chendes Volks­be­gehren auf den Weg zu bringen. Es soll zwi­schen dem 5. und 25. Oktober statt­finden — in dieser Zeit muss die Initia­tive dann 66.000 gültige Unter­schriften von Ham­bur­ge­rInnen sammeln.

Soll das Votum in den Bezirken aller­dings für den Senat tat­säch­lich bindend sein, muss auch die Ham­burger Ver­fas­sung geän­dert werden. Derzeit prüft der Senat dies­be­züg­lich gerade die Anru­fung des Verfassungsgerichts.

Die Sozi­al­li­be­ralen in Hamburg werden das Volks­be­gehren unter­stützen. Es greift unsere lang­jäh­rigen For­de­rungen im Bereich bes­serer Betei­li­gung sowie der Stär­kung der bezirk­li­chen Auto­nomie auf. Wir begrüßen aus­drück­lich das Enga­ge­ment der Initia­tive und wün­schen im Oktober viel Erfolg!

Dann werden wir sehen, wie ernst es den Par­teien tat­säch­lich mit ihren Wahl­ver­spre­chen ist.

Erin­nern wir uns:

Die SPD schreibt dazu in Ihrem Leit­an­trag von 2018 zu den Bezirks­ver­samm­lungs­wahlen 2019: „Was vor Ort besser ent­schieden und umge­setzt werden kann, soll auch vor Ort ent­schieden und umge­setzt werden”.

Die Grünen bezeichnen die Bürger*innenbeteiligung in ihrem Bür­ger­schafts­wahl­pro­gramm als ein zen­trales Element der Statdten­wick­lung. In ihren Bezirks­wahl­pro­grammen bezeichnen sie die Bürger*innen vor Ort als die eigent­li­chen Experten, wenn es um die Gestal­tung ihrer unmit­tel­baren Wohn­ge­gend geht.

Die CDU führt im Bür­ger­schafts­wahl­pro­gramm aus, dass lokale Ent­schei­dungen — welche Straße instand­ge­setzt, welche Jugend­ein­rich­tung oder welcher Senio­ren­treff geför­dert wird, wie die Nach­ver­dich­tung von Wohn­be­bauung gelingt – auch direkt in die Zustän­dig­keit der Bezirke und nicht in den Zugriff der Lan­des­be­hörden gehören.

24Jan

Was Hamburg im Wohnungsbau tun muss

Der #Sozialverband Deutschland hat die Wohnungsbaupolitik des Hamburger Senats scharf kritisiert. Während der Bestand an #Sozialwohnungen binnen der letzten 10 Jahre von 250.000 auf gerade mal 80.000 heruntergegangen ist, rühmt man sich im Senat für die 3717 fertiggestellten Sozialwohnungen. 
#Hamburg braucht dringend eine Diskussion über die #Fehlbelegungsabgabe, damit sozialer Wohnraum auch wieder den Menschen zur Verfügung steht, die ihn dringend benötigen. Zumindest sollte damit ein fairer finanzieller Ausgleich geschaffen werden, der wiederum in den sozialen Wohnungsbau zurückfließen kann. Laut einer Studie des IW Köln sind derzeit fast 50% der Sozialwohnungen in Hamburg mit Mietern belegt, die aktuell keinen Anspruch mehr auf geförderte Miete hätten, weil sich ihr Einkommen seit ihrem Einzug in die Wohnungen positiv entwickelte. Dadurch wird niemand aus seiner Wohnung vertrieben, er zahlt nur einen fairen Preis und ermöglicht damit mehr #Wohnungsbau für die Menschen, die sich eine Wohnung auf dem freien Markt mittlerweile nicht mehr leisten können.
Außerdem muss das System der #Konzeptvergaben überarbeitet werden, damit in Zukunft regelmäßig das beste Konzept über die Anhandgabe entscheidet und nicht überwiegend der gebotene Preis. #Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Bauherren sollten beim Verkauf der stadteigenen Grundstücke bevorzugt werden. Die Stadt könnte #Anteilseigner von Grundstücken nach dem Vorbild von Helsinki bleiben und sich damit den Einfluss auf die gewünschte Realisierung sichern.
Noch ein wichtiger Punkt: #Mikroappartements sind zwar Wohneinheiten im geförderten Segment, aber zumeist keine Sozialwohnungen, die sich für Paare oder gar Familien eignen. Sie sollten daher separat ausgewiesen werden, insbesondere, da sie zwar öffentlich gefördert sind, aber weder der #Mietpreisbremseunterliegen, noch im #Mietenspiegel abgebildet werden. 
Wir müssen auch die Praxis der #Share_Deals angehen. Es kann nicht sein, dass Investoren die #Grunderwerbssteuer regelmäßig umgehen können, während sie für Privatleute bei 6,5% des Kaufpreises liegt. Dem Staat entgehen dadurch Milliarden an #Steuern, die besser in sozialen #Wohnungsbau investiert wären. Um die #Eigentumsquote, auch im Hinblick auf die Alterssicherung vernünftig zu steigern, sollten alternative #Finanzierungsmodelle erprobt werden und die Grunderwerbssteuer für die erste selbstgenutzte #Immobilie entfallen. 
Darüber hinaus sind die Laufzeiten der #Sozialbindung auf mindestens 30 Jahre anzuheben, damit die Wohnungen so lange wie möglich ihren Zweck erfüllen, Berechtigten bezahlbaren Wohnraum zu bieten.

08Mai

Isabel Wiest – Mit Herz und Verstand

Eine starke Stimme für Harburg und den Stadtteil Wilstorf!

Liebe Harburgerinnen und Harburger,

Transparenz, Fairness, Beteiligung und ein echter Gestaltungswille sind mir in der Politik besonders wichtig. Ich bin bekannt dafür, mich offen, engagiert und ehrlich für die Bürger meines Bezirks und meines Wahlkreises einzusetzen. 

Mit meiner Familie lebe ich in Wilstorf. Seit nunmehr 5 Jahren bin ich Abgeordnete in der Bezirksversammlung Harburg. Dort habe ich den Regionalausschuss geleitet, in zahlreichen Fachausschüssen mitgearbeitet und zusammen mit meinem tollen Team über 400 kluge Initiativen für Harburg eingebracht. 

Harburg braucht eine mutige Opposition, die unabhängig von Koalitionszusagen oder Verpflichtungen auf Bürgerschaftsebene vernünftig arbeiten kann. 

Abgeordnete, die Harburg im Fokus haben, grundehrliche Politik von Bürgern für Bürger machen und dabei nicht irgendwelchen Ideologien nachhängen. 

Damit das so bleibt, brauchen wir Ihre Stimme!

Ich kandidiere für die NEUE LIBERALE – DIE SOZIALLIBERALEN (NL) im Bezirk auf Platz 1 der Liste 7 und in meinem Wahlkreis Wilstorf. 

Sie haben für jede Liste 5 Stimmen, die Sie auf Parteien und Personen verteilen können und ich würde mich freuen, wenn Sie mir am 26. Mai erneut Ihr Vertrauen aussprechen. 

Ihre Isabel Wiest

Wahlplakat BV Wahlen 2019 #MoinFrauWiest
  • für einen sozial stabilen Wohnungsbau, der den Bezirk nicht überfordert und geeignete Wohnungen für Familien und Senioren schafft.
  • für lebenswerte Wohngebiete und die kluge Planung von Grünflächen und Wegen.
  • für die bessere Vor-Ort-Versorgung mit den Dingen, die Sie täglich brauchen.
  • für sichere Schul- und Kindergartenwege, vernünftige Verkehrslenkung und -planung, Barrierefreiheit und die Reduzierung von Lärm und Schadstoffen an stark befahrenen Straßen.
  • für bessere Betreuungs-, Bildungs-, und Seniorenangebote im Quartier und die Sanierung unserer Schulen und Sportstätten.
  • für einen Öffentlichen Personennahverkehr, der auf Akzeptanz stößt.
  • für Transparenz, Beteiligung und ehrlichen Bürgerdialog auf Augenhöhe.
  • für mehr Sicherheit und Sauberkeit um uns herum.
  • für ein gutes und soziales Gemeinwesen im Stadtteil.
  • für die attraktive Erholungsflächen, Spielplätze und Parkanlagen.
  • für eine zukunftsfähige Stadtplanung, bei der die Infrastruktur (auch die soziale) bedarfsgerecht, und verträglich mitwachsen kann.

Mehr über mich und meine Arbeit erfahren Sie unter den Reitern auf dieser Webseite www.isabel-wiest.de 

08Mai

Wo findet Ihr Infos?

Unter http://www.du-bist-entscheidend.de  könnt Ihr Euch übrigens sehr gut über die Europawahl und die Bezirkswahl in Hamburg informieren. Meine beiden Kandidatenprofile sind dort online. Schaut doch mal bei mir vorbei 😉

13Feb

Vorgehensweise und Systematik bei Grundstücksveräußerungen im Wege der Konzeptvergaben vorstellen

Sachverhalt:

Das Hamburger Abendblatt berichtete am 28.01. diesen Jahres über vermeintliche Schwächen des Systems der #Konzeptvergabe beim Verkauf städtischer #Grundstücke. Das zugrunde gelegte Bewertungsschema ließ es angeblich zu, dass der gebotene Preis im Jahr 2017 bei den 22 im Wege der #Konzeptausschreibung veräußerten #Grundstücke, in jedem vierten Fall den Ausschlag über die Vergabe gab und nicht das beste Konzept.

Bei einem erheblichen Anteil städtischer Grundstücksverkäufe wird demnach nicht das beste Konzept belohnt, sondern maßgeblich über den Preis geregelt. Dieses Vorgehen läuft den beabsichtigten Bestrebungen entgegen, u.a. den Bau bezahlbaren Wohnraums über die Konzeptvergaben zu sichern.

wir wollen, dass Das System genauer erläutert wird und haben daher folgenden Antrag formuliert.


Petitum/Beschlussvorschlag:

Vertreter der Harburger Verwaltung und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werden gebeten, über das Vorgehen bei Ausschreibungen im Wege der Konzeptvergabe umfassend im Stadtplanungsausschuss zu berichten.

Der Bericht soll dabei insbesondere Auskunft darüber geben, welche Kriterien es insgesamt gibt, wie sie einzeln bepunktet werden (Bewertungsschema), welche Konzeptvergaben es in Harburg bereits gab oder gibt, welche Gewichtung der gebotene Preis dabei hatte, und inwieweit grundsätzlich wohnungspolitische Kriterien im Rahmen des Verfahrens stärker als bisher zu gewichten sein können.

Ebenso soll geklärt werden, ob langfristige grundbuchrechtliche Eintragungen einer Nichtveräußerungs- und/oder Nichtumwandlungsgarantie eingesetzt werden oder bei geeigneten Grundstücksvergaben als verbindlich vorgegeben werden können und ob das bereits irgendwo geschehen ist.

15Jan

Unabhängigkeit wissenschaftlicher Gutachten im Bereich Stadtplanung

Wie unabhängig sind Gutachten und Arbeiten von Universitäten, die Grundlage politischer Entscheidungen in der Hansestadt Hamburg werden, tatsächlich? Wie stark ist dir HCU mit der Baubranche, Investoren, ihren eigenen Stiftungen und baufinanzierenden Banken verknüpft und wer betreut eigentlich die wissenschaftlichen Arbeiten? Das wollten wir einmal hinterfragen und haben folgende Anfrage an die Fachbehörde gestellt.

Anfrage an die Fachbehörde:

Im Bereich der Stadtplanung und Stadtentwicklung werden der Politik und anderen handelnden Akteuren in Hamburg und speziell auch in Harburg, oft Gutachten und Arbeiten externer Stellen zur Entscheidungsfindung und Information vorgelegt. 

Hierbei handelt es sich beispielsweise um Studien zu Aufstockungspotentialen, zu Potentialen einzelner Stadtteile oder zu möglichen Bedarfen im Segment Mikrowohnen und Wohnformen im Alter.

Viele dieser Arbeiten stammen von der Hafen City Universität, der HCU. 

Für uns ist die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Arbeiten, die wir für die politische Arbeit nutzen, oberstes Gebot. 

Ist diese nicht vollständig gegeben, sind Transparenz über die Auftraggeber, sämtliche Förderer und die Akteure der wissenschaftlichen Betreuung dieser Arbeiten für die Berücksichtigung der vorgestellten Ergebnisse unerlässlich. 

Uns ist bewusst, dass Universitäten zunehmend unter dem Druck stehen, Drittmittel einwerben zu müssen. Wirtschafts- und stiftungfinanzierte Forschungsprojekte, Stiftungsprofessuren, Wirtschaftspromotionen, sog. „preferred partnerships“ und Arbeiten, die einen gewünschten Anwendungsbezug liefern sollen, gehören an vielen Hochschulen zum Alltag und gefährden die Freiheit und Unabhängigkeit der Wissenschaft und Forschung. 

Die Hafen City Universität betreibt mit waterfront e.V. den Förderverein der HafenCity Universität in Wissenschaft, Lehre und Forschung. Dabei bringt der Verein laut seiner eigenen Webpage, 

Menschen aus den Bereichen Bauen, Immobilien und Metropolenentwicklung in den Dialog. Die Mitglieder ermöglichen der HCU durch persönliches Engagement und materielle Förderung wichtige und innovative Projekte umzusetzten. Im Gegenzug erhalten waterfront-Mitglieder Kontakt zu einer Hochschule, die mit ihrem Fokus auf Baukunst und Metropolenentwicklung in Europa einzigartig ist.“ 

Der Verein fördert also die Zusammenarbeit und den Finanz- und Informationsaustausch zwischen der HCU und Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen. Auf der Internetpräsenz des Vereins finden sich mindestens folgende 28 fördernde Firmen (siehe: http://waterfront-hcu.de/wer-wir-sind-2/

so auf der Website von Waterfront e.V. 2018 veröffentlicht


Bei der Durchsicht der Abschlussarbeiten und ihrer Betreuer fällt auf, dass wissenschaftliche Betreuer von  Abschlussarbeiten geschäftsführende Positionen bei selbst gegründeten Instituten privater Stiftungen innehaben, welche wesentliche Anteilseigner großer Hotelbauer sind. Diese Arbeiten befassen sich mit der Untersuchung von Wohnraum, den diese Stiftung und der Hotelbauer im Bereich Mikrowohnen selber auf dem Markt anbietet. 

Auch fällt auf, dass Betreuer von Masterarbeiteten aus der BSW kommen oder Betreuer von Studienarbeiten beim Förderverein waterfront e.V. zentrale Positionen bekleiden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde: 

1. Wie viele Gutachten bzw. Arbeiten oder Studien der HCU oder anderer Hochschulen/Universitäten wurden in den Bereichen Bauen, Wohnen, Stadtplanung in der laufenden Legislatur im Bezirk Harburg oder mit Wirkung für den Bezirk Harburg für die Arbeit der Verwaltung als Grundlage für deren Planung, Arbeit und Argumentation genutzt?

2. Um welche Gutachten/Arbeiten handelt es sich? Von welchen Stellen kommen sie?Wer sind ihre Verfasser und wer die wissenschaftlichen Betreuer? Welche Studien wurden der Politik in Harburg im Rahmen der Arbeit in den Fachausschüssen vorgestellt? 

3. Für die Betrachtung welcher städtebaulichen Fragen wurden bzw. werden die Erkenntnisse dieser Arbeiten genutzt? Von welchen Stellen in Fach- und Bezirksbehörden wurden/werden die Arbeiten genutzt?

4. Sind die verwendeten Gutachten/Studien/Arbeiten etc. von Firmen, Verbänden, Stiftungen, der Verwaltung, Förderern von Waterfront o.a. in Auftrag gegeben worden? a) Wenn ja, um welche der Arbeiten handelt es sich und wer sind die Auftraggeber? b) Wie lauteten die jeweiligen Forschungsaufträge? 

5. Werden wissenschaftlichen Arbeiten der HCU durch Mitarbeiter derjenigen Firmen betreut, die über den Förderverein waterfront mit der Uni verbunden sind? Welche Arbeiten sind das? Welche Mitarbeiter welcher Firmen haben die jeweiligen Arbeiten betreut? Wie stellt sich diese wissenschaftliche Betreuung dar?

6. Wie beurteilt die Fachbehörde die wissenschaftliche Unabhängigkeit der verwendeten Arbeiten?

7. Sind in der Vergangenheit schon Arbeiten nicht verwendet worden, weil sie möglicherweise zu erkennbar interessengeleitet waren? Wenn ja, um welche Arbeiten zu welchen Themen handelte es sich? 

8. Bemüht man sich in Hamburg um die Errichtung eines wissenschaftlichen Transparentregisters, welches beispielsweise die Auftraggeber und die Arbeitgeber der Betreuer wissenschaftlicher Arbeiten, ihre Förderer, finanzielle Volumina, die Anteile drittmittelfinanzierter Mitarbeiter in einzelnen Instituten usw. offenlegt? Wenn ja, wie sehen die derzeitigen Bemühungen aus? 

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy