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Bürgerbeteiligung

 

 

23Jun

Naturschutz vs. öffentliches Interesse?

Begriff und Abwägung in der Debatte

von Isabel Wiest

In Hamburg und der Metropolregion werden immer mehr Infrastrukturprojekte, die mitunter stark in Naturschutzbelange, in Moorgürtel, Wasserschutzgebiete oder Feuchtbiotope eingreifen, u.a. mit dem „überwiegenden öffentlichen Interesse“begründet. Dabei klingt es fast so, als wolle man Naturschutzinteressen gegen andere öffentliche Interessen stellen, anstatt sie selbst als wichtigen Teil des öffentliches Interesse zu werten.

Was also mit diesem Rechtsbegriff in Zeiten des Klimawandels überhaupt gemeint ist, und warum er gerade in Naturschutzbelangen nicht unhinterfragt zum unbestimmten planerischen Totschlagargument werden darf, das wollen wir heute am Beispiel des geplanten Aldi-Lagers in Stellediskutieren.

Die Zustimmung des Landkreises Harburg zum Bau des großflächigen Logistiklagers in Stelle bedroht das geschützte Feuchtbiotop Pennekuhle. Die dortige Naturschutzbehörde begründete ihren positiven Bescheid mit der Notwendigkeit des Aldi-Lagers wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses.

Der Regionalverband des BUND hat dagegen jetzt Beschwerde bei der unteren Naturschutzbehörde in Winsen eingelegt und gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat eingereicht. Der BUND sieht hier, neben vielen anderen Kritikpunkten an dem Vorhaben, eine falsche Begründung vorgeschoben und untermauert seine Auffassung wie folgt:

Seit 2015 seien die Gewerbesteuerzahlungendes bereits in Ohlendorf ansässigen Unternehmens in der Gemeinde Seevetal von 1,65 Millionen in 2015, auf 600.000 in 2017 und auf Null seit seit dem Jahr 2018 gesunken.

Auch signifikant neue Arbeitsplätze seinen wohl nicht zu erwarten, da es sich wahrscheinlich nur um eine Verlagerung des Standorts handele.

Kurz: Ein überwiegendes öffentliches Interesse sieht der BUND hier nicht gegeben.

Grund genug für eine kurzen rechtlichen Exkurs:

Recht des Naturschutzes und der Landschaftsplanung findet sich auch in § 19 BNatschG, der Eingriffsregelung, implizit das „öffentliche Interesse“.

Danach müssen Eingriffe in Natur und Landschaft zunächst vermieden oder ausgeglichen werden. Wenn das nicht gelingt, dürfen sie nur zugelassen werden, wenn „die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.“ Die genannten „anderen Belange“ sind nicht nur, aber auch und vor allem öffentliche Interessen, denen regelmäßig ein höheres Gewicht eingeräumt wird als „nur“ privaten Interessen.

Schließlich findet man das „öffentliche Interesse“ an zentraler Stelle im Schutzregime der FFH-Richtlinie und folglich auch in den entsprechenden Vorschriften des BNatSchG also in Art. 6 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG. Die Vorschriften besagen, dass Projekte oder Vorhaben mit beeinträchtigenden Wirkungen in oder auf ein europäisches Schutzgebiet Natura 2000 nur dann genehmigt werden dürfen, wenn erstens Alternativlösungen nicht vorhanden sind und zweitens soweit es aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“ erforderlich ist.

Man kann nun aber eine regelrechte Inflation dieser „öffentlichen Interessen“ konstatieren, die es erforderlich macht, zu klären, was am Ende für den Naturschutz übrig bleibt, oder genauer: Wie das öffentliche Interesse in § 34 NatSchG zu verstehen ist. Und diese Frage stellt sich in Zeiten des Klimawandels umso dringender, weil das öffentliche Interesse in dieser Vorschrift ein unbestimmter Rechtsbegriff ist aber gleichzeitig Element einer voll kontrollierbaren Rechtsgüterabwägung sein muss und nicht nur Hohlfloskel einer planerischen Abwägung.

Selbstverständlich muss dabei auch immer die Frage mitbedacht werden, wie und von wem das öffentliche Interesse formuliert und kontrolliert wird. Hat man beispielsweise die Auseinandersetzungen um das Mühlenberger Loch vor Augen, wurde ein ausschließlich privat genutzter Flughafen einer privaten Firma unter Berufung auf zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses genehmigt.

Die Diskussion um das geplante Logistiklager, das den gesamten Landkreis auch in Sachen Verkehr und Entwicklungsmöglichkeiten in Atem hält, bleibt also spannend.

Wenn Sie mit uns über aktuelle Themen diskutieren wollen, interessante Informationen haben oder an unserer aktuellen Stunde teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an lavo@liberale.hamburg.

Isabel Wiest ist Mitglied des Landesvorstands, ehem. Abgeordnete der BV Harburg, Juristin

18Jun

Macht die Bürgerbegehren in den Bezirken endlich verbindlich!

15. Juni 2020

von Isabel Wiest

Mit­glied des Lan­des­vor­stands, ehem. Abge­ord­nete in der BV Harburg, Juristin

Immer wieder werden in Hamburg Bür­ger­be­gehren und Bür­ger­ent­scheide in den Bezirken aus­ge­he­belt, aus­ge­bremst oder sogar nach einem erfolg­rei­chen Bür­ger­ent­scheid auf­ge­hoben, also vom Ham­burger Senat evoziert.

Ob es der beliebte Veritas Beach­club in Hamburg Harburg war, das Bis­marckbad in Hamburg-Altona oder zahl­reiche andere Her­zens­an­liegen der Ham­bur­ge­rInnen, oft müssen diese Perlen großen Bau­vor­haben weichen. Und das all­zuoft gegen den breiten Willen der Men­schen vor Ort.

Seit 20 Jahren gibt es diese Betei­li­gungs­ver­fahren bereits, seit 1998 sind in Hamburg aller­dings mehr als 30 Bür­ger­be­gehren und Bür­ger­ent­scheide in den Bezirken gegen den Bür­ger­willen vom Senat evo­ziert worden.
Dieses Vor­gehen führt die eigent­lich gewollte Mit­be­stim­mung der Bür­ge­rInnen häufig ad absurdum, es fördert poli­ti­schen Frust, riecht nach Willkür und schreckt die Men­schen von wei­terer Betei­li­gung ab. Zivil­ge­sell­schaft­li­ches Enga­ge­ment in den Bezirken wird so jeden­falls nicht befördert.

Die Sozi­al­li­be­ralen wollen diese Formen der Bür­ger­be­tei­li­gung endlich ver­bind­lich machen und das Evo­ka­ti­ons­recht des Ham­burger Senats ein­schränken. Seit vielen Jahren haben wir eine klare Posi­tion dazu in unseren Ham­burger Pro­grammen ver­an­kert, damit Bür­ger­be­gehren und Bür­ger­ent­scheide bin­dende Wirkung ent­falten, sofern sie haus­halts­recht­lich machbar sind.

Ein Bündnis aus mehr als zwei Dutzend Orga­ni­sa­tionen hat nun sich in Hamburg zusam­men­getan, um ein ent­spre­chendes Volks­be­gehren auf den Weg zu bringen. Es soll zwi­schen dem 5. und 25. Oktober statt­finden — in dieser Zeit muss die Initia­tive dann 66.000 gültige Unter­schriften von Ham­bur­ge­rInnen sammeln.

Soll das Votum in den Bezirken aller­dings für den Senat tat­säch­lich bindend sein, muss auch die Ham­burger Ver­fas­sung geän­dert werden. Derzeit prüft der Senat dies­be­züg­lich gerade die Anru­fung des Verfassungsgerichts.

Die Sozi­al­li­be­ralen in Hamburg werden das Volks­be­gehren unter­stützen. Es greift unsere lang­jäh­rigen For­de­rungen im Bereich bes­serer Betei­li­gung sowie der Stär­kung der bezirk­li­chen Auto­nomie auf. Wir begrüßen aus­drück­lich das Enga­ge­ment der Initia­tive und wün­schen im Oktober viel Erfolg!

Dann werden wir sehen, wie ernst es den Par­teien tat­säch­lich mit ihren Wahl­ver­spre­chen ist.

Erin­nern wir uns:

Die SPD schreibt dazu in Ihrem Leit­an­trag von 2018 zu den Bezirks­ver­samm­lungs­wahlen 2019: „Was vor Ort besser ent­schieden und umge­setzt werden kann, soll auch vor Ort ent­schieden und umge­setzt werden”.

Die Grünen bezeichnen die Bürger*innenbeteiligung in ihrem Bür­ger­schafts­wahl­pro­gramm als ein zen­trales Element der Statdten­wick­lung. In ihren Bezirks­wahl­pro­grammen bezeichnen sie die Bürger*innen vor Ort als die eigent­li­chen Experten, wenn es um die Gestal­tung ihrer unmit­tel­baren Wohn­ge­gend geht.

Die CDU führt im Bür­ger­schafts­wahl­pro­gramm aus, dass lokale Ent­schei­dungen — welche Straße instand­ge­setzt, welche Jugend­ein­rich­tung oder welcher Senio­ren­treff geför­dert wird, wie die Nach­ver­dich­tung von Wohn­be­bauung gelingt – auch direkt in die Zustän­dig­keit der Bezirke und nicht in den Zugriff der Lan­des­be­hörden gehören.

15Jan

Bahn-Lärmschutz für Wilstorf und Rönneburg prüfen

Der Bau eines Überwerfungsbauwerks in Niedersachsen / Meckelfeld wird Auswirkungen auf Harburger Wohngebiete haben. Eine starke Frequenzsteigerung der Güterzüge wird erwartet. Wir haben einen Antrag in die BV eingebracht, der die Erstellung eines unabhängigen Lärmgutachtens für die betroffenen Gebiete fordert.

Sachverhalt: 

Im Stadtplanungsausschuss vom 7.1.2019 wurden der Harburger Politik zum ersten Mal, und lange nach entsprechenden Anfragen und Anträgen verschiedener Fraktionen, die Pläne für das Überwerfungsbauwerk in Meckelfeld vorgestellt. 

Es wurde in der Diskussion mit Planern, Bahnvertretern, Ingenieuren und Vertretern der BWVI deutlich, dass lärmtechnische Auswirkungen des geplanten Bauwerks lediglich im Bereich der baulichen Maßnahme, aber nicht darüber hinaus untersucht wurden. 

In einer Grafik, die im Bundesverkehrswegeplan die prognostizierten Zugfahrten auf einzelnen Streckenabschnitten der Alpha-Variante darstellt, ist auch der Abschnitt Harburg – Meckelfeld kartiert. Er ist gemäß dieser Prognose der meistbefahrene Streckenabschnitt Norddeutschlands. 

Auf den Gleisen, die sich an der Kante zwischen Elbmarsch und Endmoränen an Wilstorf und Rönneburg erstrecken, verlaufen sowohl die Bahn – Magistralen zwischen Hamburg und Bremen, als auch die zwischen Hamburg und Hannover. Außerdem ist dies die Verbindung des Hamburger Hafens zum Rangierbahnhof in Maschen. 

412 Güterzüge täglich prognostiziert der Bundesverkehrswegeplan für Wilstorf und Rönneburg. Das ist ein Zug alle dreieinhalb Minuten, 17 Güterzüge in der Stunde.

Die betroffenen Bereiche in diesen beiden Harburger Stadtteilen, gehören bereits seit dem ersten Lärmaktionsplan und den Untersuchungen von Lärmkontor zu den hoch lärmbelasteten Wohngebieten. 

Die Anwohnergemeinden der Strecken in Niedersachsen fordern deshalb schon erhöhten Lärmschutz oder Umgehungen von der Bahn. 

Es ist auch in Harburg höchste Zeit, sich um belastbare Erkenntnisse im Wege schalltechnischer Gutachten zu bemühen, damit die Wohnbevölkerung entsprechend dem jeweiligen Wohngebietscharakter in dem sie leben, vor krankmachendem Lärm geschützt werden. 

Petitum: 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich bei der Verwaltung für die Erstellung eines umfassenden, schalltechnischen Gutachtens für die betroffenen Bereiche der Stadtteile Rönneburg und Wilstorf einsetzen. Das Gutachten soll an unabhängige Gutachter vergeben werden. 

Es soll auch die jeweiligen Wohngebietscharaktere und die dort zulässigen Lärmwerte zu verschiedenen Tageszeiten in den Blick nehmen, eine dezidierte Vor- und Nachher – Betrachtung darstellen, die Anzahl und Lage der möglicherweise betroffenen Wohnhäuser und die der hinzutretenden Schutzfälle ermitteln. Ebenso sollen die Kosten pro Schutzfall dargestellt werden und die, die für aktiven oder passiven Lärmschutz anfallen würden. 

Die teilweise topografisch ansteigende Lage der Wohngebiete zu der Bahnstrecke hin ist ebenfalls zu betrachten. 

Eine lärmtechnische Untersuchung kann nicht für die Bahntrasse isoliert erfolgen. Das Gutachten soll daher auch bereits bestehende Lärmquellen anderer Verkehrsträger in die Betrachtung aufnehmen und darstellen. Dazu ist deren Frequenz, der Querschnitt der Straßen, ihre Topographie, Gründung, ihr Schwerverkehrsanteil und der Abstand der Wohngebäude zu den Straßen zu berücksichtigen.

Es wäre zu begrüßen, wenn das Gutachten Handlungsempfehlungen an die Bezirkspolitik aussprechen würde. 

Das Gutachten ist schriftlich vorzulegen und zeitnah im Stadtplanungsausschuss durch die Gutachter vorzustellen.

Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy 

Harburg, 10.1.2019

14Jan

Bustrasse Langenbeker Feld – Gordonstraße, Radickestraße und mittlerer Harburger Verkehrsring

Veröffentlichung einer Musterpetition:

Anwohner und Vertreter der ansässigen Bürgerinitiative – BI Langenbek – gegen die Bustrasse Gordonstraße/Radickestraße und die bauliche Schließung des mittleren Harburger Verkehrsrings, hat im Rahmen der avisierten B-Planänderung zahlreiche Petitionen an den Eingabeausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft verfasst.

Anwohner und Betroffene, die sich ebenfalls im Wege der Petition oder späterer Einwendungen gegen die Planung wenden möchten, können sich im Folgenden einige Argumente aus der Musterpetition ansehen und diese ggf. für ihren Schriftverkehr nutzen.

Bitte beachten Sie, Ihre vollständige Adresse mit anzugeben und Ihre Petition zu unterschreiben, wenn Sie sie per Post senden. Jedes Familienmitglied kann übrigens eine eigene Petition einreichen und auch selber Einwendungen im späteren B-Plan Verfahren erheben. Diese Einwendungen müssen innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach der öffentlichen Plandiskussion erfolgen. Nur wenn Sie Einwendungen erhoben haben sind Sie ggf. klagebefugt.

Daneben steht Ihnen auch noch das Instrument der Eingabe an die Bezirksversammlung Harburg offen. Diese können Sie parallel online einreichen unter: https://www.hamburg.de/harburg/onine-eingaben/8483138/online-eingaben/

Sie haben also die Möglichkeit der Petition an den Eingabeausschuss, der Eingabe an die BV und der Einwendung gegen die Planänderung nach der öffentlichen Plandiskussion. Für alle drei können Sie dieselben Argumente verwenden, die Sie in der folgenden Musterpetition finden.

Bitte beachten Sie. Diese Musterpetition ist nur ein unverbindliches Muster und eine Ideensammlung aus Vorlagen der BI. Einige Argumente sind daher evtl. mehrfach vorhanden, nur anders formuliert. Für weitere Fragen in der Sache wenden Sie sich bitte an den Sprecher/die Sprecherin Ihrer BI. 

Sie erreichen die BI unter folgender Mailadresse: 

bi-langenbek@gmx.de

Unverbindl. Muster einer Petition 

An den Eingabendienst

Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft, Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg

Telefon: (040) 42831-1324, Telefax: (040) 42731-2274

E-Mail: eingabendienste@bk.hamburg.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wende ich mich im Wege der Petition an Sie und bitte um die Überprüfung und die aufschiebende Wirkung dieser Prüfung im Hinblick auf eine derzeit geplante Maßnahme im Bezirk Hamburg Harburg. 

Es ist Dringlichkeit geboten vor folgendem Hintergrund:

Auf der Tagesordnung des Stadtplanungsausschusses für den 7.1.2019 stehen folgende Tagesordnungspunkte:

Bebauungsplanänderungsverfahren Wilstorf 35 / Langenbek 7 (Bustrasse Langenbek) Zustimmung zur Einleitung und zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion

20-4325

Gemeinsamer Antrag SPD, GRÜNE, DIE LINKE betr. Änderung des Bebauungsplans Wilstorf 35 – Langenbek 7 – Durchfahrt für HVV-Busse

20-4265

Sachverhalt:

Zum Zwecke der Buslinienführung hatte der HVV ein Arbeitsmodell entwickelt und vorgestellt, mit dem Ziel, die Grünanlage zwischen den Wohnhäusern der Gordonstraße und der Radickestraße durch eine herzustellende Straßenverkehrsfläche zu ersetzen. 

Dieses Ansinnen haben die Grünen in einem Antrag aufgegriffen, dem sich zuletzt Linke und SPD angeschlossen haben. 

Das Thema ist ein Dauerbrenner, der erst vor 15 Jahren durch den derzeit geltenden Bebauungsplan befriedet wurde. 

Zugunsten der angrenzenden Wohngebiete und ihrem Schutz vor Durchgangsverkehren, Lärm und Abgasen und zur Verbesserung der Sicherheit der Menschen, ihrer Lebens- und Wohnqualität, wurde das veraltete Verkehrskonzept bereits vor 15 Jahren aufgegeben und eine Schließung des mittleren Harburger Verkehrsrings vermieden. 

Jetzt soll eine Bustrasse die bauliche Schließung des Verkehrsrings wieder aufleben lassen. Dazu soll eine bestehende Grünfläche zwischen den ruhigen Hinterbereichen mehrerer Häuser als Straßenverkehrsfläche hergestellt werden. 

Wir Anwohner befürchten nun erneut das Entstehen einer Entlastungsstraße der angrenzenden Winsener Bundesstraße B4 in unserer verkehrsberuhigten 30er Zone. 

Das große Wohngebiet ist seit vielen Jahren flächendeckend verkehrsberuhigt. Das Ansinnen des HVV läuft der derzeitigen Bauleitplanung in Flächennutzungsplan und Bebauungsplan noch zuwider, ebenso dem dort zugrundeliegenden Verkehrskonzept. 

Eine Lösung mit versenkbaren Pollern oder einer Schranke vermag uns nicht zu überzeugen, da weder regelmäßige Wartung, ständige Funktionstüchtigkeit, Zuständigkeit noch die Kosten und ihr Träger dauerhaft geklärt sind. Jede Störung einer so anfälligen Anlage würde Ausweichverkehre der ständig gestauten Bundesstraße im verkehrsberuhigte Wohngebiet anlocken und manifestieren. 

In der gerade knapp 15 Jahre alten Begründung zum Bebauungsplan Wilstorf 35 /Langenbek 7 vom 29.01.2004 heißt es auf S.6/7 unter Punkt 8. „Planinhalt und Abwägung“ wörtlich (Zitatbeginn):

http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/wilstorf35-langenbek7.pdf

Im Wohnquartier Langenbeker Feld soll zukünftig die vorhandene Querverbindung

zwischen den Sackgassen Radickestraße und Gordonstraße als Geh- und Radweg planungsrechtlich gesichert werden.

Eine Notüberfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ist aus Sicherheitsgründen erforderlich. Durch Verkleinerung der bisherigen Verkehrsfläche wird der östliche Bereich entsprechend der derzeitigen Nutzung als reines Wohngebiet ausgewiesen.

Der südwestliche Bereich des Wohngebietes wird von der Winsener Straße durch die Gordonstraße und der nordöstliche Bereich aus Richtung Rönneburg durch die Radickestraße erschlossen.

Das mittlerweile überholte Verkehrskonzept sah die Radickestraße als Teil des mittleren Verkehrsringes um Harburg mit großer Bedeutung für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse vor.

Zudem sollte eine Anbindung des Wohngebietes dieser Größenordnung nicht ausschließlich von einer Straße erfolgen.

Infolge veränderter städtebaulicher Konzeption; Beschränkung der Verkehrsfunktion

auf den notwendigen siedlungsbezogenen Verkehr als auch geänderter Erschließungsplanung für das Baugebiet wurden Radickestraße und Gordonstraße als Stichstraßen mit einer Kehre hergestellt. So konnte das Gesamtgebiet vom Durchgangsverkehr freigehalten und die Belastung in zumutbaren Grenzen gehalten werden.

Die allgemeine Durchgängigkeit ist zur Erschließung des Langenbeker Felds nicht erforderlich, da der nordöstliche Bereich dauerhaft an die Winsener Straße angebunden ist. Mit der Beschränkung der Verkehrsfunktion auf ein den tatsächlichen Gegebenheiten angepasstes Maß trat keine zusätzliche Belastung der Winsener Straße durch den motorisierten Individualverkehr ein.

Radicke-, Jäger- und Vogteistraße wurden nicht durch Verkehrsverlagerungen betroffen. Insgesamt führte dies zu einer Steigerung der Wohnqualität.

Das ursprünglich angestrebte Ziel, das Wohngebiet für den ÖPNV über eine festgesetzte Bustrasse die Radickestraße mit der Gordonstraße zu verbinden, führte zu zahlreichen Einwendungen von Betroffenen, die sich im einheitlichen Tenor gegen die favorisierte Linienführung aussprachen. Während der erneuten Überprüfung alternativer Lösungen erfolgten erhebliche Veränderungen in den Rahmenbedingungen durch die im Sommer 2001 eingerichtete Buslinie 143 über die Winsener Straße. Damit wurde der Anschluss an das ÖPNV-Netz gewährleistet und die HVV-Richtlinie, die einen Einzugsradius für Haltestellen in städtisch strukturiertem Gebiet von 700m vorsieht, erfüllt. Die zusätzlich eingerichteten Haltestellen an der Gordonstraße – Blättnerring und Einhausring- wurden von der Bevölkerung angenommen und haben sich bewährt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich auch hier Bedenken hinsichtlich einer Überlastung der Winsener Straße durch die zusätzliche Busführung nicht bewahrheitet haben.

Nach Abwägung der Sachverhalte wird deshalb die vorhandene Geh- und Radwegeverbindung zwischen den benachbarten Wohngebieten, Schulen und Kindertagesstätten planungsrechtlich gesichert.“  (Zitatende)

Wir sind der Überzeugung, dass der Planinhalt von 2004 und die dazu getroffene umfangreiche Abwägung, in dieser besonders brisanten verkehrlichen Situation, sich überhaupt nicht verändert haben. 

Eine andere rechtliche Bewertung als in 2004 vorgenommen, ist nicht plausibel gemacht worden. 

Eine veränderte Abwägung zwischen den Belangen der Wohnbevölkerung in dem verkehrsberuhigten reinen Wohngebiet und dem Streben des HVV kann sachlich nicht begründet werden. 

Die in der Abwägung genannten Entfernungen zu den genannten Bushaltestellen , ihr Besten und ihre Akzeptanz bei den Fahrgästen haben sich nicht geändert. 

Wesentlich unproblematischere alternative Linienführungen beispielsweise ein Verschwenk der bestehenden Linien zwischen Jägerstraße/Radickestraße/Rönneburer Straße oder eine weitere Einfahrt über die bestehende Linie in der Gordonstraße bis in den Leiserweg  hinein, wurden nicht untersucht.

Diese alternativen Streckenführungen würden die Gefahr von massiven Ausweichverkehren verhindern, ebenso das Wiederaufgreifen eines überholten Verkehrskonzeptes.

Von der jetzt angestrebten faktischen und baulichen Schließung des mittleren Harburger Verkehrsrings, wären diverse Straßen in mehreren Harburger Stadtteilen betroffen, die sich als Wohnstraßen entwickelt haben und die sich nicht mehr für Durchgangsverkehre eines Verkehrsrings eignen. 

Eine Abwägung zwischen dem Ziel des HVV, eine lukrative Strecke zu bedienen und den Gefahren eines Bypasses einer hochfrequentierten Bundesstraße mitten durch ein verkehrsberuhigtes Wohngebiet, kann zu keinem anderen Ergebnis kommen als 2004.

Die zu befürchtenden Nachteile für die Wohnbevölkerung durch Lärm, Verkehr, Abgase, Einblick in ihre Wohnzimmer und Terrassen, überwiegen die Vorteile einer gerade mal 200m näher gelegen Busbedienung bei weitem.

Der besagte Grünstreifen zwischen den Häusern der Gordonstraße und der Radickestraße ist das einzige, 200 m lange grüne Teilstück, dass die Schließung aus gutem Grund verhindert hat.

Weiter Punkte :

  1. Die Parksituation ist jetzt schon für viele Anwohner in der Gordonstraße und Rönneburger Straße problematisch. Hier sind überwiegend die Bewohner der Mietshäuser und Eigentumswohnungen betroffen, da die Hausbesitzer Parkplätze auf den Grundstücken haben. Die meisten Haushalte können heute nicht komplett auf eine PKW-Nutzung verzichten. Diese Planung wäre lebensfremd. Für den Ausbau der Buslinie müssen weitere Parkplätze eingespart werden. Es wird auch Parkverbote für Anwohner und Gäste geben. Das ist in einem Familienwohngebiet doch überhaupt nicht zielführend. Auf der geplanten Busstrecke werden dutzende von Parkplätzen wegfallen oder es wird die Fußgänger- oder Radwege treffen. 
  2. Busse sind laut. Die geplante Buslinie verläuft unmittelbar vor Wohneinheiten und teilweise auch in Hanglage, wodurch das Fahrgeräusch noch erhöht wird. Des Weiteren ist auch ein Nachtverkehr geplant – was mehr als fragwürdig ist, da hier nur eine Lärmbelästigung für die Anwohner entsteht. Schulen, Geschäfte… sind dann ja bereits geschlossen und können als Nutzer nicht angeführt werden. Da der neue Streckenverlauf sehr bergig ist bzw. und erhebliche Höhenunterschiede aufweist, ist der Motorlärm an Steigungen besonders laut. 
  3. Auch die Luftverschmutzung durch die Busse (ausgestattet mir Dieselmotoren) muss berücksichtigt werden. Eine Umstellung auf alternative Techniken ist zeitnah aus Kostengründen in Harburg nicht zu erwarten.
  4. Die neue, größere Stadtteilschule hat Ihren Eingang über Hanhoopsfeld. Hier können die Schüler weiterhin ganz einfach die Busse über die Winsener Str. nutzen. Der Fußweg ist kurz und wäre von der anderen Seite (über das Alexander von Humboldt Gymnasium) übrigens auch nicht kürzer! Viele Schüler wohnen auch im Umfeld der Schule und gehen daher zu Fuß oder fahren mit dem Fahrrad – das sollte auch gefördert werden! Die Schüler werden die Haltestelle Freundenthalsweg wohl vorrangig nutzen, da hier weiterhin viele Buslinien verkehren. Ohne sich nach einem Fahrplan richten zu müssen, da Busse in kurzen Zeitintervallen Bus kommen, wäre das für die Schüler günstiger, als ggf. unverhältnismäßig lange auf einen Bus auf der Alternativlinie warten zu müssen.  Leider würde mit der Verlegung der Strecke für den 143er sich die Lage betreffend Haltestelle Freundenthalsweg verschlechtern. 
  5. Für den Ausbau der Busstraße werden umfangreiche Veränderungen nötig, es fallen nicht nur Parkplätze für uns Anwohner weg, sondern auch Gehwege, Radwege und besonders Grünflächen und Bäume müssen entfernt werden. Gerade diese Flächen machen das Wohnen in diesem Wohngebiet jedoch so attraktiv. Durch den Straßenausbau verändert sich das ganze Straßenbild erheblich. Gerade in Zeiten, wo die CO2 Werte so ansteigen, sollte auf einen gesunden Ausgleich geachtet werden. 
  6. Des Weiteren kreuzt die geplante Busstraße einen Wanderweg, der von den Anwohnern zur Erholung genutzt wird. Warum werden diese wenigen, erholsamen Wege noch zerstört? Auch wäre wahrscheinlich, dass Motorradfahrer die Bustrasse für sich nutzen würden. Die Poller würden da kein Hindernis sein. Somit würde sich eine zusätzliche Lärmquelle entstehen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass auch die Müllabfuhr sowie Polizei und Feuerwehr die Durchfahrt nutzen würden. Vielleicht erhalten noch weitere Personengruppen eine Sonderdurchfahrtgenehmigung. 
  7. Der Übergang Gordonstraße / Radickestraße ist jetzt ein schmaler Fußweg. An beiden Seiten sind direkt Wohneinheiten mit Terrassen und Spielflächen für Kinder.  Diese Spielflächen müssten dem Straßenausbau weichen. Die Bewohner hätten vor ihrer Terrasse direkt den Bus.
  8. Des Weiteren wird dieser Weg derzeit viel von Kindern genutzt, da sich dort auch direkt die Kita Radickestraße befindet. Die Kinder müssten zukünftig mit Laufrad etc. auf einen Bus achten, müssten in einer Mehrwegstraße vor ihm gehen oder fahren in jedem Fall aber dicht daneben, da mehr Platz überhaupt nicht zur Verfügung stehen wird. Das ist unverantwortlich!
  9. Es muss auch bedacht werden, dass momentan hauptsächlich Anwohner und Gäste sich in der Wohnsiedlung aufhalten und die Buslinien nutzen. Durch die Durchfahrt werden mehr Menschen durch die Siedlung gefahren – was langfristig sicherlich auch die Kriminalität im gesamten Wohngebiet erhöht. 
  10. In den Bushaltestellen in der Siedlung wird übrigens jetzt schon Vandalismus betrieben – bald kommen noch Haltestellen dazu. Außerdem werden durch neue Bushaltestellen die Bürgersteige eingeengt oder bei Fahrbahnnutzung wird der Autoverkehr behindert. 
  11. Im Falle eines Vollstaus auf den umliegenden Autobahnen ist zu befürchten, dass eine Bedarfsumleitung im Notfall eingerichtet werden darf. Das wäre für die Anwohner unzumutbar. Diese Menschen leben bewusst am Stadtrand.
  12. Des Weiteren haben LKWs, die diese Strecke als Ausweichmöglichkeit anfahren am Engpunkt keine Wendemöglichkeit mehr und müssen durchfahren. Wie sollen diese Situationen geregelt werden?
  13. Es wird zu den Stoßzeiten (Bring – und Abholzeiten der Kita etc.) auch so zu Engpässen und Staus kommen. 
  14. Der Planinhalt und die dazu getroffenen umfangreichen Abwägungen in dieser sensiblen Verkehrssituation sind erst vor einigen Jahren getroffen worden. Welche Verbindlichkeit hat demnach eine verbindliche Bauleitplanung im Bezirk Harburg in der etwas „planungsrechtlich gesichert“ wird? Es wurde damals bewusst auf eine Durchgängigkeit verzichtet und auch als nicht erforderlich erklärt! Es wurde 2001 die Buslinie 143 mit den Anwohnern ausgehandelt, damit wurde der Anschluss an das ÖPNV-Netz gewährleistet und die HVV-Richtlinie ausreichend erfüllt!
  15. Die Änderung des Bebauungsplans nach so kurzer Zeit ist fragwürdig. Des Weiteren befürchten die Anwohner, dass dadurch langfristig ein Durchgangsverkehr ermöglicht wird. Durch die Änderung des Bebauungsplans verändern sich auch die Rechte!
  16. Wir halten den Bus nicht für notwendig im Rahmen einer Kosten- Nutzenabwägung. Der Umbau wird neben den umfangreichen Baulärm und langfristigen Einschränkungen der Wohn- und Lebensqualität erhebliche Kosten verursachen. Es gibt genug Vorhaben, Projekte in Harburg bei denen das Geld besser aufgehoben wäre. Des Weiteren entstehen bei diesem Bauvorhaben auch erhebliche Folgekosten durch die Sicherung des Durchgangs.
  17. Es stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit, von Effizienz mal ganz zu schweigen. Eine solche Berechnung, auch unter Einbeziehung der Ruhestörung und der Verhältnismäßigkeit wäre recht ausschlussreich. Ich glaube aber nicht, dass so etwas jemand kann (mal lieb ausgedrückt). Abstrakt vielleicht aber konkret halte ich das für nicht möglich. Auch kann das Argument nicht gelten, dass 4.000 Bewohner einen kürzeren Weg zur nächsten Bushaltestelle hätten. Das ist eine generelle abstrakte Aussage. Die tatsächliche Zahl der Bürger, für die es vorteilhaft sein könnte liegt deutlich niedriger. Und etwas mehr Bewegung wird sich für die meisten Menschen eher vorteilhaft auswirken. 
  18. Es gestaltet sich sehr schwierig den Durchgang störungsfrei zu sichern. Die Poller, die der HVV vorgeschlagen hat, verursachen bereits an anderer Stelle hohe Wartungs– und Instandhaltungskosten (z.B. am Rathaus). Schranken weisen ähnliche Probleme auf. Ein Schild empfinden wir Anwohner definitiv als nicht ausreichend und eine Frechheit. Diese Schilder finden auch an anderer Stelle bereits keine Beachtung und es ist kaum möglich dieses Verhalten regelmäßig zu sanktionieren. Das ist in diesem Umfang auch nicht Aufgabe der Polizei. Gab es nicht schon mal Schwierigkeiten mit Pollern in Harburg?  
  19. Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die großen Busse nur zu den Stoßzeiten am Morgen und zum Feierabend auslastend genutzt werden.  Die Busse, die bereits über die Winsener Straße hier ankommen sind tagsüber oft kaum besetzt. Ein Ausbau scheint daher nicht notwendig.
  20. Die durchgeführte Befragung und Auswertung dieser Daten hat für viel Unmut bei den Betroffenen gesorgt. Es wurden viele Anwohner überhaupt nicht informiert und befragt. Es wurden Jugendliche Stimmen gewertet. Bei der Befragung ging es lediglich um die Frage, ob man sich generell eine nähere Busanbindung wünscht. Dieses wird pauschal von vielen Menschen doch so sicherlich erstmal bestätigt, wenn man sie überhaupt nicht auf die damit verbundenen Konsequenzen hinweist. Eine repräsentative Abstimmung, hätte den Abstimmungsgegenstand auch näher erläutern müssen und keine Minderjährigen befragen dürfen. Bei der Datenpräsentation in den Medien hätten auch keine Enthaltungen anteilig gewertet werden dürfen. Das Ergebnis war trotz dieser fragwürdigen Umstände bedenkenswert knapp. Es sei auch mal erwähnt, dass auch diese Befragung bereits erhebliche Kosten verursacht hat. Eine Befragung, wenn sie objektiv erfolgen soll, muss auch mit der Gegenseite abgestimmt sein.  Andernfalls wäre das Ergebnis nicht objektiv, das schon die Fragestellung Einfluss auf das Ergebnis hat.
  21. Umfrage als Grundlage für Bebauungsplanänderung. In der Beschlussfassung der Bezirksversammlung Harburg zur Änderung des Bebauungsplanes bezieht man sich schwerpunktmäßig auf das Ergebnis einer Befragung der Hamburer Hochbahn AG (HHA) aller Haushalte vor Ort zu einer verbesserten Busverbindung, in der sich 55% der Befragten dafür ausgesprochen haben sollen. Die Seriosität dieser Befragung ist zu hinterfragen. Eine Veröffentlichung der Befragung wurde abgelehnt, warum, hat man etwas zu verbergen? Angeblich wurden von geplanten 4.500 Haushalten etwa 1.100 befragt. Die Fragestellung war suggestiv und es wurde in keiner Weise über Konsequenzen (siehe nachfolgende Punkte) hingewiesen. Viele, insbesondere direkt an der geplanten Bustrasse belegene Bewohner, wurden nachweislich nicht befragt, Zufall? Dafür wurden Minderjährige in die Befragung einbezogen und neutrale Äußerungen positiv gewertet. Ein Hinweis auf den Ankündigungszetteln zu der Befragung, dass Bewohner, die nicht angetroffen werden, sich auch online äußern können, wurde vergessen, Zufall? Das die Umfrage vom Profiteur dieser Entscheidung durchgeführt wurde (Punkt 7) ist dabei schon fast zu vernachlässigen, könnte aber das Ergebnis erklären. Zumindest sind unter diesen Bedingungen 55% eher vorsichtig zu beurteilen und selbst dann ist nach wie vor ein erheblicher Anteil dagegen. Dann aber von einer repräsentativen Umfrage zu sprechen und diese als Begründung für eine derart einschneidende Entscheidung heranzuziehen ist entweder verantwortungslos oder es gibt andere Interessen?
  22. Notwendigkeit der Maßnahme: Mit der geplanten Bustrasse durchschneidet man ein Wohngebiet und verschlechtert die Wohn- und Luftqualität. Die Steigerung der Wohnqualität war jedenfalls die Begründung für die Bebauungsplanänderung 2004, als man die Schließung der Querverbindung zwischen den Sackgassen Gordonstr. und Radickestr. beschlossen hat. Was hat sich seitdem geändert? Eigentlich nichts.  Ein kleines, neues Wohngebiet in der Rönneburger Str. ist bereits seit längerer Zeit bezogen und niemand ist dort eingezogen, weil er auf einen Bus vor seiner Haustür hoffte. Der Weg zur nächsten Bushaltestelle ist von dort etwa 500 Meter. Die Argumentation der HHA, niemand solle mehr als 400 Meter Weg zur nächsten Bushaltestelle haben, erscheint vorgeschoben, da es allein in Langenbek/Rönneburg seit vielen Jahren viele Wohnlagen gibt, die deutlich weiter von einem Bus entfernt sind und da hört man nichts von einer notwendigen Buslinie. Aber vielleicht ist ja Punkt 7 die Erklärung. Die Wohngebiete sind durch Buslinien ausreichend versorgt. Durch die Bushaltestelle Einhausring im Langenbeker Feld und die Buslinien auf der Winsener Str. sowie in Rönneburg sind div. Haltstellen in zumutbarer Entfernung zu erreichen. Die neue Buslinie führt nur zu einer marginalen Verbesserung , die aber durch die entstehenden Nachteile überkompensiert wird. Ferner ist zu berücksichtigen, dass durch die Umleitung der Linie 143 die Bushaltestellen Am Frankenberg und Freudenthalweg (Anbindung der neuen Stadtteilschule) künftig nicht mehr angefahren und damit schlechter versorgt sind und sich der Fahrtweg für Fahrgäste der Ausgangshaltestelle Sinstorf deutlich verlängert. Da sich auch die Taktung der Buslinie 143 auf alle 20 Minuten verlängern soll, verschlechtert sich sogar die Versorgung des Langenbeker Feldes durch die neue Buslinie. Betroffene müssten also trotzdem auf die bereits vorhandenen Bushaltestellen zurückgreifen und haben damit keinen Vorteil. Es besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Aufnahmekapazitäten der Busse in den Hauptzeiten überschritten werden und Fahrgäste an den neuen Haltestellen gar nicht mehr zusteigen können.
  23. Wo bleibt der Mehrwert Verkehrskonzept/Verkehrssicherungsmaßnahmen: Eine solche Entscheidung zu treffen ohne ein schlüssiges Verkehrskonzept ist verantwortungslos. Die HHA nennt in einer Anfrage der Bezirksversammlung eine notwendige Straßenbreite von 6,50 Meter für eine Busnutzung. Das würde bedeuten, dass in der Gordonstr., der Radickestr. und der Rönneburger Str. großflächige Parkverbote ausgesprochen werden müssten, um die Durchfahrt von Bussen sicher zu stellen. 
  24. Geht man heute am Wochenende oder ab 18.00Uhr durch die genannten Straßen, sind die Flächen so stark zugeparkt, dass selbst die Durchfahrt mit Pkw eine Herausforderung ist, allerdings wird dadurch das Durchschnittstempo der Pkw stark reduziert, was positiv zu bewerten ist. Zu glauben, dass diese Fahrzeuge verschwinden, nur weil dort ein Bus fährt, ist lebensfremd, also wie sieht die Lösung aus? Die Fahrzeuge weichen in die angrenzenden Wohnstraßen aus => keine ausgewiesenen freien Parkflächen, also nicht möglich. 
  25. Im Rahmen der Baumaßnahme werden Parkplätze an den Straßenrändern geschaffen => da bereits teilweise vorhanden, kaum in ausreichender Menge zu erstellen und ferner müssten viele Bäume gefällt werden und die Flächen würden zu Lasten von Fuß- und Radwegen gehen. 
  26. Wie stellt man sicher, dass sich auf der für die Busse geschaffenen „Autobahn“ das Tempo des Individualverkehrs nicht nachhaltig erhöht => feste Blitzer, regelmäßige Polizeikontrollen? 
  27. Bitte nicht vergessen, wir reden über Wohngebiete/Wohnstraßen. 
  28. Die nachhaltige Sicherung der geplanten Bustrasse gegen den Individualverkehr ist ebenfalls sehr wichtig. Mit dieser Trasse wird eine sehr interessante Abkürzung von der Winsener Str. zur A1 geschaffen, also kommt der Durchfahrtssicherung eine hohe Bedeutung zu. 
  29. Poller sind also keine Lösung, da sie Motorradfahrer nicht aufhalten. Ein „Schild“, wie in der Bezirksversammlung vorgeschlagen, manchmal fehlen Einem wirklich die Worte, kann wohl kein ernsthaftes Thema sein. Eine Schranke ist technisch sehr anfällig und kann ggf. ebenfalls umfahren werden. 
  30. Wie sieht also eine mögliche Lösung aus und das sollte vorher klar sein und nicht am Ende, denn wenn es dann nicht funktioniert, was dann?
  31. Kosten: Die einmaligen Baukosten für die Bustrasse dürften erheblich sein, insbesondere, wenn noch Parkplätze etc. geschaffen werden müssen. Ferner dürften auch die Folgekosten für die Wartung der Sicherungsmaßnahmen, Reparaturen und natürlich auch für notwendige Polizeimaßnahmen, wie Beschwerden über parkende Fahrzeuge in den Spielstraßen, Tempoüberwachung in den genannten Straßen, ggf. Sicherung der Trasse bei Ausfall der technischen Lösung, nicht vernachlässigt werden.
  32. Ist die Polizei überhaupt in diese Planungen eingebunden und sind ggf. ausreichende Ressourcen vorhanden? Wie rechtfertigt man diese Ausgaben in Zeiten, wo Geld für Schulen, Kitas und Personal etc. an jeder Ecke fehlt? Und was passiert, wenn sich das Ganze als Fehlplanung herausstellt und man die Uhr zurückdrehen muss, was kostet der Rückbau?
  33. Umwelt: Die geplante Bustrasse liegt in einem hügeligen Bereich und die voraussichtlichen Wartezonen und zusätzlichen Haltestellen der Busse an Straßen mit Gefälle. Die daraus resultierenden Lärm- und Emissionsbelastungen der anfahrenden Busse sind erheblich und das in Zeiten, wo man Umweltzonen schafft aufgrund der hohen CO2-Belastung. Die geplante Bustrasse führt direkt an Mehrfamilienhäusern, Wohnhäusern und deren Terrassen vorbei. Wie wird man sicherstellen, dass es zu keiner gesundheitlichen Belastung der betroffenen Bürger kommt und warum muss man diese Belastungen in einem Wohngebiet überhaupt schaffen. Das im Rahmen der Baumaßnahmen evtl. diverse Bäume ihr Leben lassen müssen, geschenkt.
  34. Zusagen der Politik/Zuverlässigkeit von Bebauungsplänen: Die Bebauungsplanänderung 2004 wurde u. a. als Sicherheit für die Bürger umgesetzt, um nicht nur die Durchfahrt für Pkw zu vermeiden, sondern weil gegen die Bedenken vieler Bürger eine Buslinie in das Langenbeker Feld geführt wurde und damit sichergestellt werden sollte, dass diese nicht verlängert werden kann. Dies wird in den Gesprächen mit der Politik und den Vorlagen der Verwaltung jetzt gern vergessen. Als die Gespräche über die erneute Änderung des Bebauungsplanes erstmals aufkamen, wurde von der SPD auf Druck der Bürger eine Informationsveranstaltung abgehalten, in der das Vorhaben vorgestellt wurde. Die Stimmung dort war weit überwiegend negativ, so dass von den anwenden Politikern u. a. die Zusage gegeben wurde, zunächst eine repräsentative Befragung abzuhalten und dann, vor einer weiteren Entscheidung, die Bürger in einer gleichartigen Veranstaltung zu informieren. Von diesen Zusagen wurde nichts eingehalten, im Gegenteil, mit allen Tricks wurden Tagesordnungen im Stadtplanungsausschuss kurzfristig geändert, Abstimmungen überraschend auf die Tagesordnung gesetzt, schändlich. Politik sollte verlässlich und im Sinne der Bürger sein.
  35. Rolle der Hamburger Hochbahn AG (HHA): In einer Anfrage an die SPD wurden die wirtschaftlichen Interessen der HHA hinterfragt. Die Rückmeldung war, dass die HHA keinen wirtschaftlichen Vorteil von der neuen Buslinie hat. Dies zeugt entweder von einer erschreckenden Ahnungslosigkeit oder….Die heutige Stichlinie in das Langenbeker Feld führt für die HHA zu erheblichen Mehrkosten, da sie häufig Busse einsetzen muss, die leer die Haltestelle Einhausring anfahren müssen, damit die heutige Linie 143 in den Hauptzeiten, z. B. zwischen 7 und 8 Uhr, den Umweg Langenbeker Feld nicht fahren muss. Ferner müssen die Linien 443 und 543 das Langenbeker Feld ebenfalls anfahren, was die Taktung und Umläufe für die Fahrplanung erschwert, mehr Fahrzeuge erfordert und betriebswirtschaftlich damit letztlich teurer macht. Lassen Sie sich die internen Kalkulationen der HHA zeigen, das Einsparpotenzial durch die neue Busführung ist erheblich und erklärt damit die Motivation der HHA. Das lässt das Umfrageergebnis natürlich auch nochmal in einem anderen Licht erscheinen. Natürlich ist das Interesse der HHA verständlich und da die Stadt Eigentümer des Unternehmens ist, kann man es wirtschaftlich nachvollziehen, nur, muss Politik nicht zunächst einmal das Wohl der Bürger vor die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens stellen?

Vor allem aber, welche Rolle haben hierbei aktuell die politischen Parteien, insbesondere die SPD und die Grünen, in Harburg übernommen? 

Ich hoffe, ich konnte die Bedenken zum Vorhaben der Bebauungsplanänderung deutlich machen und bitte um Prüfung des Vorganges.

Sollten in dieser Petition Verfahrensfehler oder ähnliches zu beanstanden sein, bitte ich um sachdienlichen Hinweis/ Nachricht, um ggf. Nachbesserung leisten zu können.

Sofern weitere Informationen benötigt werden, stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.

Dieser Petition werden sich voraussichtlich noch weitere Petenten anschließen. Des Weiteren liegen im Harburger Rathaus bereits zahlreiche Einwendungen und Unterschriftenlisten von Bürgern, die den Inhalt dieser Petition unterstützen. 

Vielen Dank für Ihr Bemühen in der Sache

Mit freundlichem Gruß

30Dez

Mehr Bahnlärm für Harburg?

Bereits am 15 4. 2015 fragten wir die Harburger Verwaltung nach den zusätzlichen Lärmbelastungen, nach der Bürgerbeteiligung und der Behördenabstimmung mit der Politik, was die durch die den Bahnausbau von Hannover nach Hamburg und Bremen zu erwartenden Belastungen für die südlichen Stadtteile Harburgs angeht. 

Die Antwort war damals ernüchternd. 

Im Stadtplanungsausschuss der BV am 7.1.2019 wird das Thema unter TOP 1 

anhand eines Antrags der CDU erneut aufgerufen. 

Aus aktuellem Anlass stelle ich daher unsere Anfrage Drs. 20-0649 v. 15.4.2015 und deren Antwort v. 27.4.2015 hier noch einmal online.

Kleine Anfrage Neue Liberale betr. Varianten der Y-Trasse für Güterverkehre der Bahn, Information und Teilnahme von Vertretern des Bezirks Harburg am Dialogforum, Betroffenheit des Bezirks Harburg

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest und Fraktion

Sachverhalt:

Das Bundesverkehrsministerium unterstützt derzeit in Niedersachsen ein Dialogforum, welches das Planfeststellungsverfahren um die Planvarianten der y-Trasse begleitet. Vertreter der Länder Niedersachsen, Hamburg und Bremen, Kommunalpolitiker und Bürgerinitiativen sollen dort angeblich mit am Tisch sitzen.

Am 13. Februar 2015 begann das Dialogforum „Schiene Nord“, ein vom Land Niedersachsen und der Deutschen Bahn initiiertes Forum zur Diskussion der Alternativen zur Y-Trasse.

Das unter Moderation durchgeführte Forum soll ein Jahr in Anspruch nehmen; das Ergebnis soll in den Bewertungsprozess für den Bundesverkehrswegeplan 2015 einfließen.

Neben den von der Deutschen Bahn entwickelten Trassenvarianten sollen drei weitere Varianten in das Verfahren aufgenommen werden:

  •   VCD-Variante – auch als Breimeier-Variante bekannt
  •   Lühmann-Variante – reduzierter Bestandsstreckenausbau auch als Alpha-Variante bekannt
  •   OHE – die Strecke Winsen/Luhe – Soltau

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Eine der vorgeschlagenen Varianten ist also eine Neubaustrecke vom Rangierbahnhof Maschen über Soltau nach Celle, ergänzt um einen Ausbau der Strecke Bremen- Soltau.

Eine zweite Variante ist der Ausbau der bestehenden Strecke von Hamburg über Lüneburg bis Celle, eine dritte Lösung sieht eine Neubaustrecke aus dem Raum Maschen bis nach Unterlüß im Kreis Celle vor. Außerdem sind in jedem Fall zusätzliche Gleise zwischen Wunstorf und Nienburg im Verlauf der Strecke Hannover-Bremen vorgesehen.

Egal welche Variante für den milliardenteuren Bahnausbau von Hannover RichtungHamburg und Bremen letztlich gewählt wird: Er wird die Landschaft zerschneiden oder entlang bestehender Trassen zu neuen Gleisen und noch mehr Güterzügen führen.

Auch der Bezirk Harburg kann insofern davon betroffen sein, die Zeit drängt, es ist bereits Mitte April.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Harburger Verwaltung, bzw. die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Für wann ist die Teilnahme von Vertretern des Bezirks Harburg an dem Dialogverfahren avisiert? Wer hat wann daran teilgenommen/wird wann daran teilnehmen?
  2. Wie und wann ist die genaue Information der möglicherweise betroffenen Bevölkerung und der Bezirkspolitik über die möglichen Varianten und ihre Auswirkungen auf dem Gebiet des Bezirks geplant?
  3. Hat man sich auf Seiten des Bezirksamts bereits um die Teilnahme von Harburger Vertretern an diesem Dialogform bemüht? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann gedenkt man dies nachzuholen?
  4. Welche Informationsveranstaltungen sind zu diesem Thema im Bezirk oder in Hamburg geplant?
  5. WieschätztdasBezirksamtdieAuswirkungendereinzelnenVariantender y-Trasse auf den Bezirk Harburg hinsichtlich der Erhöhung des Güteraufkommens, der Anzahl der Güterzüge, Anzahl und Frequentierung der Gleise, Lärmentwicklung etc. ein? Welche Stadtteile können davon in welcher Weise betroffen sein?

Das Bezirksamt Harburg nahm zu der Anfrage der Neue Liberale-Fraktion (Drs. 20-0649) wie folgt Stellung:

Zu 1 – 3.
Der Bezirk hat keine Zuständigkeit für den Güterfernverkehr. Unabhängig davon wird sich die Entscheidung (abgesehen von einer nicht realistischen Entscheidung für die sog. Breimeier- Trasse) für eine der bisher diskutierten Trassenvarianten nicht wesentlich auf den Bezirk auswirken (siehe Antwort zu 5.). Hamburg wird daher im Dialogforum durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) vertreten. Eine Teilnahme von Verwaltungsvertre- tern des Bezirks Harburg am Dialogforum ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen und wird vom Bezirksamt auch nicht angestrebt. Sofern im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Betroffenheit des Bezirks entstehen sollte, würde durch die Verfahrensträger eine Betei- ligung des Bezirkes Harburg erfolgen.

Zu 4.
Informationsveranstaltungen in Harburg sind bisher nicht geplant.

Zu 5.
Es liegen noch keine konkreten Zahlen hinsichtlich der Auswirkungen der Trassenauswahl auf die Frequenzen des Güterverkehrs auf den vorhandenen und zukünftigen Trassen vor. Alle derzeit im Dialogforum diskutierten Trassenvarianten steigern die Leistungsfähigkeit des Netzes für den Schienengüterverkehr und würden bei Realisierung den Modal Split dahinge- hend verändern, das der Anteil des Schienenverkehrs zunimmt und der Anteil des umwelt- schädlicheren LKW-Verkehrs abnimmt.

Lediglich die sog. Breimeier-Trasse von Moorburg über Neu-Wulmstorf, Buchholz und Lüne- burg nach Wittenberge würde den Knoten Harburg und die Unterelbebahn offensichtlich ent- lasten. Aufgrund der geplanten Führung durch das Naturschutzgebiet Moorgürtel nördlich von Neugraben und weiteren Restriktionen in Niedersachsen sehen die BWVI und der Bezirk keinerlei Realisierungschancen für diese Trasse. Alle anderen Varianten betreffen die Füh- rung des Güterverkehrs südlich von Maschen.


07Sep

Harburger Lesesaal

Harburg auf dem Weg zu einer bürgernahen und bürgerfreundlichen Verwaltung
Harburger Leseraum für kommunale Angelegenheiten und Druckerzeugnisse

Der Bezirk Harburg und die Stadt Hamburg veröffentlichen eine Reihe interessanter Publikationen, ob Flyer oder ganze Broschüren, ob Werbung für Veranstaltungen oder spezielle Beratungsliteratur, ob Hilfen für Frauen und Kinder in Not, ob Angebote gegen Extremismus u.v.m..

Diese vielfältigen, wichtigen und aufwändig erstellten Druckerzeugnisse fristen leider ein eher undankbares und häufig unbeachtetes Dasein auf Tischen in den Gängen der Harburger Verwaltung oder in Displayständern vor irgendwelchen Behörden.

Einen zentralen Ort, an dem sich die Menschen umfassend und zentral über alle Angebote im Bezirk, über Wohnungsbauprogramme, Kulturevents, RISE Projekte, Gewerbeflächenkonzepte, über frühe Hilfen, VHS, Hospize, Angebote für Senioren und vieles mehr informieren können, gibt es nicht.

Wir möchten gerne prüfen lassen, ob sich nicht irgendwo in den vielen Verwaltungsgebäuden ein Raum als kommunaler Lesesaal eignen würde, an dem alle Druckerzeugnisse des Bezirksamts noch einmal zentral ausgelegt werden könnten, an dem man eventuell auch in Ruhe Pläne begutachten oder an einem öffentlichen PC im allris recherchieren oder online Eingaben verfassen könnte.

In diesem Lesesaal könnte man auch die Sitzungspläne der Bezirksversammlung (BV) und die Tagesordnungen der Ausschüsse auslegen, ebenso Hamburger Gesetzessammlungen oder einzelne kommunale Fachzeitschriften, die aktuelle Themen aus der Kommunalpolitik thematisieren.

Es wäre zu begrüßen, wenn der Harburger Leseraum allen interessierten Menschen zur Verfügung stehen würde. Besonders ehrenamtlich tätigen Menschen und Auszubildenden der Harburger Verwaltung könnte ein solcher Saal zu Lern- und Informationszwecken und zum Austausch guter Ideen dienlich sein.

Die vielfältigen Arbeitsfelder der Hamburger Verwaltung, der BV und ihrer Ausschüsse sowie der vielen weiteren Akteure im Bezirk würden damit mehr Öffentlichkeit, Publikum und Wertschätzung erfahren.


Petitum/Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, nach geeigneten Räumlichkeiten für einen zentralen, kommunalen Lesesaal zu suchen und abzuklären, wie eine schlanke und zweckmäßige Realisierung möglich wäre und welche (finanziellen) Mittel für die Umsetzung und den Betrieb in Frage kommen könnten.

Über die Ergebnisse ist im Ausschuss Inneres, Bürgerservice und Verkehr zu berichten.

06Jun

Yes we swim – Bloß wo?

Wir haben da mal nachgefragt:

Die Harburger Bürgerinitiative „Yes we swim“ war mit ihrem Bürgerbegehren erfolgreich. Die Bezirksversammlung Harburg hat sich dem Begehren angeschlossen.

Logistisch am Sinnvollsten wäre es, ein solches Schwimmangebot in unmittelbarer Nähe oder auf dem Gelände des Freizeitbades Midsommerland zu realisieren. Da eine Machbarkeitsstudie abgelehnt wurde,

bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.    Wie groß ist das derzeitige Gelände von Bäderland am Standort von Midsommerland?

2.    Wie groß ist das Areal des Saunabereichs?

3.    Wie groß ist das Areal des Freibad- / Außenbereichs?

4.    Wie groß ist das Areal des Parkplatzes?

5.    Wie groß ist die gegenüber dem Eingang gelegene Wiese? Und in wessen Eigentum befindet sie sich? Wäre ein Ankauf durch den Bezirk bzw. Bäderland denkbar?

6.    Gibt es technische Probleme, die einer Realisierung eines vernünftigen Schulschwimmbeckens an diesem Standort entgegenstehen könnten? Falls ja, welche sind das und wie könnte man sie ggf. beheben?

7.    Wäre es denkbar, das derzeitige Außenbecken entsprechend zu vergrößern und architektonisch einzubinden?

8.    Wäre es möglich, auf der dem Eingang gegenüberliegenden Wiese ein bzw. mehrere Lehrschwimmbecken zu realisieren, welche/s mittels eines Skywalks mit dem bestehenden Gelände verbunden wird/werden?

9.    Wäre die Realisierung eines Schulschwimmbeckens auch auf dem derzeitigen Areal des Parkplatzes machbar?

10.    Wo sieht die Verwaltung darüber hinaus mögliche Potentialflächen für den Bau mindestens eines Schulschwimmbeckens?

18Apr

Neue Liberale wollen Inklusionsrat voranbringen

„Der Antrag ist unser politisches Bekenntnis,

die Sache wirklich ernst zu nehmen

und aktiv in unserem Bezirk zu bewegen.“

Betrifft: Einrichtung eines Inklusionsrates für Harburg

Eimsbüttel ist nach Wandsbek der zweite Bezirk in Hamburg, der einen Inklusionsbeirat eingeführt hat. Auch in Altona ist ein solcher Beirat in Planung.

Wir möchten auch im Bezirk Harburg die Einrichtung eines Inklusionsbeirats voranbringen.

Der Beirat soll die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Bezirk Harburg aktiv vertreten und so einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer behindertengerechten Kommunalpolitik leisten.

  • Eine Anlauf- und Vernetzerstelle für Menschen mit Behinderung, die wahren Experten zu Wort kommen lassen.

Eine weitere Aufgabe des Inklusionsbeirates sollte sein, als Gesprächspartner der Bezirksversammlung und der Verwaltung zu agieren und Hilfe in vielen kommunalen Fragestellungen anzubieten. 

Vor allem bei Fragen zur Planung von Bauvorhaben und in Belangen der sozialen Stadtentwicklung kann der Beirat unterstützend eingreifen. Zudem sollte er als Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und als Vermittler fungieren, um die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Behindertenorganisationen im Bezirk Harburg noch effektiver voranzutreiben, damit alle die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen Leben in vollem Umfang teilzunehmen. 

  • Mit Menschen sprechen, statt über sie

Wir wollen in den Ausschüssen nicht mehr nur über Menschen mit Behinderungen und Inklusionsbedarf sprechen, sondern mit ihnen. Wir wollen ihnen die Möglichkeit geben, selbst für ihre Belange einzutreten. Eine Forderung, die Behindertenverbände schon lange stellen.

Petitum/Beschluss:

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zeitnah ein Machbarkeits-Konzept zur Einführung, der Besetzung, den Aufgaben, Finanzierung, etc. eines Inklusionsbeirats für den Bezirk Harburg zu erarbeiten und dieses den Abgeordneten vorzustellen. 

Vorbild hierfür können beispielsweise die Inklusionsbeiräte von Wandsbek oder Eimsbüttel sein. 

Da es sich um ein Querschnittsthema handelt, welches nicht nur alle Lebensbereiche, sondern folglich auch weitgehend alle politischen Bereiche tangiert, ist dabei eine frühzeitige, breite und ergebnisoffene Beteiligung der Abgeordneten und der Betroffenen sicherzustellen. 

Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest und Fraktion

13Nov

Eingaben an die Bezirksversammlung – Mehr Transparenz und Bürgernähe

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Eingaben an die Bezirksversammlung –
In Bürgerangelegenheiten doch bitte keine Hinterzimmerpolitik!

Wieder einmal haben wir uns als Fraktion mit dem wichtigen Instrument der Bürger-Eingabe beschäftigt. Warum? Weil wir weitere Verbesserungsvorschläge für mehr Transparenz und Bürgernähe haben.

Die Eingabe an die Bezirksversammlung, soll es Bürgern ermöglichen, ihre Anliegen in Verwaltungsangelegenheiten mit dem Bezirksamt, direkt an die Bezirksversammlung zu richten.
Die Abgeordneten in den jeweiligen Fachausschüssen setzen sich anschließend mit dem Thema auseinander.
Auf unser Betreiben hin, hat die Bezirksversammlung endlich die Möglichkeit geschaffen, Eingaben unter folgendem Link online zu ermöglichen.

http://www.hamburg.de/harburg/onine-eingaben/8483138/online-eingaben/

„Ihre Mithilfe ist gefragt“, heißt es dort. „Mit dem Online-Eingaben-Formular können Sie Ihr Anliegen elektronisch an das Bezirksamt Harburg übermitteln.“ Und immer mehr Harburgerinnen und Harburger machen jetzt von dieser bürgerfreundlichen und neutralen Möglichkeit Gebrauch. Der klare Anstieg der Eingaben zeigt, dass dieser Weg auf große Akzeptanz stößt und längst überfällig war.

Von Seiten der Bürger wird nun allerdings bemängelt, dass Ihre Schreiben an die Bezirksversammlung zwar als Eingaben behandelt wurden, aber ohne sie auch über die möglicherweise nicht erwünschten Folgen dieses Vorgehens aufzuklären.

Doch was ärgert sie? Regelhaft werden diese Eingaben nämlich nur in den nicht-öffentlichen Teilen der Ausschüsse behandelt.
Weder der Eingebende selbst, noch ebenfalls davon betroffene Bürger mit dem gleichen Anliegen können so in den Ausschüssen anwesend sein, um ihr Anliegen auch persönlich vor den Abgeordneten und der Verwaltung darzustellen. Sie werden nicht einmal informiert, in welcher Ausschussitzung ihr Problem behandelt wird.

Gerade diese persönlichen Erfahrungen der Bürger sind aber in einem Abwägungsprozess zwischen Bürgeranliegen und der Stellungnahme der Verwaltung wichtig und für Entscheidungen unverzichtbar.
Schließlich ist nicht jeder in der Lage, sich bei seiner Einwendung schriftlich so perfekt auszudrücken und Nachfragen der Abgeordneten an die Betroffenen sind nicht möglich.

Die Presse, die in den nicht-öffentlichen Teilen nicht zugelassen ist, erfährt ebenfalls nichts von den Anliegen der Bürger.
Abgeordnete dürfen über die Stellungnahen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil nicht sprechen.
Die Eingaben erscheinen zudem weder auf der öffentlichen Tagesordnung, noch werden sie im Allris (dem Ratsinformationssystem) öffentlich einsehbar verschlagwortet.

Die Sachverhalte, sowie der gesamte Umgang mit den Eingaben in Harburg sind somit komplett der Öffentlichkeit entzogen. Dieses Dilemma wollen wir ändern.

Denn weder § 20 des BezVGes noch § 20 der GESCHÄFTSORDNUNG für die Bezirksversammlung Harburg und ihre Ausschüsse legen die nicht-öffentliche Vorgehensweise mit Eingaben der Bürger fest.

Die objektive beidseitige Betrachtung der Sachverhalte, Transparenz und Bürgernähe, die das Instrument der Eingabe eigentlich befördern soll, werden durch Hinterzimmerpolitik nicht gestärkt.

Vielmehr sollte es die Bezirksversammlung den Bürgern frei stellen, ob sie Ihr Anliegen als Eingabe in den nicht-öffentlichen Teilen der Ausschüsse behandelt sehen wollen, oder ob sie mit der Diskussion ihrer Eingabe in den öffentlichen Teilen der Ausschüsse einverstanden sind.

Zum Schutz der Privatsphäre der Eingebenden, können darüber hinaus sämtliche persönlichen Daten für die Öffentlichkeit geschwärzt oder die Eingaben mit einer Nummer versehen werden, sofern sie sich für eine öffentliche Behandlung entscheiden.

Wir haben daher beantragt, dass der Wille der Bürger einzelfallbezogen ermittelt und respektiert wird. Es soll erfragt werden, ob der Einwender die Behandlung seines Schriftverkehrs tatsächlich als Eingabe wünscht oder nicht.
Ebenfalls soll berücksicht werden, ob er eine öffentliche oder eine komplett nichtöffentliche Behandlung des Sachverhalts bevorzugt. Die Einwender sollen auch auf geeignete Möglichkeiten der Anonymisierung aufmerksam gemacht werden.

02Mai

Brandt